Residence Permit for Alien Spouse Following Multiple Marriage Applications
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThe applicant repeatedly filed applications to facilitate marriage with four different men within two years, culminating in a marriage to the last individual, a settled resident, on the very day of her re-entry into the country, initially raising strong suspicion of a sham marriage due to the rapid succession of applications and the swift nuptials. However, the court found that the documented marital problems, specifically related to the husband's alcoholism, indicated a genuine, albeit strained, marriage, validating the three-month separation as having important grounds under the relevant alien law provisions, leading to the approval of the residence permit application.
Legislator-Regeste
AmtlichAufenthaltsbewilligung | Scheinehe Die Beschwerdeführerin stellte innert 2 Jahren 4 Gesuche zur Vorbereitung der Heirat mit 4 verschiedenen Männern. Den letzten Mann, einen hier niedergelassenen Landsmann, heiratete sie noch am selben Tag ihrer Wiedereinreise in die Schweiz. Aufgrund der in kurzer Zeit gestellten Gesuche und der schnellen Heirat bestanden zu Beginn der Ehe gewichtige Indizien für eine Scheinehe, ebenso aufgrund der Umstände des Kennenlernens. Indessen zeugen die geschilderten Eheprobleme im Zusammenhang mit dem Alkoholismus des Ehemanns von einer echten Ehe, die im Rahmen des Möglichen gelebt und durch das Alkoholproblem stark belastet wurde. Für die dreimonatige Trennung lagen wichtige Gründe im Sinn von Art. 49 AuG vor. Gutheissung.
Schlagwörter
KI-generiertZitierte Gesetzesbestimmungen
KI-generiertVerwandte Entscheide
KI-generiertZentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator
KI-generiertThe court found that the grounds for the three-month separation met the requirements of an important reason according to this article.
This article was cited in the context of the legal norms applicable to the case concerning residence permits.
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Volltext
Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2016.00379
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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2016.00379 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 21.02.2017 · Spruchkörper: · 2. Abteilung/2. Kammer · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Ausländerrecht · Betreff: · Aufenthaltsbewilligung · Scheinehe Die Beschwerdeführerin stellte innert 2 Jahren 4 Gesuche zur Vorbereitung der Heirat mit 4 verschiedenen Männern. Den letzten Mann, einen hier niedergelassenen Landsmann, heiratete sie noch am selben Tag ihrer Wiedereinreise in die Schweiz. Aufgrund der in kurzer Zeit gestellten Gesuche und der schnellen Heirat bestanden zu Beginn der Ehe gewichtige Indizien für eine Scheinehe, ebenso aufgrund der Umstände des Kennenlernens.
Indessen zeugen die geschilderten Eheprobleme im Zusammenhang mit dem Alkoholismus des Ehemanns von einer echten Ehe, die im Rahmen des Möglichen gelebt und durch das Alkoholproblem stark belastet wurde. Für die dreimonatige Trennung lagen wichtige Gründe im Sinn von Art. 49 AuG vor. Gutheissung. · --- · Stichworte: · ALKOHOLABHÄNGIGKEIT ALKOHOLSUCHT AUFENTHALTSBEWILLIGUNG GETRENNTLEBEN SCHEINEHE WICHTIGE GRÜNDE · Rechtsnormen: · Art. 43 Abs. I AuG Art. 49 AuG Art. 51 Abs. II lit. a AuG · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3