Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VB.2015.00733 • VG ZH VB.2015.00733 KI-generiert

Unsuccessful Bidder Lacks Standing to Appeal Contract Award Without Proving Realistic Chance of Winning

Geschäftsnummer VB.2015.00733
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Zürich (CH-ZH)
Entscheiddatum
Ausgang Nichteintreten / Unzulässig (Inadmissible)

Legislator-Zusammenfassung

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Unsuccessful bidders are entitled to appeal a contract award decision if granting the appeal would give them a realistic chance of winning the contract or lead to a retendering process where they could submit a new bid. The court found that the appellant, whose bid ranked fourth, lacked standing to appeal because they only contested the award decision without substantiating why their bid should have been ranked higher to secure first place, meaning their appeal was unlikely to yield any tangible advantage. Consequently, the court dismissed the appeal for lack of standing to sue.

Legislator-Regeste

Amtlich

Submission | Beschwerde gegen Vergabeentscheid: Beschwerdelegitimation Nicht berücksichtigte Anbietende sind zur Beschwerde gegen einen Vergabeentscheid legitimiert, wenn sie bei deren Gutheissung eine realistische Chance haben, mit dem eigenen Angebot zum Zug zu kommen, oder wenn die Gutheissung der Beschwerde zu einer Wiederholung des Submissionsverfahrens führt, in welchem sie ein neues Angebot einreichen können. Ob eine reelle Chance auf den Zuschlag besteht, ist aufgrund der gestellten Anträge und Parteivorbringen zu prüfen (E. 2.1). Das Angebot der Beschwerdeführerin belegt den vierten Rang. Sie beschränkt sich jedoch auf die Beanstandung der Zuschlagserteilung und stellt weder die konkrete Bewertung der Angebote infrage noch führt sie substanziiert aus, inwiefern ihr Angebot hätte besser bewertet werden müssen, um an erster Stelle zu rangieren (E. 2.3). Die Vorbringen und Anträge der Beschwerdeführerin sind nicht geeignet, ihr einen Vorteil zu verschaffen. Nichteintreten.

Schlagwörter

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abgewiesener Bieter Beschwerdelegitimation Vergabe von Bauaufträgen Zuschlag bei der Versteigerung fehlende Aktivlegitimation des Aktionärs Streitigkeiten aus Verträgen

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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§ 38 Abs. I lit. a VRG

The court based its decision not to enter into the merits on the appellant's lack of standing to appeal, as defined by this provision.

§ 21 Abs. I VRG

This procedural provision relates to the competence of the single judge/division in rendering the decision, although it is not the primary ground for the non-entry decision.

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Volltext

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2015.00733

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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2015.00733 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 01.02.2016 · Spruchkörper: · 1. Abteilung/Einzelrichter · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Submissionsrecht · Betreff: · Submission · Beschwerde gegen Vergabeentscheid: Beschwerdelegitimation Nicht berücksichtigte Anbietende sind zur Beschwerde gegen einen Vergabeentscheid legitimiert, wenn sie bei deren Gutheissung eine realistische Chance haben, mit dem eigenen Angebot zum Zug zu kommen, oder wenn die Gutheissung der Beschwerde zu einer Wiederholung des Submissionsverfahrens führt, in welchem sie ein neues Angebot einreichen können.

Ob eine reelle Chance auf den Zuschlag besteht, ist aufgrund der gestellten Anträge und Parteivorbringen zu prüfen (E. 2.1). Das Angebot der Beschwerdeführerin belegt den vierten Rang. Sie beschränkt sich jedoch auf die Beanstandung der Zuschlagserteilung und stellt weder die konkrete Bewertung der Angebote infrage noch führt sie substanziiert aus, inwiefern ihr Angebot hätte besser bewertet werden müssen, um an erster Stelle zu rangieren (E. 2.3). Die Vorbringen und Anträge der Beschwerdeführerin sind nicht geeignet, ihr einen Vorteil zu verschaffen.

Nichteintreten. · --- · Stichworte: · BESCHWERDELEGITIMATION EINTRETEN EINZELRICHTER LEGITIMATION NICHTEINTRETEN SUBMISSIONSRECHT · Rechtsnormen: · § 21 Abs. I VRG § 38 Abs. I lit. a VRG · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 4