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VB.2015.00803 • VG ZH VB.2015.00803 KI-generiert

Temporary Admission of Five Years Triggers Hardship Review for Residency Permit

Geschäftsnummer VB.2015.00803
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Zürich (CH-ZH)
Entscheiddatum
Ausgang Gutgeheissen (Allowed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

This case concerns an application for a residency permit for a person born in Switzerland who has been temporarily admitted. The court considered that individuals who have been temporarily admitted for over five years warrant a deeper examination of their residency permit application, specifically addressing their hardship situation. A ten-year or longer stay generally establishes a hardship case, provided the individual has behaved impeccably, is financially independent, and is well-integrated socially and professionally. The court found that the lower instance failed to adequately consider the applicant's interests and therefore exercised its discretion improperly, leading the court to grant the residency permit itself.

Legislator-Regeste

Amtlich

Aufenthaltsbewilligung | [Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung an einen hier geborenen vorläufig Aufgenommenen] Bei vorläufig aufgenommenen Personen, die sich seit mehr als fünf Jahren in der Schweiz aufhalten, ist ein Gesuch um eine Aufenthaltsbewilligung vertieft zu prüfen. Dabei ist der besonderen Situation vorläufig aufgenommener Personen bei der Prüfung eines Härtefalls Rechnung zu tragen (E. 2.1). Ein Aufenthalt von zehn oder mehr Jahren führt in der Regel zur Annahme eines Härtefalls, vorausgesetzt, dass sich die ausländische Person tadellos verhalten hat, finanziell unabhängig sowie sozial und beruflich gut integriert ist (E. 2.2). Die Vorinstanz hat die Interessenlage des Beschwerdeführers nicht genügend berücksichtigt und damit ihr Ermessen rechtsfehlerhaft ausgeübt (E. 2.4). Ermessensausübung durch das Verwaltungsgericht (E. 2.5). Gutheissung.

Schlagwörter

KI-generiert
vorübergehende Einfuhr schwerer Härtefall Aufenthaltsbewilligungen Aufenthaltsdauer Prüfung des Asylgesuchs Karenzjahr

Zitierte Gesetzesbestimmungen

KI-generiert
Art. 31 AuG
Cited as the legal basis for granting or refusing a residence permit.
Art. 84 Abs. 5 AuG
Applied to consider the specific situation of temporarily admitted persons when examining a hardship case.
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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

KI-generiert
Art. 31 AuG

Cited as the legal basis for granting or refusing a residence permit.

Art. 84 Abs. 5 AuG

Applied to consider the specific situation of temporarily admitted persons when examining a hardship case.

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Volltext

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2015.00803

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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2015.00803 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 24.02.2016 · Spruchkörper: · 4. Abteilung/4. Kammer · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Ausländerrecht · Betreff: · Aufenthaltsbewilligung · [Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung an einen hier geborenen vorläufig Aufgenommenen] Bei vorläufig aufgenommenen Personen, die sich seit mehr als fünf Jahren in der Schweiz aufhalten, ist ein Gesuch um eine Aufenthaltsbewilligung vertieft zu prüfen. Dabei ist der besonderen Situation vorläufig aufgenommener Personen bei der Prüfung eines Härtefalls Rechnung zu tragen (E. 2.1).

Ein Aufenthalt von zehn oder mehr Jahren führt in der Regel zur Annahme eines Härtefalls, vorausgesetzt, dass sich die ausländische Person tadellos verhalten hat, finanziell unabhängig sowie sozial und beruflich gut integriert ist (E. 2.2). Die Vorinstanz hat die Interessenlage des Beschwerdeführers nicht genügend berücksichtigt und damit ihr Ermessen rechtsfehlerhaft ausgeübt (E. 2.4). Ermessensausübung durch das Verwaltungsgericht (E. 2.5). Gutheissung. · --- · Stichworte: · AUFENTHALTSBEWILLIGUNG HÄRTEFALL HÄRTEFALLBEWILLIGUNG INTEGRATION VORLÄUFIGE AUFNAHME · Rechtsnormen:

· Art. 31 AuG Art. 84 Abs. 5 AuG · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 2