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VB.2015.00552 • VG ZH VB.2015.00552 KI-generiert

Appeal Timeliness Against Supervisory Measure Service on Municipal Council

Geschäftsnummer VB.2015.00552
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Zürich (CH-ZH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

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The court addressed an appeal against a supervisory measure issued by a district council against a municipal council and its members. The core issue was the timeliness of the appeal, which depended on when the appeal period commenced, determined by the proper service of the district council's decision. The court reasoned that since the district council was exercising supervisory authority over the municipal council as a collective body, service upon the municipal council as a whole was sufficient to trigger the appeal deadline for all its members, even if the decision contained specific instructions for individual members; consequently, the appeal filed on the 31st day after service to the collective authority was deemed late and was dismissed.

Legislator-Regeste

Amtlich

aufsichtsrechtliche Untersuchung | [Zustelladressat einer aufsichtsrechtlichen Anordnung des Bezirksrats gegenüber einem Gemeinderat und seinen Mitgliedern.] Der Beschluss gelangte mit der Übergabe an den Gemeindepräsidenten in den Machtbereich des Gemeinderats (E. 2.2). Der Bezirksrat wurde im Rahmen der Verbandsaufsicht tätig. Adressat dieser Aufsicht ist der Gemeinderat als Organ und nicht das einzelne Gemeinderatsmitglied. Deshalb genügt die Zustellung an die Gesamtbehörde, damit der Beschluss auch Rechtswirkungen für die einzelnen Mitglieder entfaltet. Dies gilt auch insofern, als der Beschluss Anweisungen an einzelne Gemeinderatsmitglieder enthält. Der von den Beschwerdeführenden erst am 31. Tag nach Zustellung an die Gesamtbehörde erhobene Rekurs erweist sich deshalb als verspätet (E. 2.3). Abweisung.

Schlagwörter

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Kontrollorgan Legitimation der Gemeinde Verwaltungsbeschwerde der Bediensteten Aufsichtsbeschwerde Rechtsverzögerung Straf- und Massnahmenvollzug

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 121 Abs. 1 GOG

This provision likely governs the appeal deadline or validity concerning the administrative act under the scope of Verbandsaufsicht (association supervision), leading to the finding that the appeal was time-barred.

§ 138 Abs. 1 ZPO CH

This procedural rule was cited in relation to the missed deadline for filing the appeal.

§ 22 Abs. 1 VRG

This provision was cited, likely concerning the general rules of administrative procedure or notification relevant to the case.

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Volltext

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2015.00552

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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2015.00552 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 11.11.2015 · Spruchkörper: · 4. Abteilung/4. Kammer · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Übriges Verwaltungsrecht · Betreff: · aufsichtsrechtliche Untersuchung · [Zustelladressat einer aufsichtsrechtlichen Anordnung des Bezirksrats gegenüber einem Gemeinderat und seinen Mitgliedern.] Der Beschluss gelangte mit der Übergabe an den Gemeindepräsidenten in den Machtbereich des Gemeinderats (E. 2.2). Der Bezirksrat wurde im Rahmen der Verbandsaufsicht tätig.

Adressat dieser Aufsicht ist der Gemeinderat als Organ und nicht das einzelne Gemeinderatsmitglied. Deshalb genügt die Zustellung an die Gesamtbehörde, damit der Beschluss auch Rechtswirkungen für die einzelnen Mitglieder entfaltet. Dies gilt auch insofern, als der Beschluss Anweisungen an einzelne Gemeinderatsmitglieder enthält. Der von den Beschwerdeführenden erst am 31. Tag nach Zustellung an die Gesamtbehörde erhobene Rekurs erweist sich deshalb als verspätet (E. 2.3). Abweisung. · --- · Stichworte: · ADRESSAT ERÖFFNUNG DER VERFÜGUNG FRISTENLAUF RECHTSMITTELFRIST VERBANDSAUFSICHT ZUSTELLUNG · Rechtsnormen:

· Art. 121 Abs. 1 GOG § 22 Abs. 1 VRG § 138 Abs. 1 ZPO CH · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 2