Access to Justice and Pro Bono Representation in Appeals
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThis case concerned a request for free legal assistance in an appeal process. The court found that while the appellant was able to articulate specific requests and provide reasons, their submission was lengthy, and they had a history of engaging with legal matters, suggesting they could handle the appeal requirements themselves. Consequently, the court granted the request for free legal proceedings but denied the request for free legal representation, as complex legal or factual issues necessitating external counsel were not present.
Legislator-Regeste
AmtlichSozialhilfe | Sozialhilfe: Zwischenentscheid betreffend unentgeltliche Rechtsverbeiständung im Rekursverfahren Rechtsgrundlagen für die Gewährung eines unentgeltlichen Rechtsbeistands (E. 2). Im Hauptverfahren geht es um die Frage, ob der Beschwerdeführer Anspruch auf Kostengutsprache für eine juristische Beratung unabhängig von einem konkreten, hängigen Verfahren hat. Dabei stellen sich keine komplexen Sachverhalts- oder Rechtsfragen. Die Rekursschrift des Beschwerdeführers ist zwar weitschweifig abgefasst. Er war aber in der Lage, konkrete Anträge zu stellen und seine Eingabe verständlich zu begründen. Der Beschwerdeführer befasst sich zudem seit Jahren mit juristischen Belangen. Damit war er den Anforderungen des Rekursverfahrens gewachsen (E. 4.3). Abweisung der Beschwerde. Gutheissung des Gesuchs um unentgeltliche Prozessführung, Abweisung des Gesuchs um unentgeltliche Rechtsverbeiständung für das Beschwerdeverfahren (E. 5.2).
Schlagwörter
KI-generiertZitierte Gesetzesbestimmungen
KI-generiertVerwandte Entscheide
KI-generiertZentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator
KI-generiertBasis for granting legal aid (unentgeltliche Rechtsverbeiständung) in the appeal proceedings.
Volltext
Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2016.00449
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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2016.00449 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 13.10.2016 · Spruchkörper: · 3. Abteilung/Einzelrichter · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Fürsorgerecht · Betreff: · Sozialhilfe · Sozialhilfe: Zwischenentscheid betreffend unentgeltliche Rechtsverbeiständung im Rekursverfahren Rechtsgrundlagen für die Gewährung eines unentgeltlichen Rechtsbeistands (E. 2). Im Hauptverfahren geht es um die Frage, ob der Beschwerdeführer Anspruch auf Kostengutsprache für eine juristische Beratung unabhängig von einem konkreten, hängigen Verfahren hat. Dabei stellen sich keine komplexen Sachverhalts- oder Rechtsfragen. Die Rekursschrift des Beschwerdeführers ist zwar weitschweifig abgefasst. Er war aber in der Lage, konkrete Anträge zu stellen und seine Eingabe verständlich zu begründen. Der Beschwerdeführer befasst sich zudem seit Jahren mit juristischen Belangen. Damit war er den Anforderungen des Rekursverfahrens gewachsen (E. 4.3).
Abweisung der Beschwerde. Gutheissung des Gesuchs um unentgeltliche Prozessführung, Abweisung des Gesuchs um unentgeltliche Rechtsverbeiständung für das Beschwerdeverfahren (E. 5.2). · --- · Stichworte: · KOSTENGUTSPRACHE MITTELLOSIGKEIT NOTWENDIGKEIT NOTWENDIGKEIT DER ANWALTLICHEN VERTRETUNG ÜBRIGES FÜRSORGE UND GESUNDHEIT UNENTGELTLICHE PROZESSFÜHRUNG (UP) UNENTGELTLICHE RECHTSPFLEGE (UP/URB) UNENTGELTLICHER RECHTSBEISTAND (URB) ZWISCHENENTSCHEID · Rechtsnormen: · Art. 93 BGG Art. 93 Abs. 1 lit. a BGG § 16 Abs. 1 VRG § 16 Abs. 2 VRG § 19a Abs. 2 VRG · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3