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VB.2015.00495 • VG ZH VB.2015.00495 KI-generiert

Social Pedagogical Institution Placement Cost Rate Dispute

Geschäftsnummer VB.2015.00495
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Zürich (CH-ZH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

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The court upheld the decision to set the rate for placement costs for a small social pedagogical institution housing up to four children, which relocated to the canton but failed to obtain the necessary local home authorization, based on the cantonal foster care allowance guidelines rather than the higher tariff applicable to youth homes. The court reasoned that since the institution lacked the required canton-specific authorization, it could not be compensated at the statutory youth home rate, and although it was not a typical foster family due to the caregivers' qualifications, the lower authority's determination of an appropriate average rate, considering the special circumstances, was not objectionable.

Legislator-Regeste

Amtlich

Fremdplatzierungskosten | Fremdplatzierungskosten: Tariffestlegung nach den kantonalen Pflegegeld-Richtlinien für eine sozialpädagogische Institution ohne kantonale Heimbewilligung. Die Beschwerdeführenden zogen mit ihrer sozialpädagogischen Kleininstitution, welche maximal vier Pflegeplätze für Kinder und Jugendliche anbietet, aus einem anderen Kanton in den Kanton Zürich. Bisher verfügten sie über eine Bewilligung als heimähnliche Institution und beabsichtigten, auch im Kanton Zürich um eine entsprechende Heimbewilligung zu ersuchen. Diese konnte ihnen jedoch mangels Erfüllung der kantonalen Voraussetzungen nicht erteilt werden. Demzufolge können sie nicht nach dem für Jugendheime geltenden Tarif entschädigt werden. Die Vorinstanz bestätigte die von der Sozialbehörde, welche für die nicht gedeckten Fremdplatzierungskosten aufzukommen hat, vorgenommene Festlegung des Tarifs nach den Pflegegeld-Richtlinien. Sie hielt jedoch fest, dass es sich bei den Beschwerdeführenden aufgrund von deren Ausbildungen nicht um eine gewöhnliche Pflegefamilie handle. Unter Berücksichtigung der besonderen Verhältnisse legte die Vorinstanz einen angemessenen Mittelwert fest, was nicht zu beanstanden ist (E. 4). Abweisung.

Schlagwörter

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Pflegeverhältnis Pflegeheim Sozialwohnung Familienzulage besondere Umstände Erziehungsgutschriften

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Volltext

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2015.00495

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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2015.00495 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 03.12.2015 · Spruchkörper: · 3. Abteilung/Einzelrichter · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Fürsorgerecht · Betreff: · Fremdplatzierungskosten · Fremdplatzierungskosten: Tariffestlegung nach den kantonalen Pflegegeld-Richtlinien für eine sozialpädagogische Institution ohne kantonale Heimbewilligung. Die Beschwerdeführenden zogen mit ihrer sozialpädagogischen Kleininstitution, welche maximal vier Pflegeplätze für Kinder und Jugendliche anbietet, aus einem anderen Kanton in den Kanton Zürich.

Bisher verfügten sie über eine Bewilligung als heimähnliche Institution und beabsichtigten, auch im Kanton Zürich um eine entsprechende Heimbewilligung zu ersuchen. Diese konnte ihnen jedoch mangels Erfüllung der kantonalen Voraussetzungen nicht erteilt werden. Demzufolge können sie nicht nach dem für Jugendheime geltenden Tarif entschädigt werden. Die Vorinstanz bestätigte die von der Sozialbehörde, welche für die nicht gedeckten Fremdplatzierungskosten aufzukommen hat, vorgenommene Festlegung des Tarifs nach den Pflegegeld-Richtlinien.

Sie hielt jedoch fest, dass es sich bei den Beschwerdeführenden aufgrund von deren Ausbildungen nicht um eine gewöhnliche Pflegefamilie handle. Unter Berücksichtigung der besonderen Verhältnisse legte die Vorinstanz einen angemessenen Mittelwert fest, was nicht zu beanstanden ist (E. 4).

Abweisung. · --- · Stichworte: · BEWILLIGUNG BILDUNGSDIREKTION FREMDPLATZIERUNG FREMDPLATZIERUNGSKOSTEN HEIMTAXEN INSTITUT JUGENDHEIM KIND/-ER KINDERHEIM PFLEGEELTERN PFLEGEGELD (KIND) SOZIALHILFE TARIF VERSORGERTAXE WIRTSCHAFTLICHE HILFE ZUSATZLEISTUNGEN (AHV/IV) · Rechtsnormen: · § 1 lit. d JugendheimeG § 2 JugendheimeG Art. 276 ZGB Art. 327a ZGB · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3