Student Fails Electrician Exam Appeal, Score Adjustments Insufficient
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertA student appealed the failure of their apprenticeship qualification exam for electrician, arguing for adjustments to their scores on written and oral examinations. The court ruled that while the scoring of two oral examination components should have been rounded mathematically rather than adjusted for subjective factors already considered, and that one written exam score might have warranted a minor increase, these changes would not have altered the overall failing grade. The court also rejected the appeal regarding the student's parents' financial responsibility for legal costs due to insufficient proof of their indigence.
Legislator-Regeste
AmtlichNichtbestehen Qualifikationsverfahren | [Lehrabschlussprüfung für das Eidgenössische Fähigkeitszeugnis als Elektroinstallateur] Herabgesetzte Prüfungsdichte bei der Bewertung von Examensleistungen (E. 2.2). Offengelassen, ob die Note einer der schriftlichen Prüfungen um einen halben Punkt hätte angehoben werden müssen. Im Übrigen dringen die Rügen des Beschwerdeführers betreffend die schriftlichen Prüfungen nicht durch (E. 3.1 f.). Werden bei mündlichen Prüfungen für einzelne Aufgaben Teilnoten vergeben, so ist der daraus resultierende Notenschnitt nach mathematischen Grundsätzen zu runden; es ist unzulässig, davon unter Hinweis auf Aspekte (Schwierigkeitsgrad, Mithilfe der Experten) abzuweichen, die bereits in die Festsetzung der Teilnoten eingeflossen sind (E. 3.3). Die Beschwerdegegnerin hätte zwei Noten von mündlichen Prüfungen höher festsetzen müssen; dies führt indes - selbst unter der Annahme, für eine schriftliche Prüfung hätte ebenfalls eine höhere Note vergeben werden müssen - nicht zu einer genügenden Endnote (E. 3.4). Zur Unterhaltspflicht der Eltern zählen auch die Prozesskosten. Der Beschwerdeführer hat die angebliche Mittellosigkeit seiner Eltern nicht genügend dargetan (E. 5.2). Abweisung UP/URB. Abweisung.
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KI-generiertVolltext
Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2015.00517
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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2015.00517 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 13.01.2016 · Spruchkörper: · 4. Abteilung/4. Kammer · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Bildung · Betreff: · Nichtbestehen Qualifikationsverfahren · [Lehrabschlussprüfung für das Eidgenössische Fähigkeitszeugnis als Elektroinstallateur] Herabgesetzte Prüfungsdichte bei der Bewertung von Examensleistungen (E. 2.2). Offengelassen, ob die Note einer der schriftlichen Prüfungen um einen halben Punkt hätte angehoben werden müssen.
Im Übrigen dringen die Rügen des Beschwerdeführers betreffend die schriftlichen Prüfungen nicht durch (E. 3.1 f.). Werden bei mündlichen Prüfungen für einzelne Aufgaben Teilnoten vergeben, so ist der daraus resultierende Notenschnitt nach mathematischen Grundsätzen zu runden; es ist unzulässig, davon unter Hinweis auf Aspekte (Schwierigkeitsgrad, Mithilfe der Experten) abzuweichen, die bereits in die Festsetzung der Teilnoten eingeflossen sind (E. 3.3). Die Beschwerdegegnerin hätte zwei Noten von mündlichen Prüfungen höher festsetzen müssen; dies führt indes - selbst unter der Annahme, für eine schriftliche Prüfung hätte ebenfalls eine höhere Note vergeben werden müssen - nicht zu einer genügenden Endnote (E. 3.4).
Zur Unterhaltspflicht der Eltern zählen auch die Prozesskosten. Der Beschwerdeführer hat die angebliche Mittellosigkeit seiner Eltern nicht genügend dargetan (E. 5.2). Abweisung UP/URB. Abweisung. · --- · Stichworte: · ABSCHLUSSPRÜFUNG MÜNDLICHE PRÜFUNG PRÜFUNG PRÜFUNGSBEWERTUNG PRÜFUNGSDICHTE PRÜFUNGSERGEBNIS RUNDUNG · Rechtsnormen: · - keine - · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3