Bidder Successful After Zero Points Assigned for Contract Duration Reservation
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertA bidder for a public contract concerning a specific route challenged the award decision, primarily because they had attached a reservation for a five-year contract duration instead of the stipulated two years, though the awarding authority chose not to exclude them based on this reservation. The court found that the authority subsequently erred by assigning zero points to the bidder under the "Discounts" evaluation criterion, as the administrative file provided no apparent link or justification connecting the reservation for a longer contract duration to this zero-point penalty, leading to the successful appeal.
Legislator-Regeste
AmtlichSubmission (Route 8) | Zuschlagskriterien. Vorbehalt. Vertragsdauer. Bewertung. Bei dem vom Beschwerdeführer vorgebrachten Vorbehalt einer fünfjährigen anstelle einer wie ausgeschrieben zweijährigen Vertragsdauer wäre ein Ausschluss aus dem Vergabeverfahren denkbar gewesen. Darauf hat die Beschwerdegegnerin jedoch verzichtet. Bei der erfolgten Bewertung der Zuschlagskriterien hat der Beschwerdeführer daraufhin zu Unrecht 0 Punkte unter dem Kriterium "Rabatte" erhalten. Ein Sachzusammenhang zwischen der geforderten längeren Vertragsdauer und einer Bewertung mit 0 Punkten unter "Rabatten" ist aus den Akten ohne weitere Begründung der Beschwerdegegnerin nicht ersichtlich (E. 4). Gutheissung.
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KI-generiertThis provision likely forms the substantive basis for the court's decision regarding the awarding criteria and the evaluation error.
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Volltext
Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2016.00423
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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2016.00423 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 06.10.2016 · Spruchkörper: · 1. Abteilung/1. Kammer · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Submissionsrecht · Betreff: · Submission (Route 8) · Zuschlagskriterien. Vorbehalt. Vertragsdauer. Bewertung. Bei dem vom Beschwerdeführer vorgebrachten Vorbehalt einer fünfjährigen anstelle einer wie ausgeschrieben zweijährigen Vertragsdauer wäre ein Ausschluss aus dem Vergabeverfahren denkbar gewesen. Darauf hat die Beschwerdegegnerin jedoch verzichtet.
Bei der erfolgten Bewertung der Zuschlagskriterien hat der Beschwerdeführer daraufhin zu Unrecht 0 Punkte unter dem Kriterium "Rabatte" erhalten. Ein Sachzusammenhang zwischen der geforderten längeren Vertragsdauer und einer Bewertung mit 0 Punkten unter "Rabatten" ist aus den Akten ohne weitere Begründung der Beschwerdegegnerin nicht ersichtlich (E. 4). Gutheissung. · --- · Stichworte: · AUSSCHLUSS EINES ANBIETERS BEWERTUNG DER ZUSCHLAGSKRITERIEN RABATT SUBMISSIONSRECHT VORBEHALT ZUSCHLAGSKRITERIEN · Rechtsnormen: · Art. 4a Abs. 1 lit. b IVöB § 33 SubmV · Publikationen:
· - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3