Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VB.2015.00637 • VG ZH VB.2015.00637 KI-generiert

Custody Return Based on New Psychiatric Evaluation Upheld

Geschäftsnummer VB.2015.00637
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Zürich (CH-ZH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

An administrative authority ordered the return of an individual to closed custody and the revocation of all custody easements based on a new expert psychiatric evaluation, which was deemed a proper instrument for further custody planning and not merely a partisan opinion. The court upheld this decision, reasoning that the expert finding, which indicated the need for seamless control to prevent further offenses given the unchanged high risk of reoffending, provided a significant basis for returning the subject to closed custody and revoking the previously granted freedoms within the framework of the penal and measures execution. The appeal was dismissed, and free legal aid was granted.

Legislator-Regeste

Amtlich

Strafvollzug | Rückversetzung in den geschlossenen Vollzug und Widerruf sämtlicher Vollzugslockerungen. [Nach Einholung eines neuen Gutachtens zur weiteren Ausgestaltung des Massnahmevollzugs verfügte das Amt für Justizvollzug die Rückversetzung des Beschwerdeführers in den geschlossenen Vollzug und den Widerruf sämtlicher Vollzugslockerungen.] Das vom Amt für Justizvollzug im Rahmen der weiteren Vollzugsplanung bei einem unabhängigen Sachverständigen in Auftrag gegebene Gutachten ist nicht als blosses Parteigutachten zu qualifizieren, welchem nur die Bedeutung einer Parteibehauptung zukäme (E. 4.2). Die Erkenntnis, dass der Beschwerdeführer zur Verhinderung weiterer Delikte einer lückenlosen Kontrolle bedarf, stellt - bei unverändert hoher Rückfallgefahr - einen wichtigen Grund für dessen Rückversetzung in den geschlossenen Vollzug sowie für den Widerruf der weiteren Vollzugslockerungen dar (E. 4.6). Gewährung der unentgeltlichen Prozessführung und Rechtsverbeiständung (E. 5.2 ff.). Abweisung der Beschwerde.

Schlagwörter

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psychiatrisches Gutachten verwaltungsrechtlicher Widerruf Wiederholungsgefahr Rechtsgutachten Haftprüfungsverfahren begleitetes Besuchsrecht

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 56 Abs. IV StGB

This provision is cited in the section listing applicable legal norms and is related to the substantive issue regarding the execution of the sentence.

Art. 59 StGB

This provision is cited in the section listing applicable legal norms and is related to the substantive issue regarding the execution of the sentence.

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Volltext

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2015.00637

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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2015.00637 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 02.03.2016 · Spruchkörper: · 3. Abteilung/3. Kammer · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Straf- und Massnahmenvollzug · Betreff: · Strafvollzug · Rückversetzung in den geschlossenen Vollzug und Widerruf sämtlicher Vollzugslockerungen.

[Nach Einholung eines neuen Gutachtens zur weiteren Ausgestaltung des Massnahmevollzugs verfügte das Amt für Justizvollzug die Rückversetzung des Beschwerdeführers in den geschlossenen Vollzug und den Widerruf sämtlicher Vollzugslockerungen.] Das vom Amt für Justizvollzug im Rahmen der weiteren Vollzugsplanung bei einem unabhängigen Sachverständigen in Auftrag gegebene Gutachten ist nicht als blosses Parteigutachten zu qualifizieren, welchem nur die Bedeutung einer Parteibehauptung zukäme (E. 4.2). Die Erkenntnis, dass der Beschwerdeführer zur Verhinderung weiterer Delikte einer lückenlosen Kontrolle bedarf, stellt - bei unverändert hoher Rückfallgefahr - einen wichtigen Grund für dessen Rückversetzung in den geschlossenen Vollzug sowie für den Widerruf der weiteren Vollzugslockerungen dar (E. 4.6).

Gewährung der unentgeltlichen Prozessführung und Rechtsverbeiständung (E. 5.2 ff.). Abweisung der Beschwerde. · --- · Stichworte: · ANORDNUNG IM STRAF- UND MASSNAHMENVOLLZUG GUTACHTEN PARTEIGUTACHTEN RÜCKFALLGEFAHR RÜCKVERSETZUNG THERAPEUTISCHE MASSNAHME VERWAHRUNG VOLLZUGSLOCKERUNGEN VOLLZUGSMODALITÄTEN · Rechtsnormen: · Art. 56 Abs. IV StGB Art. 59 StGB · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 2