Inmate Furlough Denial Upheld Due to Reoffense and Flight Risk
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThe administrative court upheld the denial of a furlough request for an inmate due to a demonstrable risk of reoffending and flight, grounding the refusal in the legal framework for granting such leave during the execution of a sentence. The court reasoned that the inmate's history of committing new offenses following previous conditional releases and furloughs, coupled with an actual past flight abroad, justified the continued denial, despite the spouse now residing domestically, as the inmate retained property abroad and faced continued risk of delinquency due to limited professional prospects and his wife's low income, which had previously motivated criminal acts.
Legislator-Regeste
AmtlichUrlaub | Strafvollzug: Abweisung eines Urlaubsgesuchs wegen Flucht- und Wiederholungsgefahr. Rechtliche Grundlagen zur Urlaubsgewährung (E. 2). Die Vorinstanz kam zu Recht zum Schluss, dass dem Beschwerdeführer aufgrund bestehender Wiederholungs- bzw. Fluchtgefahr kein Urlaub zu gewähren sei. Die Rückfallgefahr beim Beschwerdeführer stützt sich auf bisherige bedingte Entlassungen sowie gewährte Urlaube, welche dazu führten, dass er erneut delinquierte bzw. sich ins Ausland absetzte und dort delinquierte. Zudem flüchtete der Beschwerdeführer bereits einmal ins Ausland. Auch wenn sich die Verhältnisse heute dahingehend verändert haben, dass sich seine Frau nunmehr nicht mehr im Ausland, sondern hier in der Schweiz befindet, besitzt der Beschwerdeführer dennoch eine Eigentumswohnung im Ausland. Zudem ist aufgrund der beschränkten beruflichen Perspektiven des Beschwerdeführers als auch des geringen Einkommens seiner Frau eine grosse Wahrscheinlichkeit nicht auszuschliessen, dass er bei einem weiteren finanziellen Engpass – was auch schon in der Vergangenheit Anlass zur Delinquenz bot – erneut delinquieren wird (E. 4). Abweisung. Gewährung UP.
Schlagwörter
KI-generiertZitierte Gesetzesbestimmungen
KI-generiertVerwandte Entscheide
KI-generiertZentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator
KI-generiertThis provision governs the granting of leave from custody, which was the subject of the appeal.
This provision concerns the refusal of leave due to flight or risk of reoffending, which formed the basis for upholding the rejection.
Volltext
Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2015.00420
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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2015.00420 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 28.08.2015 · Spruchkörper: · 3. Abteilung/Einzelrichter · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Straf- und Massnahmenvollzug · Betreff: · Urlaub · Strafvollzug: Abweisung eines Urlaubsgesuchs wegen Flucht- und Wiederholungsgefahr. Rechtliche Grundlagen zur Urlaubsgewährung (E. 2). Die Vorinstanz kam zu Recht zum Schluss, dass dem Beschwerdeführer aufgrund bestehender Wiederholungs- bzw. Fluchtgefahr kein Urlaub zu gewähren sei.
Die Rückfallgefahr beim Beschwerdeführer stützt sich auf bisherige bedingte Entlassungen sowie gewährte Urlaube, welche dazu führten, dass er erneut delinquierte bzw. sich ins Ausland absetzte und dort delinquierte. Zudem flüchtete der Beschwerdeführer bereits einmal ins Ausland. Auch wenn sich die Verhältnisse heute dahingehend verändert haben, dass sich seine Frau nunmehr nicht mehr im Ausland, sondern hier in der Schweiz befindet, besitzt der Beschwerdeführer dennoch eine Eigentumswohnung im Ausland. Zudem ist aufgrund der beschränkten beruflichen Perspektiven des Beschwerdeführers als auch des geringen Einkommens seiner Frau eine grosse Wahrscheinlichkeit nicht auszuschliessen, dass er bei einem weiteren finanziellen Engpass – was auch schon in der Vergangenheit Anlass zur Delinquenz bot – erneut delinquieren wird (E. 4).
Abweisung. Gewährung UP. · --- · Stichworte: · AUSLAND BEDINGTE ENTLASSUNG BEZIEHUNGSURLAUB FLUCHT FLUCHTGEFAHR HAFTURLAUB RÜCKFALLGEFAHR STRAFANSTALT STRAFVOLLZUG URLAUB URLAUBSGESUCH WIEDERHOLUNGSGEFAHR · Rechtsnormen: · § 6 Abs. 1 JVV § 61 Abs. 1 JVV · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3