Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VB.2015.00732 • VG ZH VB.2015.00732 KI-generiert

Repayment of Unlawfully Received Social Assistance and Foreign Property Valuation

Geschäftsnummer VB.2015.00732
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Zürich (CH-ZH)
Entscheiddatum
Ausgang Teilweise gutgeheissen (Partially Allowed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

The court addressed an appeal concerning the demand for repayment of lawfully received social assistance and the requirement to sell a foreign property. The appellant did not dispute ownership of the foreign real estate but failed to disclose this realizable asset to the social assistance authority, resulting in the unconditional granting of economic aid, which constitutes an unlawful receipt of social assistance. However, the court ruled that the opposing party could only equate the repayment claim to the presumed value of the property if they had provided economic assistance up to that amount, which could not be substantiated from the records; consequently, the matter was remanded to the authority to precisely quantify the repayment claim.

Legislator-Regeste

Amtlich

Sozialhilfe | Sozialhilfe: Rückerstattung unrechtmässig bezogener wirtschaftlicher Hilfe und Aufforderung zum Verkauf einer Liegenschaft im Ausland. Es bestehen keine Zweifel an der Eigentümerschaft der Beschwerdeführerin an der Liegenschaft im Ausland (E. 3.2). Indem sie die realisierbare Liegenschaft gegenüber der Sozialbehörde verschwieg, bewirkte die Beschwerdeführerin, dass ihr die wirtschaftliche Hilfe vorbehaltlos, mindestens ohne Unterzeichnung einer Rückerstattungsverpflichtung, ausgerichtet wurde. Dies gilt als unrechtmässiger Bezug von Sozialhilfe (E. 3.3). Die Beschwerdegegnerin kann die Rückerstattungsforderung nur dann mit dem mutmasslichen Wert der Liegenschaft gleichsetzen, wenn sie auch in dieser Höhe wirtschaftliche Hilfe geleistet hat. Der Umfang der erbrachten Leistungen lässt sich indes weder den Akten noch dem angefochtenen Entscheid entnehmen. Die Sache ist daher an die Beschwerdegegnerin zurückzuweisen, um die Rückerstattungsforderung genau zu beziffern (E. 3.4). Teilweise Gutheissung, Rückweisung.

Schlagwörter

KI-generiert
missbräuchlicher Bezug von Leistungen der Sozialhilfe Bewertung ausländischen Grundeigentums Streitwert Eigentumsordnung Rückzahlung des Darlehens Wirtschaftlicher Wert

Zitierte Gesetzesbestimmungen

KI-generiert
KI-generiert

Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

KI-generiert
§ 26 Abs. I SHG

This provision relates to the unlawful receipt of social assistance, which is the core issue justifying the reimbursement claim.

§ 20 SHG

This provision likely pertains to the obligation to repay economic assistance received unlawfully.

§ 28 Abs. I SHV

This provision is cited in connection with the obligation to disclose assets and is related to the justification for the reimbursement claim.

§ 28 SHV

This provision is cited, likely governing the obligation to disclose assets or related duties concerning assistance.

Fragen Sie sich, wie dieser Entscheid auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Entscheid zusammen mit Bundesrecht, kantonalen Erlassen, Kommentaren und Folgeentscheiden in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →

Volltext

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2015.00732

--- · --- · --- · --- · --- · [Standard Suche](/findinfo/xhtmltemplates/standard.htm) · [Erweiterte Suche](/findinfo/xhtmltemplates/advanced.htm) · [Hilfe](/findinfo/help/index.htm)

[Druckansicht](/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=216668&W10_KEY=13317081&nTrefferzeile=1&Template=standard/results/printviewdocument.fiw)

--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2015.00732 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 27.10.2016 · Spruchkörper: · 3. Abteilung/3. Kammer · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Fürsorgerecht · Betreff: · Sozialhilfe · Sozialhilfe: Rückerstattung unrechtmässig bezogener wirtschaftlicher Hilfe und Aufforderung zum Verkauf einer Liegenschaft im Ausland. Es bestehen keine Zweifel an der Eigentümerschaft der Beschwerdeführerin an der Liegenschaft im Ausland (E. 3.2). Indem sie die realisierbare Liegenschaft gegenüber der Sozialbehörde verschwieg, bewirkte die Beschwerdeführerin, dass ihr die wirtschaftliche Hilfe vorbehaltlos, mindestens ohne Unterzeichnung einer Rückerstattungsverpflichtung, ausgerichtet wurde.

Dies gilt als unrechtmässiger Bezug von Sozialhilfe (E. 3.3). Die Beschwerdegegnerin kann die Rückerstattungsforderung nur dann mit dem mutmasslichen Wert der Liegenschaft gleichsetzen, wenn sie auch in dieser Höhe wirtschaftliche Hilfe geleistet hat. Der Umfang der erbrachten Leistungen lässt sich indes weder den Akten noch dem angefochtenen Entscheid entnehmen. Die Sache ist daher an die Beschwerdegegnerin zurückzuweisen, um die Rückerstattungsforderung genau zu beziffern (E. 3.4). Teilweise Gutheissung, Rückweisung. · --- · Stichworte:

· AUSKUNFTSPFLICHT LIEGENSCHAFT MITWIRKUNGSPFLICHT RÜCKERSTATTUNG RÜCKERSTATTUNGSPFLICHT UNRECHTMÄSSIGER BEZUG VERMÖGENSWERT WIRTSCHAFTLICHE HILFE · Rechtsnormen: · § 20 SHG § 26 Abs. I SHG § 28 SHV § 28 Abs. I SHV · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3