Public Tender Compensation Model Evaluation Improper
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThe case concerned a public tender for insurance broker and agent services where two distinct compensation models were available: either an hourly rate based on effort or allowing the broker to retain some or all commissions. The court found that separately evaluating and scoring these two distinct compensation models was inappropriate because the true economic viability of the offers could only be assessed through a holistic evaluation of all price-related award criteria. Consequently, the court deemed the pricing evaluation method stipulated in the tender documents inadmissible, ordering the termination of the submission procedure and its return to the awarding authority for re-tender.
Legislator-Regeste
AmtlichSubmission | Zuschlagskriterien. Preisspanne. Makler- und Brokerdienstleistungen für Versicherungen. Für Makler- bzw. Brokerdienstleisungen für Versicherungen stehen zwei verschiedene Entschädigungsmodelle zur Verfügung. Entweder können diese Dienstleistungen zu einem bestimmten Stundenansatz nach Aufwand entschädigt werden; oder es wird vorgesehen, dass der Makler bzw. Broker die Courtagen (teilweise) für sich behält. Eine separate Bewertung der Entschädigungsmodelle mit separater Punktvergabe pro Modell erweist sich nicht als sinnvoll. Die Wirtschaftlichkeit der einzelnen Angebote ist nur durch eine gesamthafte Beurteilung der preisbezogenen Zuschlagskriterien möglich (E. 3.4.4). Die in den Ausschreibungsunterlagen vorgesehene Preisbewertung erweist sich als unzulässig. Das Submissionsverfahren ist abzubrechen und zur Neuausschreibung an die Vergabebehörde zurückzuweisen (E. 4.). Teilweise Gutheissung.
Schlagwörter
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KI-generiertCited in the context of the legal norms governing the decision.
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Volltext
Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2015.00757
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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2015.00757 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 17.03.2016 · Spruchkörper: · 1. Abteilung/1. Kammer · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Submissionsrecht · Betreff: · Submission · Zuschlagskriterien. Preisspanne. Makler- und Brokerdienstleistungen für Versicherungen.
Für Makler- bzw. Brokerdienstleisungen für Versicherungen stehen zwei verschiedene Entschädigungsmodelle zur Verfügung. Entweder können diese Dienstleistungen zu einem bestimmten Stundenansatz nach Aufwand entschädigt werden; oder es wird vorgesehen, dass der Makler bzw. Broker die Courtagen (teilweise) für sich behält. Eine separate Bewertung der Entschädigungsmodelle mit separater Punktvergabe pro Modell erweist sich nicht als sinnvoll. Die Wirtschaftlichkeit der einzelnen Angebote ist nur durch eine gesamthafte Beurteilung der preisbezogenen Zuschlagskriterien möglich (E. 3.4.4). Die in den Ausschreibungsunterlagen vorgesehene Preisbewertung erweist sich als unzulässig. Das Submissionsverfahren ist abzubrechen und zur Neuausschreibung an die Vergabebehörde zurückzuweisen (E. 4.). Teilweise Gutheissung. · --- · Stichworte: · AUSSCHREIBUNGSUNTERLAGEN BROKER PREISBEWERTUNG PREISSPANNE SUBMISSIONSRECHT · Rechtsnormen: · Art. 15 Abs. 1bis lit. a IVöB § 33 SubmV · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3