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VB.2015.00417 • VG ZH VB.2015.00417 KI-generiert

Social Assistance Authority Housing Reduction for Subtenant Lacking Private Room

Geschäftsnummer VB.2015.00417
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Zürich (CH-ZH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

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The administrative court reviewed a challenge against a social assistance authority's decision to reduce the subsidized housing costs for a recipient living as a subtenant in a 2.5-room apartment without a dedicated private room, as she slept on the living room sofa. The court upheld the reduction, reasoning that the situation did not equate to a typical shared living arrangement where each tenant has a private room; therefore, the authority's reduction of the rent contribution, based on objective criteria like the proportional allocation and actual use of the dwelling space, was within the acceptable discretionary margin.

Legislator-Regeste

Amtlich

Sozialhilfe | Sozialhilfe: Reduktion der Wohnkosten bei Untermiete ohne eigenes Zimmer. Die Sozialbehörde kürzte der Beschwerdeführerin in ihrem Sozialhilfe-Budget die Wohnkosten um rund einen Drittel, nachdem anlässlich einer Besichtigung der 2,5-Zimmerwohnung, in welcher die Beschwerdeführerin als Untermieterin lebt, festgestellt wurde, dass der Beschwerdeführerin kein eigenes Zimmer zur Verfügung steht und sie auf dem Sofa im Wohnzimmer nächtigt. Der gemäss Untermietvertrag geschuldete hälftige Betrag der Gesamtmiete wurde folglich als zu hoch befunden und reduziert, wogegen sich die Beschwerdeführerin wehrt. Sie macht geltend, die Mitbewohnerin sei oft abwesend, sodass ihr die gesamte Wohnung zur Verfügung stünde. Diese Wohnsituation kann nicht mit einer typischen Wohngemeinschaft verglichen werden, in der jedem Mitbewohner ein eigenes Zimmer zur Verfügung steht. Die Sozialbehörde stützte die Reduktion der übernommenen Mietkosten auf sachliche Kriterien wie die anteilsmässige Aufteilung und den effektiven Gebrauch der Wohnung, weshalb ihre Ermessensausübung innerhalb des gegebenen Spielraums nicht zu beanstanden ist (E. 4.1-2). Abweisung der Beschwerde.

Schlagwörter

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Sozialwohnung Kürzung der Sozialhilfe Mietzinsherabsetzung Untermieter Amtshilfe Mieter

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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§ 14 SHG

This provision is cited in the section detailing the applicable legal norms and forms the basis for the court's decision regarding social assistance (Sozialhilfe).

§ 2 SHG

This provision is cited in the section detailing the applicable legal norms and pertains to the framework of social assistance.

§ 16 SHV

This provision is cited in the section detailing the applicable legal norms and relates to the application of social assistance.

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Volltext

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2015.00417

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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2015.00417 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 05.01.2016 · Spruchkörper: · 3. Abteilung/Einzelrichter · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Fürsorgerecht · Betreff: · Sozialhilfe · Sozialhilfe: Reduktion der Wohnkosten bei Untermiete ohne eigenes Zimmer. Die Sozialbehörde kürzte der Beschwerdeführerin in ihrem Sozialhilfe-Budget die Wohnkosten um rund einen Drittel, nachdem anlässlich einer Besichtigung der 2,5-Zimmerwohnung, in welcher die Beschwerdeführerin als Untermieterin lebt, festgestellt wurde, dass der Beschwerdeführerin kein eigenes Zimmer zur Verfügung steht und sie auf dem Sofa im Wohnzimmer nächtigt.

Der gemäss Untermietvertrag geschuldete hälftige Betrag der Gesamtmiete wurde folglich als zu hoch befunden und reduziert, wogegen sich die Beschwerdeführerin wehrt. Sie macht geltend, die Mitbewohnerin sei oft abwesend, sodass ihr die gesamte Wohnung zur Verfügung stünde. Diese Wohnsituation kann nicht mit einer typischen Wohngemeinschaft verglichen werden, in der jedem Mitbewohner ein eigenes Zimmer zur Verfügung steht. Die Sozialbehörde stützte die Reduktion der übernommenen Mietkosten auf sachliche Kriterien wie die anteilsmässige Aufteilung und den effektiven Gebrauch der Wohnung, weshalb ihre Ermessensausübung innerhalb des gegebenen Spielraums nicht zu beanstanden ist (E. 4.1-2).

Abweisung der Beschwerde. · --- · Stichworte: · KRITERIEN SOZIALHILFE UNTERMIETE WIRTSCHAFTLICHE HILFE WOHNGEMEINSCHAFT WOHNKOSTEN WOHNKOSTENANTEIL WOHNUNG · Rechtsnormen: · § 2 SHG § 14 SHG § 16 SHV · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3