Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VB.2016.00034 • VG ZH VB.2016.00034 KI-generiert

Data Protection Access Appeal Dismissal Upheld After Protection Granted

Geschäftsnummer VB.2016.00034
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Zürich (CH-ZH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)
Kostenauflage zulasten Vorinstanz / Staat

Legislator-Zusammenfassung

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An individual requested "project protection" for their data within a police information system (POLIS) to prevent unauthorized access, but since this protection was granted before the administrative appeal review, the lower court dismissed the appeal due to a lack of current legal interest; the reviewing court upheld this dismissal because the contested data protection had already been secured, meaning the appellant no longer had a legitimate, present interest in challenging the prior situation, though it noted a separate, limited forwarding of data to another police entity for review of threat management protocols was permissible despite the cost allocation to the appellant.

Legislator-Regeste

Amtlich

Polizeidaten | Polizeidaten: Schutz von POLIS-Dateien über die eigene Person gegen allgemeinen Zugriff bzw. Zugriff von Unbefugten. Die Beschwerdeführerin ersuchte um Gewährung von Projektschutz ihrer POLIS-Daten, womit diese dem Zugriff von Unbefugten entzogen wären. Da dieser Schutz im Laufe des Verfahrens gewährt wurde, trat die Vorinstanz mangels aktuellen Rechtsschutzinteresses auf den Rekurs nicht ein und auferlegte der Beschwerdeführerin die Kosten. Die Beschwerdeführerin wehrt sich insbesondere gegen die Kostenauflage, weshalb zu prüfen ist, ob das Nichteintreten der Vorinstanz zu Recht erfolgte. Da die Daten der Beschwerdeführerin unbestrittenermassen vor dem Entscheid bereits unter Projektschutz gestellt worden waren, fehlte ihr ein schutzwürdiges, aktuelles Interesse an der Überprüfung (E. 3.1-3.2). Auch eine Weiterleitung an eine andere polizeiliche Stelle zur Überprüfung weiterer datenschutzrechtlicher Massnahmen ist nicht zu beanstanden, da vorliegend in Bezug auf das Bedrohungsmanagement, welches über die Beschwerdeführerin erstellt worden war, eine Lücke in den Daten entstehen könnte, dies jedoch nicht in die Zuständigkeit des Beschwerdegegners fällt (E. 3.4) Rechtliche Grundlagen zur POLIS-Datenbank (E. 2). Abweisung, soweit Eintreten.

Schlagwörter

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Datenschutz Kündigungsschutz Auskunftsrecht über Personendaten Rechtssysteme Straftaten gegen den Geheimbereich Auskunftsverlangen

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 66 Abs. 1 BGG

Cited in the dispositive for imposing costs on the appellant.

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Volltext

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2016.00034

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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2016.00034 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 25.07.2016 · Spruchkörper: · 3. Abteilung/Einzelrichter · Weiterzug: · Das Bundesgericht ist auf eine Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten gegen diesen Entscheid am 22.09.2016 nicht eingetreten. · Rechtsgebiet: · Übriges Verwaltungsrecht · Betreff: · Polizeidaten · Polizeidaten: Schutz von POLIS-Dateien über die eigene Person gegen allgemeinen Zugriff bzw. Zugriff von Unbefugten. Die Beschwerdeführerin ersuchte um Gewährung von Projektschutz ihrer POLIS-Daten, womit diese dem Zugriff von Unbefugten entzogen wären.

Da dieser Schutz im Laufe des Verfahrens gewährt wurde, trat die Vorinstanz mangels aktuellen Rechtsschutzinteresses auf den Rekurs nicht ein und auferlegte der Beschwerdeführerin die Kosten. Die Beschwerdeführerin wehrt sich insbesondere gegen die Kostenauflage, weshalb zu prüfen ist, ob das Nichteintreten der Vorinstanz zu Recht erfolgte. Da die Daten der Beschwerdeführerin unbestrittenermassen vor dem Entscheid bereits unter Projektschutz gestellt worden waren, fehlte ihr ein schutzwürdiges, aktuelles Interesse an der Überprüfung (E. 3.1-3.2).

Auch eine Weiterleitung an eine andere polizeiliche Stelle zur Überprüfung weiterer datenschutzrechtlicher Massnahmen ist nicht zu beanstanden, da vorliegend in Bezug auf das Bedrohungsmanagement, welches über die Beschwerdeführerin erstellt worden war, eine Lücke in den Daten entstehen könnte, dies jedoch nicht in die Zuständigkeit des Beschwerdegegners fällt (E. 3.4) Rechtliche Grundlagen zur POLIS-Datenbank (E. 2). Abweisung, soweit Eintreten. · --- · Stichworte: · AKTUELLES RECHTSSCHUTZINTERESSE BEDROHUNG DATENBANK DATENSCHUTZRECHT EINSICHT EINSICHTSRECHT GEFÄHRDUNG KOSTENAUFLAGE POLIS-INFORMATIONSSYSTEM POLIZEI POLIZEI-, SICHERHEITS- UND ORDNUNGSRECHT RECHTSSCHUTZINTERESSE ZUGRIFF · Rechtsnormen:

· Art. 20 IDG Art. 20 Abs. 2 IDG § 2 POLIS-V § 13 POLIS-V § 13 Abs. 1 POLIS-V § 13 Abs. 2 POLIS-V § 15 POLIS-V § 15 Abs. 3 POLIS-V · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 4