Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VB.2016.00218 • VG ZH VB.2016.00218 KI-generiert

Administrative Review of Driving Fitness Due to Deficient Control Drive

Geschäftsnummer VB.2016.00218
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Zürich (CH-ZH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

The administrative review concerned an individual who underwent a medically supervised control drive which revealed significant deficiencies in driving behavior, specifically inadequate speed adaptation in situations like right-of-way rules and tight curves, driving too fast in 30 km/h zones, and approaching unclear right-of-way intersections without sufficient braking readiness. The court reasoned that this driving conduct, reflecting borderline issues regarding divided attention and learning capacity, necessitated the continuation of traffic medical requirements, leading to the dismissal of the appeal.

Legislator-Regeste

Amtlich

verkehrsmedizinische Auflagen | Die ärztlich begleitete Kontrollfahrt ergab, dass der Beschwerdeführer in Situationen wie Rechtsvortritt und enge Kurven oft die Geschwindigkeit nicht anpasste. Er fuhr in Tempo-30-Zonen anfänglich zu schnell und fuhr auch zu schnell an unübersichtliche Rechtsvortritte heran und liess die Bremsbereitschaft vermissen. Dieses Fahrverhalten darf und muss in Bezug auf die geteilte Aufmerksamkeit und den Lerneffekt als grenzwertig beurteilt werden (E. 3.2.2). Abweisung.

Schlagwörter

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Fahreignung medizinische Überprüfung administrative Entlassung Fahren ohne Berechtigung übersetzte Geschwindigkeit Wegrecht

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 66 Abs. 1 VRG

The court ordered the appellant to pay the court costs based on this provision.

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Volltext

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2016.00218

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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2016.00218 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 06.12.2016 · Spruchkörper: · 1. Abteilung/Einzelrichter · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Administrativmassnahmen im Strassenverkehr · Betreff: · verkehrsmedizinische Auflagen · Die ärztlich begleitete Kontrollfahrt ergab, dass der Beschwerdeführer in Situationen wie Rechtsvortritt und enge Kurven oft die Geschwindigkeit nicht anpasste. Er fuhr in Tempo-30-Zonen anfänglich zu schnell und fuhr auch zu schnell an unübersichtliche Rechtsvortritte heran und liess die Bremsbereitschaft vermissen.

Dieses Fahrverhalten darf und muss in Bezug auf die geteilte Aufmerksamkeit und den Lerneffekt als grenzwertig beurteilt werden (E. 3.2.2). Abweisung. · --- · Stichworte: · FAHREIGNUNGSABKLÄRUNG KOGNITIVE LEISTUNGSFÄHIGKEIT TRAIL-MAKING-TEST VERKEHRSMEDIZINISCHE AUFLAGE · Rechtsnormen: · Art. 14 Abs. II lit. b SVG Art. 15d Abs. I SVG Art. 7 Abs. I VZV Art. 28a Abs. I VZV · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3