Gardening Contract Award Upheld Despite Tender Evaluation Challenge
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertA party challenging the award of a contract for gardening work contested the evaluation of the tender, specifically regarding the criteria of "references" and "performance capacity." The court upheld the award decision, reasoning that the authority's evaluation within these discretionary criteria was justifiable and within their scope of assessment, further holding that the bidder was solely responsible for the content and thoroughness of their submission, and could not successfully argue on appeal that their bid failed to adequately demonstrate the training of a specific number of apprentices because this information was not evident in the submitted documents.
Legislator-Regeste
AmtlichSubmission | Vergabe von Gärtnerarbeiten: Bewertung der Zuschlagskriterien. Die Bewertungen in den Zuschlagskriterin "Referenzen" und "Leistungsfähigkeit" erwiesen sich als vertretbar und im Ermessen der Behörde liegend (E. 3.2 und 3.3). Für den Inhalt der Offerte und die sorgfältige Ausarbeitung des Angebots ist jeder Bieter selber verantwortlich. Die Vergabebehörde darf und muss bei ihrer Bewertung auf die Angaben der Anbietenden in den Offerten abstellen. Den Umstand, dass aus den Angaben in ihrer Offerte nicht hervorging, dass im massgeblichen Bereich angeblich acht Lernende ausgebildet werden, muss sich die Beschwerdeführerin selber zuschreiben (E. 3.4). Abweisung.
Schlagwörter
KI-generiertZitierte Gesetzesbestimmungen
KI-generiertVerwandte Entscheide
KI-generiertZentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator
KI-generiertThis provision, which governs the award of contracts, is implicitly the basis for the court's confirmation of the awarding authority's discretionary assessment in the context of the appeal dismissal.
Volltext
Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2016.00312
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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2016.00312 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 09.02.2017 · Spruchkörper: · 1. Abteilung/1. Kammer · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Submissionsrecht · Betreff: · Submission · Vergabe von Gärtnerarbeiten: Bewertung der Zuschlagskriterien. Die Bewertungen in den Zuschlagskriterin "Referenzen" und "Leistungsfähigkeit" erwiesen sich als vertretbar und im Ermessen der Behörde liegend (E. 3.2 und 3.3). Für den Inhalt der Offerte und die sorgfältige Ausarbeitung des Angebots ist jeder Bieter selber verantwortlich.
Die Vergabebehörde darf und muss bei ihrer Bewertung auf die Angaben der Anbietenden in den Offerten abstellen. Den Umstand, dass aus den Angaben in ihrer Offerte nicht hervorging, dass im massgeblichen Bereich angeblich acht Lernende ausgebildet werden, muss sich die Beschwerdeführerin selber zuschreiben (E. 3.4). Abweisung. · --- · Stichworte: · BEWERTUNG DER ZUSCHLAGSKRITERIEN ERMESSEN KAPAZITÄT LEHRLINGSAUSBILDUNG QUALITÄT REFERENZ SUBMISSIONSRECHT · Rechtsnormen: · § 33 SubmV · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3