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VB.2015.00468 • VG ZH VB.2015.00468 KI-generiert

License Withdrawal Due to Seroquel Use and Alcohol History

Geschäftsnummer VB.2015.00468
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Zürich (CH-ZH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

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The court upheld the precautionary withdrawal of a driving license from an individual who had recently undergone inpatient alcohol rehabilitation and was prescribed the neuroleptic medication Seroquel. The court reasoned that a precautionary license withdrawal is justified based on concrete indications raising serious doubts about driving fitness even before a final investigation, and in this case, the concrete danger stemming from the combined consumption of Seroquel and alcohol was sufficient to meet the threshold for this temporary measure, as the combination significantly impairs driving ability.

Legislator-Regeste

Amtlich

vorsorglicher Entzug des Führerausweises | Vorsorglicher Führerausweisentzug; Neuroleptikum; Alkohol; kombinierter Konsum; Entzugstherapie. Der Beschwerdeführer wurde fürsorgerisch untergebracht und absolvierte vor Kurzem eine Alkoholentzugstherapie. Die Ärzte verschrieben ihm unter anderem die Einnahme des Neuroleptikums Seroquel (E. 2). Beim vorsorglichen Führerausweisentzug handelt es sich um eine vorübergehende Massnahme, die gestützt auf das Vorhandensein konkreter Anhaltspunkte ergeht, die ernsthafte Zweifel an der Fahreignung einer Person aufkommen lassen, ohne aber dass das definitive Untersuchungsergebnis bereits vorläge. Im vorliegenden Fall besteht eine konkrete Gefahr für den Konsum mehrerer bewusstseinsverändernder Substanzen, namentlich von Seroquel und Alkohol, die kombiniert die Fahrfähigkeit verringern und somit ernsthafte Zweifel an der Fahreignung des Beschwerdeführers hervorrufen. Die Voraussetzungen eines vorsorglichen Führerausweisentzugs sind erfüllt (E. 3). Abweisung.

Schlagwörter

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Führerausweisentzug wiederholtes Fahren im fahrunfähigen Zustand Erreichen des Schwellenwerts Folgen des Klagerückzugs Alkoholabhängigkeit konkrete Gefahr

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 30 VZV

This provision forms the legal basis cited in the document for the precautionary license suspension, which was confirmed by the decision.

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Volltext

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2015.00468

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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2015.00468 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 17.11.2015 · Spruchkörper: · 1. Abteilung/Einzelrichter · Weiterzug: · Das Bundesgericht hat eine Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten gegen diesen Entscheid am 14.06.2016 abgewiesen. · Rechtsgebiet: · Administrativmassnahmen im Strassenverkehr · Betreff: · vorsorglicher Entzug des Führerausweises · Vorsorglicher Führerausweisentzug; Neuroleptikum; Alkohol; kombinierter Konsum; Entzugstherapie. Der Beschwerdeführer wurde fürsorgerisch untergebracht und absolvierte vor Kurzem eine Alkoholentzugstherapie.

Die Ärzte verschrieben ihm unter anderem die Einnahme des Neuroleptikums Seroquel (E. 2). Beim vorsorglichen Führerausweisentzug handelt es sich um eine vorübergehende Massnahme, die gestützt auf das Vorhandensein konkreter Anhaltspunkte ergeht, die ernsthafte Zweifel an der Fahreignung einer Person aufkommen lassen, ohne aber dass das definitive Untersuchungsergebnis bereits vorläge. Im vorliegenden Fall besteht eine konkrete Gefahr für den Konsum mehrerer bewusstseinsverändernder Substanzen, namentlich von Seroquel und Alkohol, die kombiniert die Fahrfähigkeit verringern und somit ernsthafte Zweifel an der Fahreignung des Beschwerdeführers hervorrufen.

Die Voraussetzungen eines vorsorglichen Führerausweisentzugs sind erfüllt (E. 3). Abweisung. · --- · Stichworte: · ALKOHOL ALKOHOLABHÄNGIGKEIT BEWUSSTSEINSVERÄNDERNDE SUBSTANZ ENTZUGSTHERAPIE KOMBINIERTER KONSUM KONKRETE ANHALTSPUNKTE RISIKO VERKEHR (INKL. STRASSENRECHT, WANDERWEGE) VERKEHRSGEFÄHRDUNG VORSORGLICHER ENTZUG VORSORGLICHER FÜHRERAUSWEISENTZUG · Rechtsnormen: · Art. 30 VZV · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3