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VB.2015.00557 • VG ZH VB.2015.00557 KI-generiert

Historic Building Facade Modification Dispute

Geschäftsnummer VB.2015.00557
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Zürich (CH-ZH)
Entscheiddatum
Ausgang Teilweise gutgeheissen (Partially Allowed)

Legislator-Zusammenfassung

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The court reviewed a building permit dispute concerning significant facade modifications to a historic building, including the removal of original diamond-pattern bricks. The court found that the head of the building department was not biased despite their department submitting the application, as their involvement was indirect. However, the court ruled that the proposed changes to the building's appearance, especially the irreversible removal of original materials, require thorough heritage assessments, particularly concerning the artistic and historical value of the facade elements, and remanded the case for further clarification.

Legislator-Regeste

Amtlich

Baubewilligung | Rote Fabrik: Rüge der Befangenheit des Hochbaudepartementsvorstehers im Baubewilligungsverfahren, Zulässigkeit von Fassadeneingriffen. Der Vorsteher des Hochbaudepartements ist vom Bauvorhaben im Vergleich zu den anderen Mitgliedern der Baubewilligungsbehörde bloss insofern stärker betroffen, als eine ihm unterstellte Amtsstelle das Baugesuch eingereicht hat. Eine solche indirekte Betroffenheit genügt indessen nicht (E. 3.2). Die Fassade würde sich nach der Realisierung des Umbauprojekts optisch ganz anders präsentieren als bisher – und das bei einem Gebäudeensemble, dessen Fassade sogar namensgebend wurde. Solche Modifikationen des Erscheinungsbildes dürfen nicht leichthin, sondern erst nach fundierten denkmalpflegerischen Abklärungen bewilligt werden. Im besonderen Masse gilt dies, wenn – wie hier mit der Entfernung von Rautenmusterziegelsteinen – unwiederbringlich Originalbausubstanz entfernt werden soll. Dieser bauliche Eingriff setzt sich über die im Detailinventar umschriebene Empfehlung hinweg, wonach die Dekorationselemente der Roten Fabrik umfassend ("integral") zu erhalten seien. Vorliegend ist unklar, welcher kunsthistorische Stellenwert dem Rautenmuster beizumessen ist. Diese Frage ist durch eine Fachperson im Bereich der Denkmalpflege abzuklären (E. 4.4). Teilweise Gutheissung und Rückweisung an das Baurekursgericht.

Schlagwörter

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Änderung der Baubewilligung Streitwert Baukontrolle Gestaltung der Baute Überschreitung der Gebäudehöhe zivilrechtliche Revision

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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§ 5a VRG

This provision is cited in relation to the 'Rote Fabrik' case, concerning the alleged bias of the head of the building department and the permissibility of facade interventions, suggesting it's the legal basis for evaluating such matters.

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Volltext

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2015.00557

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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2015.00557 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 17.12.2015 · Spruchkörper: · 1. Abteilung/1. Kammer · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Raumplanungs-, Bau- und Umweltrecht · Betreff: · Baubewilligung · Rote Fabrik: Rüge der Befangenheit des Hochbaudepartementsvorstehers im Baubewilligungsverfahren, Zulässigkeit von Fassadeneingriffen. Der Vorsteher des Hochbaudepartements ist vom Bauvorhaben im Vergleich zu den anderen Mitgliedern der Baubewilligungsbehörde bloss insofern stärker betroffen, als eine ihm unterstellte Amtsstelle das Baugesuch eingereicht hat.

Eine solche indirekte Betroffenheit genügt indessen nicht (E. 3.2). Die Fassade würde sich nach der Realisierung des Umbauprojekts optisch ganz anders präsentieren als bisher – und das bei einem Gebäudeensemble, dessen Fassade sogar namensgebend wurde. Solche Modifikationen des Erscheinungsbildes dürfen nicht leichthin, sondern erst nach fundierten denkmalpflegerischen Abklärungen bewilligt werden. Im besonderen Masse gilt dies, wenn – wie hier mit der Entfernung von Rautenmusterziegelsteinen – unwiederbringlich Originalbausubstanz entfernt werden soll.

Dieser bauliche Eingriff setzt sich über die im Detailinventar umschriebene Empfehlung hinweg, wonach die Dekorationselemente der Roten Fabrik umfassend ("integral") zu erhalten seien. Vorliegend ist unklar, welcher kunsthistorische Stellenwert dem Rautenmuster beizumessen ist. Diese Frage ist durch eine Fachperson im Bereich der Denkmalpflege abzuklären (E. 4.4). Teilweise Gutheissung und Rückweisung an das Baurekursgericht. · --- · Stichworte: · BAUBEWILLIGUNGSBEHÖRDE BEFANGENHEIT FACHWISSEN FASSADENGESTALTUNG ROTE FABRIK SCHUTZUMFANG SICHTMAUERWERK UNTERSCHUTZSTELLUNG · Rechtsnormen:

· § 5a VRG · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3