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VB.2016.00460 • VG ZH VB.2016.00460 KI-generiert

Teacher Dismissal Lawful Only If Termination Initiated Before Blocking Period

Geschäftsnummer VB.2016.00460
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Zürich (CH-ZH)
Entscheiddatum
Ausgang Teilweise gutgeheissen (Partially Allowed)

Legislator-Zusammenfassung

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A teacher was dismissed at the end of a month, rather than the end of the school year, due to a statutory blocking period that prevented a timely termination. The court held that while an employer may dismiss an employee at the end of a month if a blocking period prevents termination at the end of a school year, this is only permissible if the employer had initiated the termination process *before* the blocking period commenced. As the employer could not demonstrate they had intended to terminate the teacher's employment before the blocking period began, the dismissal was deemed unlawful, and the court awarded three months' salary as compensation, consistent with its established practice.

Legislator-Regeste

Amtlich

Auflösung des Anstellungsverhältnisses | [Entlassung einer Lehrperson nach Ablauf der Sperrfrist, Kündigungstermin] Kann eine beabsichtigte Kündigung wegen einer Sperrfrist nicht auf das Ende eines Schuljahrs erfolgen, darf die Schulpflege eine Lehrperson nach § 8 Abs. 3 LPG unter Einhaltung der Kündigungsfrist auf das Ende eines Monats entlassen. Dies ist jedoch nur zulässig, wenn einzig die Sperrfrist eine rechtzeitige Kündigung verhinderte. Die Schulpflege muss deshalb noch vor Eintritt der Sperrfrist ein Kündigungsverfahren eingeleitet haben (E. 2.3). Die Beschwerdegegnerin konnte nicht dartun, dass sie bereits vor Eintritt der Sperrfrist beabsichtigt hatte, das Anstellungsverhältnis mit der Beschwerdeführerin aufzulösen (E. 2.5). Höhe des Lohnnachzahlungsanspruchs (E. 2.6). Die von der Vorinstanz zugesprochene Entschädigung von drei Monatslöhnen wegen unrechtmässiger Kündigung entspricht der Praxis des Verwaltungsgerichts (E. 3). Teilweise Gutheissung.

Schlagwörter

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Beendigung des Arbeitsverhältnisses Dauer der Landesverweisung unbezahlter Urlaub Streikrecht Zumutbarkeit des Wegweisungsvollzugs Lohnstopp

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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§ 8 Abs. 3 LPG

Basis for the school board to terminate a teacher's employment at the end of a month due to a blocking period preventing termination at the end of a school year.

Art. 336a Abs. 2 OR

Basis for awarding compensation for unlawful termination.

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Volltext

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2016.00460

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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2016.00460 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 23.11.2016 · Spruchkörper: · 4. Abteilung/4. Kammer · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Personalrecht · Betreff: · Auflösung des Anstellungsverhältnisses · [Entlassung einer Lehrperson nach Ablauf der Sperrfrist, Kündigungstermin] Kann eine beabsichtigte Kündigung wegen einer Sperrfrist nicht auf das Ende eines Schuljahrs erfolgen, darf die Schulpflege eine Lehrperson nach § 8 Abs. 3 LPG unter Einhaltung der Kündigungsfrist auf das Ende eines Monats entlassen.

Dies ist jedoch nur zulässig, wenn einzig die Sperrfrist eine rechtzeitige Kündigung verhinderte. Die Schulpflege muss deshalb noch vor Eintritt der Sperrfrist ein Kündigungsverfahren eingeleitet haben (E. 2.3). Die Beschwerdegegnerin konnte nicht dartun, dass sie bereits vor Eintritt der Sperrfrist beabsichtigt hatte, das Anstellungsverhältnis mit der Beschwerdeführerin aufzulösen (E. 2.5). Höhe des Lohnnachzahlungsanspruchs (E. 2.6). Die von der Vorinstanz zugesprochene Entschädigung von drei Monatslöhnen wegen unrechtmässiger Kündigung entspricht der Praxis des Verwaltungsgerichts (E. 3).

Teilweise Gutheissung. · --- · Stichworte: · ENTSCHÄDIGUNGSHÖHE KÜNDIGUNGSTERMIN SPERRFRIST · Rechtsnormen: · § 8 Abs. 3 LPG 412.31 Art. 336a Abs. 2 OR · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 1