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VB.2015.00726 • VG ZH VB.2015.00726 KI-generiert

City v. Social Assistance Recipient: Reimbursement of Overpaid Benefits

Geschäftsnummer VB.2015.00726
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Zürich (CH-ZH)
Entscheiddatum
Ausgang Teilweise gutgeheissen (Partially Allowed)

Legislator-Zusammenfassung

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The court affirmed a claim for reimbursement of social assistance. The recipient had acquired financial aid through untruthful or incomplete statements by failing to declare income received. The court found sufficient evidence from an investigative report to establish that the recipient lived in a two-person household, making them liable for overpaid rent and basic support costs. The appeal by the city was granted, and the appeal by the social assistance recipient was dismissed.

Legislator-Regeste

Amtlich

Sozialhilfe | Rückerstattung wirtschaftlicher Hilfe. Vereinigung der Verfahren (E. 1). Zur Rückerstattung wirtschaftlicher Hilfe ist unter anderem verpflichtet, wer diese unter unwahren oder unvollständigen Angaben erwirkt hat (E. 2.2). Die Bf. II war zum Zeitpunkt der nicht deklarierten Gutschriften sozialhilferechtlich unterstützt. Sie hat nicht dargelegt, woher das Geld für die Überweisungen auf ihr Konto gekommen ist. Die Rückerstattungsforderung ist zu bestätigen (E. 4). Für die Prüfung der Frage, ob die Beschwerdeführerin II nach dem 1. Januar 2012 weiterhin mit ihrem Lebenspartner in der gemeinsamen Wohnung zusammenlebte, kann auf den Ermittlungsbericht abgestellt werden, der genügend Indizien liefert. Es ist folglich von einem Zwei-Personen-Haushalt auszugehen, weshalb die Beschwerdeführerin II die zu viel bezahlten Mietkosten und Anteile des Grundbetrags abenfalls zurückzuerstatten hat (E. 5). Gewährung der UP für das eine Beschwerdeverfahren (E. 6). Gutheissung der Beschwerde der Stadt, Abweisung der Beschwerde der Sozialhilfeempfängerin.

Schlagwörter

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Rückerstattung von Sozialhilfe Verpflichtungsgrund unrechtmässiger Arbeitslosentaggeldbezug Einkommen der Haushalte Klageschrift Leistungsanspruch

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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§ 28 Abs. I SHV

Basis for the obligation to reimburse social assistance due to providing untrue or incomplete information.

§ 26 lit. a SHG

Used to confirm the reimbursement claim because the recipient received social assistance while having undisclosed income.

§ 18 SHG

Justification for reimbursement of excessive rent costs and basic needs support due to living in a two-person household.

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Volltext

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2015.00726

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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2015.00726 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 04.04.2016 · Spruchkörper: · 3. Abteilung/Einzelrichter · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Fürsorgerecht · Betreff: · Sozialhilfe · Rückerstattung wirtschaftlicher Hilfe. Vereinigung der Verfahren (E. 1). Zur Rückerstattung wirtschaftlicher Hilfe ist unter anderem verpflichtet, wer diese unter unwahren oder unvollständigen Angaben erwirkt hat (E. 2.2). Die Bf. II war zum Zeitpunkt der nicht deklarierten Gutschriften sozialhilferechtlich unterstützt.

Sie hat nicht dargelegt, woher das Geld für die Überweisungen auf ihr Konto gekommen ist. Die Rückerstattungsforderung ist zu bestätigen (E. 4). Für die Prüfung der Frage, ob die Beschwerdeführerin II nach dem 1. Januar 2012 weiterhin mit ihrem Lebenspartner in der gemeinsamen Wohnung zusammenlebte, kann auf den Ermittlungsbericht abgestellt werden, der genügend Indizien liefert. Es ist folglich von einem Zwei-Personen-Haushalt auszugehen, weshalb die Beschwerdeführerin II die zu viel bezahlten Mietkosten und Anteile des Grundbetrags abenfalls zurückzuerstatten hat (E. 5).

Gewährung der UP für das eine Beschwerdeverfahren (E. 6). Gutheissung der Beschwerde der Stadt, Abweisung der Beschwerde der Sozialhilfeempfängerin. · --- · Stichworte: · ERMITTLUNGSBERICHT GEMEINSAMER HAUSHALT MELDEPFLICHTVERLETZUNG RÜCKERSTATTUNG SOZIALHILFE UNTERSTÜTZUNGSZEITRAUM WIRTSCHAFTLICHE HILFE ZWEIPERSONENHAUSHALT · Rechtsnormen: · § 18 SHG § 26 lit. a SHG § 28 Abs. I SHV · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3