Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VB.2015.00420 • VG ZH VB.2015.00420 KI-generiert

Inmate Furlough Denial Upheld Due to Reoffense and Flight Risk

Geschäftsnummer VB.2015.00420
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Zürich (CH-ZH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

The administrative court upheld the denial of a furlough request for an inmate due to a demonstrable risk of reoffending and flight, grounding the refusal in the legal framework for granting such leave during the execution of a sentence. The court reasoned that the inmate's history of committing new offenses following previous conditional releases and furloughs, coupled with an actual past flight abroad, justified the continued denial, despite the spouse now residing domestically, as the inmate retained property abroad and faced continued risk of delinquency due to limited professional prospects and his wife's low income, which had previously motivated criminal acts.

Legislator-Regeste

Amtlich

Urlaub | Strafvollzug: Abweisung eines Urlaubsgesuchs wegen Flucht- und Wiederholungsgefahr. Rechtliche Grundlagen zur Urlaubsgewährung (E. 2). Die Vorinstanz kam zu Recht zum Schluss, dass dem Beschwerdeführer aufgrund bestehender Wiederholungs- bzw. Fluchtgefahr kein Urlaub zu gewähren sei. Die Rückfallgefahr beim Beschwerdeführer stützt sich auf bisherige bedingte Entlassungen sowie gewährte Urlaube, welche dazu führten, dass er erneut delinquierte bzw. sich ins Ausland absetzte und dort delinquierte. Zudem flüchtete der Beschwerdeführer bereits einmal ins Ausland. Auch wenn sich die Verhältnisse heute dahingehend verändert haben, dass sich seine Frau nunmehr nicht mehr im Ausland, sondern hier in der Schweiz befindet, besitzt der Beschwerdeführer dennoch eine Eigentumswohnung im Ausland. Zudem ist aufgrund der beschränkten beruflichen Perspektiven des Beschwerdeführers als auch des geringen Einkommens seiner Frau eine grosse Wahrscheinlichkeit nicht auszuschliessen, dass er bei einem weiteren finanziellen Engpass – was auch schon in der Vergangenheit Anlass zur Delinquenz bot – erneut delinquieren wird (E. 4). Abweisung. Gewährung UP.

Schlagwörter

KI-generiert
Wiederholungsgefahr Fluchtgefahr Strafurteil administrative Versorgung bedingter Strafvollzug bei Freiheitsstrafen stichhaltige Gründe

Zitierte Gesetzesbestimmungen

KI-generiert
KI-generiert

Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

KI-generiert
§ 6 Abs. 1 JVV

This provision governs the granting of leave from custody, which was the subject of the appeal.

§ 61 Abs. 1 JVV

This provision concerns the refusal of leave due to flight or risk of reoffending, which formed the basis for upholding the rejection.

Fragen Sie sich, wie dieser Entscheid auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Entscheid zusammen mit Bundesrecht, kantonalen Erlassen, Kommentaren und Folgeentscheiden in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →

Volltext

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2015.00420

--- · --- · --- · --- · --- · [Standard Suche](/findinfo/xhtmltemplates/standard.htm) · [Erweiterte Suche](/findinfo/xhtmltemplates/advanced.htm) · [Hilfe](/findinfo/help/index.htm)

[Druckansicht](/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=215468&W10_KEY=13317087&nTrefferzeile=1&Template=standard/results/printviewdocument.fiw)

--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2015.00420 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 28.08.2015 · Spruchkörper: · 3. Abteilung/Einzelrichter · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Straf- und Massnahmenvollzug · Betreff: · Urlaub · Strafvollzug: Abweisung eines Urlaubsgesuchs wegen Flucht- und Wiederholungsgefahr. Rechtliche Grundlagen zur Urlaubsgewährung (E. 2). Die Vorinstanz kam zu Recht zum Schluss, dass dem Beschwerdeführer aufgrund bestehender Wiederholungs- bzw. Fluchtgefahr kein Urlaub zu gewähren sei.

Die Rückfallgefahr beim Beschwerdeführer stützt sich auf bisherige bedingte Entlassungen sowie gewährte Urlaube, welche dazu führten, dass er erneut delinquierte bzw. sich ins Ausland absetzte und dort delinquierte. Zudem flüchtete der Beschwerdeführer bereits einmal ins Ausland. Auch wenn sich die Verhältnisse heute dahingehend verändert haben, dass sich seine Frau nunmehr nicht mehr im Ausland, sondern hier in der Schweiz befindet, besitzt der Beschwerdeführer dennoch eine Eigentumswohnung im Ausland. Zudem ist aufgrund der beschränkten beruflichen Perspektiven des Beschwerdeführers als auch des geringen Einkommens seiner Frau eine grosse Wahrscheinlichkeit nicht auszuschliessen, dass er bei einem weiteren finanziellen Engpass – was auch schon in der Vergangenheit Anlass zur Delinquenz bot – erneut delinquieren wird (E. 4).

Abweisung. Gewährung UP. · --- · Stichworte: · AUSLAND BEDINGTE ENTLASSUNG BEZIEHUNGSURLAUB FLUCHT FLUCHTGEFAHR HAFTURLAUB RÜCKFALLGEFAHR STRAFANSTALT STRAFVOLLZUG URLAUB URLAUBSGESUCH WIEDERHOLUNGSGEFAHR · Rechtsnormen: · § 6 Abs. 1 JVV § 61 Abs. 1 JVV · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3