Repayment of Unlawfully Received Social Assistance and Foreign Property Valuation
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThe court addressed an appeal concerning the demand for repayment of lawfully received social assistance and the requirement to sell a foreign property. The appellant did not dispute ownership of the foreign real estate but failed to disclose this realizable asset to the social assistance authority, resulting in the unconditional granting of economic aid, which constitutes an unlawful receipt of social assistance. However, the court ruled that the opposing party could only equate the repayment claim to the presumed value of the property if they had provided economic assistance up to that amount, which could not be substantiated from the records; consequently, the matter was remanded to the authority to precisely quantify the repayment claim.
Legislator-Regeste
AmtlichSozialhilfe | Sozialhilfe: Rückerstattung unrechtmässig bezogener wirtschaftlicher Hilfe und Aufforderung zum Verkauf einer Liegenschaft im Ausland. Es bestehen keine Zweifel an der Eigentümerschaft der Beschwerdeführerin an der Liegenschaft im Ausland (E. 3.2). Indem sie die realisierbare Liegenschaft gegenüber der Sozialbehörde verschwieg, bewirkte die Beschwerdeführerin, dass ihr die wirtschaftliche Hilfe vorbehaltlos, mindestens ohne Unterzeichnung einer Rückerstattungsverpflichtung, ausgerichtet wurde. Dies gilt als unrechtmässiger Bezug von Sozialhilfe (E. 3.3). Die Beschwerdegegnerin kann die Rückerstattungsforderung nur dann mit dem mutmasslichen Wert der Liegenschaft gleichsetzen, wenn sie auch in dieser Höhe wirtschaftliche Hilfe geleistet hat. Der Umfang der erbrachten Leistungen lässt sich indes weder den Akten noch dem angefochtenen Entscheid entnehmen. Die Sache ist daher an die Beschwerdegegnerin zurückzuweisen, um die Rückerstattungsforderung genau zu beziffern (E. 3.4). Teilweise Gutheissung, Rückweisung.
Schlagwörter
KI-generiertZitierte Gesetzesbestimmungen
KI-generiertVerwandte Entscheide
KI-generiertZentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator
KI-generiertThis provision relates to the unlawful receipt of social assistance, which is the core issue justifying the reimbursement claim.
This provision likely pertains to the obligation to repay economic assistance received unlawfully.
This provision is cited in connection with the obligation to disclose assets and is related to the justification for the reimbursement claim.
This provision is cited, likely governing the obligation to disclose assets or related duties concerning assistance.
Volltext
Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2015.00732
--- · --- · --- · --- · --- · [Standard Suche](/findinfo/xhtmltemplates/standard.htm) · [Erweiterte Suche](/findinfo/xhtmltemplates/advanced.htm) · [Hilfe](/findinfo/help/index.htm)
[Druckansicht](/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=216668&W10_KEY=13317081&nTrefferzeile=1&Template=standard/results/printviewdocument.fiw)
--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2015.00732 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 27.10.2016 · Spruchkörper: · 3. Abteilung/3. Kammer · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Fürsorgerecht · Betreff: · Sozialhilfe · Sozialhilfe: Rückerstattung unrechtmässig bezogener wirtschaftlicher Hilfe und Aufforderung zum Verkauf einer Liegenschaft im Ausland. Es bestehen keine Zweifel an der Eigentümerschaft der Beschwerdeführerin an der Liegenschaft im Ausland (E. 3.2). Indem sie die realisierbare Liegenschaft gegenüber der Sozialbehörde verschwieg, bewirkte die Beschwerdeführerin, dass ihr die wirtschaftliche Hilfe vorbehaltlos, mindestens ohne Unterzeichnung einer Rückerstattungsverpflichtung, ausgerichtet wurde.
Dies gilt als unrechtmässiger Bezug von Sozialhilfe (E. 3.3). Die Beschwerdegegnerin kann die Rückerstattungsforderung nur dann mit dem mutmasslichen Wert der Liegenschaft gleichsetzen, wenn sie auch in dieser Höhe wirtschaftliche Hilfe geleistet hat. Der Umfang der erbrachten Leistungen lässt sich indes weder den Akten noch dem angefochtenen Entscheid entnehmen. Die Sache ist daher an die Beschwerdegegnerin zurückzuweisen, um die Rückerstattungsforderung genau zu beziffern (E. 3.4). Teilweise Gutheissung, Rückweisung. · --- · Stichworte:
· AUSKUNFTSPFLICHT LIEGENSCHAFT MITWIRKUNGSPFLICHT RÜCKERSTATTUNG RÜCKERSTATTUNGSPFLICHT UNRECHTMÄSSIGER BEZUG VERMÖGENSWERT WIRTSCHAFTLICHE HILFE · Rechtsnormen: · § 20 SHG § 26 Abs. I SHG § 28 SHV § 28 Abs. I SHV · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3