Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VB.2015.00692 • VG ZH VB.2015.00692 KI-generiert

Public Land and Infrastructure Exempt from Building Removal Prescription

Geschäftsnummer VB.2015.00692
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Zürich (CH-ZH)
Entscheiddatum
Ausgang Gutgeheissen (Allowed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

The court ruled that while the right of building authorities to order the removal of non-compliant structures is generally limited to 30 years, this "acquisition by prescription" does not apply to public land, nor can it extinguish rights related to public infrastructure like parking spaces within street areas. Therefore, an appeal to halt the removal of illegal parking spaces was dismissed, as the claim for restoration of the lawful state in such areas cannot expire.

Legislator-Regeste

Amtlich

nachträgliche Baubewilligung | Das Recht der Baubehörde, die Beseitigung baurechtswidriger Bauten und Anlagen anzuordnen, ist grundsätzlich auf 30 Jahre beschränkt. Eine Baubewilligung kann also quasi nach 30 Jahren ersessen werden – unter dem Vorbehalt, dass keine wichtigen Rechtsgüter gefährdet sind. Indessen kann am öffentlichen Grund weder Eigentum noch ein beschränktes dingliches Recht oder ein dem Inhalt einer Konzession entsprechendes Recht ersessen werden. Der Anspruch auf Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands kann somit bezüglich im Strassenraum liegender Parkierungsflächen nicht verwirken (E. 5.2+5.5). Gutheissung.

Schlagwörter

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nicht bewilligtes Gebäude Wegnahmerecht öffentliches Gebäude Grundeigentum Abbruchverbot Staatsorgane

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 93 Abs. I lit. b BGG

Cited to declare the appeal inadmissible.

§ 338a PBG

Cited as the legal basis for the court's decision.

Art. 25a RPG

Cited as the legal basis for the court's decision.

§ 125 lit. c ZPO

Cited as the legal basis for the court's decision.

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Volltext

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2015.00692

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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2015.00692 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 12.05.2016 · Spruchkörper: · 1. Abteilung/1. Kammer · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Raumplanungs-, Bau- und Umweltrecht · Betreff: · nachträgliche Baubewilligung · Das Recht der Baubehörde, die Beseitigung baurechtswidriger Bauten und Anlagen anzuordnen, ist grundsätzlich auf 30 Jahre beschränkt. Eine Baubewilligung kann also quasi nach 30 Jahren ersessen werden – unter dem Vorbehalt, dass keine wichtigen Rechtsgüter gefährdet sind.

Indessen kann am öffentlichen Grund weder Eigentum noch ein beschränktes dingliches Recht oder ein dem Inhalt einer Konzession entsprechendes Recht ersessen werden. Der Anspruch auf Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands kann somit bezüglich im Strassenraum liegender Parkierungsflächen nicht verwirken (E. 5.2+5.5). Gutheissung. · --- · Stichworte: · ABSTELLPLÄTZE BAURECHT ERSITZUNG KOORDINATIONSGEBOT REKURSLEGITIMATION VERTRAUENSSCHUTZ ZWISCHENENTSCHEID · Rechtsnormen: · Art. 93 Abs. I lit. b BGG Art. 9 BV § 338a PBG Art. 25a RPG § 125 lit. c ZPO · Publikationen:

· - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3