Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VB.2015.00521 • VG ZH VB.2015.00521 KI-generiert

Deaf Parents' School Assignment Dispute

Geschäftsnummer VB.2015.00521
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Zürich (CH-ZH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

The case concerns whether deaf parents of hearing children have a right to have their children assigned to the same schoolhouse, arguing that a shared location would facilitate communication with school management. The court ruled that the right to sufficient primary education only requires an adequate educational offering at public schools, and the convenience of the commute was not the primary issue. The court reasoned that since the parents would interact with different teachers regardless of the school assignment, any simplification achieved by having the children in the same building would only serve the rare instance of needing to speak with school administration, which is generally handled in writing, thus rejecting any claim for entitlement based on indirect discrimination or the need for ease of communication.

Legislator-Regeste

Amtlich

Schulhauszuteilung | [Haben gehörlose Eltern hörender Kinder Anspruch darauf, dass ihre Kinder in das gleiche Schulhaus eingeteilt werden?] Der Anspruch auf ausreichenden Grundschulunterricht umfasst nur ein angemessenes, erfahrungsgemäss ausreichendes Bildungsangebot an öffentlichen Schulen (E. 2.2). Zumutbarkeit des Schulwegs (E. 2.3). Die Beschwerdeführenden haben unabhängig von der Schulhauseinteilung mit unterschiedlichen Lehrpersonen zu tun. Die Einteilung ihrer Kinder in das gleiche Schulhaus führt deshalb nur insofern zu einer Vereinfachung, als sich das Bedürfnis eines Gesprächs mit der Schulleitung ergibt. Solche Fälle individueller Gespräche sind erfahrungsgemäss selten, und die allgemeine Kommunikation durch die Schulleitung erfolgt auf schriftlichem Weg (E. 2.5). Abweisung.

Schlagwörter

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Anhörung eines Elternteils Anspruch auf Primarschulunterricht Bildungsbedarf Abtretung einer Forderung Zuweisung zum Schulkreis öffentliche Verhandlung

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 8 Abs. 2 BV

This provision is listed under 'Rechtsnormen' associated with the decision where the appeal was dismissed.

Art. 19 BV

This provision is listed under 'Rechtsnormen' associated with the decision where the appeal was dismissed.

§ 44 Abs. 1 VSG

This provision is listed under 'Rechtsnormen' associated with the decision where the appeal was dismissed.

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Volltext

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2015.00521

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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2015.00521 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 11.11.2015 · Spruchkörper: · 4. Abteilung/4. Kammer · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Bildung · Betreff: · Schulhauszuteilung · [Haben gehörlose Eltern hörender Kinder Anspruch darauf, dass ihre Kinder in das gleiche Schulhaus eingeteilt werden?] Der Anspruch auf ausreichenden Grundschulunterricht umfasst nur ein angemessenes, erfahrungsgemäss ausreichendes Bildungsangebot an öffentlichen Schulen (E. 2.2).

Zumutbarkeit des Schulwegs (E. 2.3). Die Beschwerdeführenden haben unabhängig von der Schulhauseinteilung mit unterschiedlichen Lehrpersonen zu tun. Die Einteilung ihrer Kinder in das gleiche Schulhaus führt deshalb nur insofern zu einer Vereinfachung, als sich das Bedürfnis eines Gesprächs mit der Schulleitung ergibt. Solche Fälle individueller Gespräche sind erfahrungsgemäss selten, und die allgemeine Kommunikation durch die Schulleitung erfolgt auf schriftlichem Weg (E. 2.5). Abweisung. · --- · Stichworte: · BEHINDERUNG DISKRIMINIERUNGSVERBOT GEHÖRLOSE ELTERN INDIREKTE DISKRIMINIERUNG KOMMUNIKATION SCHULWEG · Rechtsnormen:

· Art. 8 Abs. 2 BV Art. 19 BV § 44 Abs. 1 VSG · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 2