Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VB.2015.00744 • VG ZH VB.2015.00744 KI-generiert

Pharmacy License Limitation Due to Unsanitary Conditions

Geschäftsnummer VB.2015.00744
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Zürich (CH-ZH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

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The court upheld the decision to limit an operating license for a pharmacy to one and three-quarter years instead of the usual ten years, based on the damp, messy, and dirty condition of the basement premises. The court reasoned that this limitation was sufficiently grounded in laws concerning health protection and hygiene, served the public interest in health safety, and was proportionate because the recurring deficiencies had been noted for years and milder corrective measures had proven unsuccessful, thus justifying the constraint on economic freedom.

Legislator-Regeste

Amtlich

Betriebsbewilligung für Apotheke | Befristung der Betriebsbewilligung. Die Begrenzung der Dauer der Bewilligung für den Betrieb einer Apotheke etc. auf 1 3/4 Jahre (statt 10 Jahre) aufgrund des feuchten, unordentlichen und schmutzigen Zustands der Räume im Untergeschoss der Apotheke stützt sich mit Art. 3 HMG, § 14 GesG und Art. 7 HyV auf eine genügende gesetzliche Grundlage (E. 3.1). Die Befristung bezweckt den Gesundheitsschutz und liegt damit im öffentlichen Interesse (E. 3.2). Schliesslich erweist sie sich auch als verhältnismässig, insbesondere da der Mangel schon seit einigen Jahre gerügt wurde und mildere Massnahmen bisher keinen Erfolg bewirkten (E. 3.3). Abweisung der Beschwerde.

Schlagwörter

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Wirtschaftsfreiheit Schutz der Sicherheit und der Gesundheit Wirtschaftsbedingungen Fristen Beschränkungen unterliegende Stoffe Gesundheitswesen

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 3 HMG

This provision is cited as the legal basis supporting the time limitation of the operating permit due to the condition of the premises.

§ 14 GesG

This provision is cited as the legal basis supporting the time limitation of the operating permit due to the condition of the premises.

Art. 7 HyV

This provision is cited as the legal basis supporting the time limitation of the operating permit due to the condition of the premises.

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Volltext

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2015.00744

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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2015.00744 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 02.03.2016 · Spruchkörper: · 3. Abteilung/3. Kammer · Weiterzug: · Das Bundesgericht hat eine Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten gegen diesen Entscheid am 06.04.2017 abgewiesen. · Rechtsgebiet: · Gesundheitswesen · Betreff: · Betriebsbewilligung für Apotheke · Befristung der Betriebsbewilligung. Die Begrenzung der Dauer der Bewilligung für den Betrieb einer Apotheke etc. auf 1 3/4 Jahre (statt 10 Jahre) aufgrund des feuchten, unordentlichen und schmutzigen Zustands der Räume im Untergeschoss der Apotheke stützt sich mit Art. 3 HMG, § 14 GesG und Art. 7 HyV auf eine genügende gesetzliche Grundlage (E. 3.1).

Die Befristung bezweckt den Gesundheitsschutz und liegt damit im öffentlichen Interesse (E. 3.2). Schliesslich erweist sie sich auch als verhältnismässig, insbesondere da der Mangel schon seit einigen Jahre gerügt wurde und mildere Massnahmen bisher keinen Erfolg bewirkten (E. 3.3). Abweisung der Beschwerde. · --- · Stichworte: · APOTHEKE/-ER BEFRISTUNG BETRIEBSBEWILLIGUNG BEWILLIGUNG HYGIENE MILDERE MASSNAHME POLIZEIERLAUBNIS ÜBRIGES FÜRSORGE UND GESUNDHEIT VERHÄLTNISMÄSSIGKEIT WIRTSCHAFTSFREIHEIT · Rechtsnormen: · Art. 27 BV Art. 36 BV § 14 GesundheitsG § 35 lit. g GesundheitsG Art. 3 HMG Art. 30 Abs. I HMG Art. 40 Abs. I HMV Art. 40 Abs. II HMV · Publikationen:

· - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3