Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VB.2016.00244 • VG ZH VB.2016.00244 KI-generiert

Appeal of Contract Award Decision Dismissed

Geschäftsnummer VB.2016.00244
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Zürich (CH-ZH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

The appeal challenged a contract award decision, primarily arguing issues with the awarding authority's competence, the procedure involving a circular resolution, the financial capability assessment of the winning bidder who emerged from a predecessor's bankruptcy, and the application of award criteria. The court dismissed the claims, finding that the differing authority designations were a mere administrative oversight, the circular resolution was a permissible procedural acceleration given prior extensive meetings, the financial capability concern was mitigated by the required performance guarantee, and the evaluation of award criteria remained within the administrative discretion of the awarding authority.

Legislator-Regeste

Amtlich

Submission | Zuständigkeit. Zirkularbeschluss. Finanzielle Leistungsfähigkeit. Erfüllungsgarantie. Zuschlagskriterien. Bewertung. Die Beschwerdeführerin rügt zu Unrecht eine zweifelhafte Zuständigkeit der Beschwerdegegnerin. Bei den unterschiedlichen Bezeichnungen zweier zuständiger Behörden für die Vergabe der vorliegenden Submission handelt es sich um ein reines Versehen (E. 4). Vor dem ergangenen Zirkularbeschluss fanden bereits mehrere ausführliche Sitzungen zur Vergabe statt, sodass keine Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die Vergabe übereilt stattgefunden hätte. Der Zirkularbeschluss diente der Verhinderung weiterer Verzögerungen und erscheint deshalb zum Zweck der Verfahrensbeschleunigung zulässig (E. 5). Die Beschwerdegegnerin war sich bewusst, dass die Mitbeteiligte aus dem Konkurs ihrer Vorgängerin hervorgegangen ist und hat zu diesem Zweck eine Erfüllungsgarantie vereinbart. Gemäss submissionsrechtlicher Lehre und Rechtsprechung kann einer Anbieterin die finanzielle Leistungsfähigkeit nicht abgesprochen werden, wenn diese eine Erfüllungsgarantie beibringt (E. 7.3). Eine unzutreffende Bewertung der Zuschlagskriterien liegt nicht vor; diese lag noch innerhalb des Ermessensspielraumes der Beschwerdegegnerin (E. 7.4). Abweisung.

Schlagwörter

KI-generiert
verwaltungsrechtlicher Vertrag Verfahrensgarantie Vergabe von Bauaufträgen Entlassung oder Vertragsauflösung anfechtbarer Zwischenentscheid Schiedsspruchaufhebung

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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§ 38 Abs. 2 SubmV
This provision pertains to the financial capacity assessment, which the court addressed when considering the performance guarantee provided by the contractor.
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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

KI-generiert
§ 38 Abs. 2 SubmV

This provision pertains to the financial capacity assessment, which the court addressed when considering the performance guarantee provided by the contractor.

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Volltext

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2016.00244

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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2016.00244 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 06.10.2016 · Spruchkörper: · 1. Abteilung/1. Kammer · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Submissionsrecht · Betreff: · Submission · Zuständigkeit. Zirkularbeschluss. Finanzielle Leistungsfähigkeit. Erfüllungsgarantie. Zuschlagskriterien. Bewertung. Die Beschwerdeführerin rügt zu Unrecht eine zweifelhafte Zuständigkeit der Beschwerdegegnerin. Bei den unterschiedlichen Bezeichnungen zweier zuständiger Behörden für die Vergabe der vorliegenden Submission handelt es sich um ein reines Versehen (E. 4).

Vor dem ergangenen Zirkularbeschluss fanden bereits mehrere ausführliche Sitzungen zur Vergabe statt, sodass keine Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die Vergabe übereilt stattgefunden hätte. Der Zirkularbeschluss diente der Verhinderung weiterer Verzögerungen und erscheint deshalb zum Zweck der Verfahrensbeschleunigung zulässig (E. 5). Die Beschwerdegegnerin war sich bewusst, dass die Mitbeteiligte aus dem Konkurs ihrer Vorgängerin hervorgegangen ist und hat zu diesem Zweck eine Erfüllungsgarantie vereinbart. Gemäss submissionsrechtlicher Lehre und Rechtsprechung kann einer Anbieterin die finanzielle Leistungsfähigkeit nicht abgesprochen werden, wenn diese eine Erfüllungsgarantie beibringt (E. 7.3).

Eine unzutreffende Bewertung der Zuschlagskriterien liegt nicht vor; diese lag noch innerhalb des Ermessensspielraumes der Beschwerdegegnerin (E. 7.4). Abweisung. · --- · Stichworte: · BEGRÜNDUNGSPFLICHT BEWERTUNG DER ZUSCHLAGSKRITERIEN ERFÜLLUNGSGARANTIE KONKURS SUBMISSIONSRECHT ZIRKULARENTSCHEID ZUSCHLAGSKRITERIEN ZUSTÄNDIGKEIT · Rechtsnormen: · § 22 SubmV § 38 Abs. 2 SubmV § 5 Abs. 1 VRG · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3