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VB.2015.00554 • VG ZH VB.2015.00554 KI-generiert

Neighbors' Appeal Against Building Permit Affecting Potentially Protected Structure

Geschäftsnummer VB.2015.00554
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Zürich (CH-ZH)
Entscheiddatum
Ausgang Gutgeheissen (Allowed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

The case concerns an appeal against a building permit decision, where neighbors challenged the permit for a multi-family house project, arguing it required the demolition or negatively affected a protected structure. The court reasoned that neighbors have the right to raise objections regarding the admissibility of new or modified construction if it necessitates the destruction of a protected object, regardless of whether that object is officially inventoried or should have been inventoried by proper authority action. Finding sufficient indication that the disputed property might be worthy of protection, the court determined that the lower authority's rejection of further investigation based on a denial of concrete signs of potential protectability constituted a denial of justice, leading to the case being remanded.

Legislator-Regeste

Amtlich

Baubewilligung | Abbruch eines Mehrfamilienhauses Nachbarn sind zur Rüge befugt, der Neu- oder Umbau sei deshalb unzulässig, weil er den Abbruch eines Schutzobjektes voraussetze oder ein solches beeinträchtige. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Schutzobjekt inventarisiert ist oder bei pflichtgemässem Handeln der zuständigen Behörden inventarisiert sein müsste. In diesem Punkt unterscheidet sich die Rechtsmittelbefugnis eines Nachbarn von derjenigen eines Verbandes gemäss § 338b PBG (E. 3.1). Vorliegend bestehen genügend Anhaltspunkte dafür, dass es sich beim Streitobjekt mindestens möglicherweise um eine schutzwürdige Baute handelt. Indem die Vorinstanz das Vorliegen konkreter Anhaltspunkte für eine mögliche Schutzwürdigkeit sinngemäss verneint und deshalb weitere Abklärungen von vornherein verworfen hat, liegt eine Rechtsverweigerung vor (E. 3.2). Rückweisung.

Schlagwörter

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Legitimation gegen Baubewilligung Abbruchbewilligung Immobilienbesitz Nichteinzonung Grenzabstandsverletzung Bauzeitverlängerung

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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§ 203 Abs. I lit. c PBG

This provision concerns the substantive right allowing neighbors to appeal based on the potential damage to a protected structure during demolition.

Art. 65 al. 2 OG

This procedural rule was used to remit the case back to the lower court (Rückweisung).

Art. 66 Abs. 1 OG

This provision governs the imposition of costs, which is applied in the final order.

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Volltext

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2015.00554

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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2015.00554 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 21.04.2016 · Spruchkörper: · 1. Abteilung/1. Kammer · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Raumplanungs-, Bau- und Umweltrecht · Betreff: · Baubewilligung · Abbruch eines Mehrfamilienhauses Nachbarn sind zur Rüge befugt, der Neu- oder Umbau sei deshalb unzulässig, weil er den Abbruch eines Schutzobjektes voraussetze oder ein solches beeinträchtige. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Schutzobjekt inventarisiert ist oder bei pflichtgemässem Handeln der zuständigen Behörden inventarisiert sein müsste.

In diesem Punkt unterscheidet sich die Rechtsmittelbefugnis eines Nachbarn von derjenigen eines Verbandes gemäss § 338b PBG (E. 3.1). Vorliegend bestehen genügend Anhaltspunkte dafür, dass es sich beim Streitobjekt mindestens möglicherweise um eine schutzwürdige Baute handelt. Indem die Vorinstanz das Vorliegen konkreter Anhaltspunkte für eine mögliche Schutzwürdigkeit sinngemäss verneint und deshalb weitere Abklärungen von vornherein verworfen hat, liegt eine Rechtsverweigerung vor (E. 3.2). Rückweisung. · --- · Stichworte: · LEGITIMATION NACHBAR ORTSBILDPRÄGEND SCHUTZWÜRDIGKEIT · Rechtsnormen:

· § 203 Abs. I lit. c PBG · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3