Residence Permit Revocation for EU Citizen's Spouse
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThe court reviewed a case concerning the revocation of a residence permit for the husband of an EU citizen. The individual had been convicted of assault, threats, coercion, and battery, resulting in a 27-month prison sentence. The court determined that under the free movement agreement, a criminal conviction can only justify a measure to end residency if the underlying circumstances demonstrate personal conduct that poses a present danger to public order. In this instance, the court found no sufficiently concrete and present danger to public order or safety from the individual's continued presence in Switzerland, leading to the appeal being granted.
Legislator-Regeste
AmtlichWiderruf der Aufenthaltsbewilligung | [Nichtverlängerung der Aufenthaltsbewilligung des Ehemannes einer EU-Bürgerin nach Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von 27 Monaten wegen einfacher Körperverletzung, Drohung, Nötigung und Tätlichkeiten] Eine strafrechtliche Verurteilung kann im Anwendungsbereichs des Freizügigkeitsabkommens nur insoweit als Anlass für eine aufenthaltsbeendende Massnahme herangezogen werden, als die ihr zugrunde liegenden Umstände ein persönliches Verhalten erkennen lassen, das eine gegenwärtige Gefährdung der öffentlichen Ordnung darstellt (E. 2.2 Abs. 2). Eine hinreichend konkrete gegenwärtige Gefährdung der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit durch die weitere Anwesenheit des Beschwerdeführers in der Schweiz ist vorliegend nicht auszumachen (E. 3.2). Abschreibung des Gesuchs um unentgeltliche Rechtspflege zufolge Gegenstandslosigkeit. Abweisung des Gesuchs um unentgeltliche Rechtsvertretung mangels Mittellosigkeit. Gutheissung.
Schlagwörter
KI-generiertZitierte Gesetzesbestimmungen
KI-generiertVerwandte Entscheide
KI-generiertZentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator
KI-generiertCited as a basis for the court's decision regarding the revocation of a residence permit.
Cited in relation to the non-extension of a residence permit.
Cited as a legal basis relevant to the case concerning residence permits.
Cited as a legal provision applicable to the revocation of a residence permit.
Volltext
Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2016.00359
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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2016.00359 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 24.08.2016 · Spruchkörper: · 4. Abteilung/4. Kammer · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Ausländerrecht · Betreff: · Widerruf der Aufenthaltsbewilligung · [Nichtverlängerung der Aufenthaltsbewilligung des Ehemannes einer EU-Bürgerin nach Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von 27 Monaten wegen einfacher Körperverletzung, Drohung, Nötigung und Tätlichkeiten] Eine strafrechtliche Verurteilung kann im Anwendungsbereichs des Freizügigkeitsabkommens nur insoweit als Anlass für eine aufenthaltsbeendende Massnahme herangezogen werden, als die ihr zugrunde liegenden Umstände ein persönliches Verhalten erkennen lassen, das eine gegenwärtige Gefährdung der öffentlichen Ordnung darstellt (E. 2.2 Abs. 2).
Eine hinreichend konkrete gegenwärtige Gefährdung der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit durch die weitere Anwesenheit des Beschwerdeführers in der Schweiz ist vorliegend nicht auszumachen (E. 3.2). Abschreibung des Gesuchs um unentgeltliche Rechtspflege zufolge Gegenstandslosigkeit. Abweisung des Gesuchs um unentgeltliche Rechtsvertretung mangels Mittellosigkeit. Gutheissung. · --- · Stichworte: · FREIZÜGIGKEITSABKOMMEN (FZA) RÜCKFALLGEFAHR STRAFFÄLLIGKEIT · Rechtsnormen: · Art. 42 Abs. 1 AuG Art. 51 Abs. 1 lit. b AuG Art. 62 lit. b AuG Art. 63 AuG · Publikationen:
· - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3