Riverbank Configuration Dispute Dismissed
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThe court ruled that the configuration of the riverbank by the appellant was not approvable, and thus the respondent was not required to initiate a subsequent building permit procedure, as this would be a procedural dead end. The order to restore the legal state or fulfill the condition was deemed proportionate, leading to the dismissal of the appeal.
Legislator-Regeste
AmtlichBefehl zur Vornahme der Uferbepflanzung und Androhung der Ersatzvornahme | Es ist offensichtlich, dass die vom Beschwerdeführer vorgenommene Ausgestaltung des Uferstreifens nicht bewilligungsfähig ist. Unter diesen Umständen bestand für die Beschwerdegegnerin kein Anlass, ein nachträgliches Baubewilligungsverfahren durchzuführen, da dies zu einem prozessualen Leerlauf führen würde (E. 3.2). Die Anordnung der Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands bzw. der Erfüllung der Auflage erweist sich als verhältnismässig (E. 4.2). Abweisung
Schlagwörter
KI-generiertZitierte Gesetzesbestimmungen
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KI-generiertZentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator
KI-generiertThis provision likely forms the basis for the order to restore the lawful state or fulfill the condition, as implied by the court's decision to reject the appeal.
Volltext
Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2016.00293
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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2016.00293 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 25.08.2016 · Spruchkörper: · 1. Abteilung/1. Kammer · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Raumplanungs-, Bau- und Umweltrecht · Betreff: · Befehl zur Vornahme der Uferbepflanzung und Androhung der Ersatzvornahme · Es ist offensichtlich, dass die vom Beschwerdeführer vorgenommene Ausgestaltung des Uferstreifens nicht bewilligungsfähig ist. Unter diesen Umständen bestand für die Beschwerdegegnerin kein Anlass, ein nachträgliches Baubewilligungsverfahren durchzuführen, da dies zu einem prozessualen Leerlauf führen würde (E. 3.2).
Die Anordnung der Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands bzw. der Erfüllung der Auflage erweist sich als verhältnismässig (E. 4.2). Abweisung · --- · Stichworte: · ABBRUCHBEFEHL AUFLAGE AUSNAHMEBEWILLIGUNG BAUBEWILLIGUNG GEWÄSSERABSTAND NACHTRÄGLICHES BAUBEWILLIGUNGSVERFAHREN VERHÄLTNISMÄSSIGKEIT VOLLZUG WIEDERHERSTELLUNG DES RECHTMÄSSIGEN ZUSTANDS · Rechtsnormen: · § 341 PBG · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 4