Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VB.2015.00766 • VG ZH VB.2015.00766 KI-generiert

Building Permit Denial Upheld for Over-Height Addition

Geschäftsnummer VB.2015.00766
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Zürich (CH-ZH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

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A building permit application to add a roof story to an already over-height building was denied because the proposed addition would further deviate from regulations. The court ruled that it could consider legal aspects not addressed by the lower instance. The existing structure had one extra full story beyond permissible limits and no compliant attic level. Adding a compliant attic story was deemed an impermissible further violation.

Legislator-Regeste

Amtlich

Baubewilligung | Erweiterung eines bereits übergeschossigen Gebäudes um ein Dachgeschoss, Motivsubstitution Das Verwaltungsgericht darf ein Bauprojekt auch unter rechtlichen Aspekten prüfen, welche die Vorinstanz nicht beachtet hat (E. 3.1). Das streitgegenständliche Gebäude weist bisher ein Vollgeschoss zu viel, jedoch kein anrechenbares Dachgeschoss auf (E. 3.2). Die Ergänzung des Gebäudes um ein anrechenbares Dachgeschoss führt zu einer weitergehenden Abweichung von Vorschriften und ist deshalb unzulässig (E. 3.3). Abweisung.

Schlagwörter

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Überschreitung der Gebäudehöhe Baubewilligung Zonenbeschränkungen Plangenehmigung Baupolizei Revers

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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§ 357 Abs. 1 PBG

This provision is cited in the context of the building permit and is directly linked to the court's decision to dismiss the appeal.

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Volltext

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2015.00766

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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2015.00766 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 31.05.2016 · Spruchkörper: · 1. Abteilung/1. Kammer · Weiterzug: · Das Bundesgericht hat eine Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten gegen diesen Entscheid am 01.02.2017 abgewiesen. · Rechtsgebiet: · Ausländerrecht · Betreff: · Baubewilligung · Erweiterung eines bereits übergeschossigen Gebäudes um ein Dachgeschoss, Motivsubstitution Das Verwaltungsgericht darf ein Bauprojekt auch unter rechtlichen Aspekten prüfen, welche die Vorinstanz nicht beachtet hat (E. 3.1).

Das streitgegenständliche Gebäude weist bisher ein Vollgeschoss zu viel, jedoch kein anrechenbares Dachgeschoss auf (E. 3.2). Die Ergänzung des Gebäudes um ein anrechenbares Dachgeschoss führt zu einer weitergehenden Abweichung von Vorschriften und ist deshalb unzulässig (E. 3.3). Abweisung. · --- · Stichworte: · ANRECHENBARE GESCHOSSZAHL DACHGESCHOSS RECHTSWIDRIGE BAUTE ÜBERGESCHOSSIGKEIT · Rechtsnormen: · § 357 Abs. 1 PBG · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3