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VB.2015.00391 • VG ZH VB.2015.00391 KI-generiert

Appeal Against Refusal of Building Permit for Attic Addition Due to Lack of Neighborhood Conformity

Geschäftsnummer VB.2015.00391
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Zürich (CH-ZH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

The case concerned an appeal against the refusal of a building permit for adding an attic story to an existing structure. The court affirmed the lower authority's decision, reasoning that while an applicant may submit alternative or partial building applications to proceed with undisputed parts or offer options, the specific proposed attic addition contradicted the typical structure of the neighborhood, thus failing to meet the requirements for neighborhood conformity under the relevant zoning regulation, as the building's existing solitary nature could not logically establish neighborhood typicality.

Legislator-Regeste

Amtlich

Baubewilligung | Geplante Aufstockung eines Gebäudes um ein Dachgeschoss: Auslegung von Art. 24e BZO-Zürich Eine Bauherrschaft darf mehrere alternative Baugesuche einreichen und sich erst nach deren Bewilligung für das eine oder andere Projekt entscheiden. Weiter ist es zulässig, ein Bauvorhaben in Teilgesuche aufzuteilen, um so einen Teil vorzeitig auszuführen oder um den "rekursträchtigen" vom unbestrittenen Teil abzutrennen. Hierfür muss das Vorhaben sachlich und konstruktiv teilbar sein (E. 2.2). Angesichts seines grossen Kontrasts zu den quartierüblichen Gebäuden bildet das Standortgebäude einen städtebaulichen Solitär. Eine solche Solitärstellung vermag nur schon aus sprachlogischen Gründen keine Quartiertypizität im Sinn von Art. 24e BZO zu begründen (E. 3.3). Abweisung.

Schlagwörter

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Baubewilligungspflicht Bau- und Zonenordnung Überschreitung der Gebäudehöhe Teilbewilligung Baurechtsdienstbarkeit bauliche Änderung

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Art. 24e BZO-Zürich
Cited as the main legal provision concerning neighborhood typicality, which led to the dismissal of the appeal.
Art. 24e BZO
Eine solche Solitärstellung vermag nur schon aus sprachlogischen Gründen keine Quartiertypizität im Sinn von Art. 24e BZO zu begründen (E.
Art. 24f BZO
24e BZO Zürich Art. 24f BZO Zürich · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3
Art. 24f BZO Zürich
Cited alongside Art. 24e BZO Zürich in relation to the substance of the case.
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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 24e BZO Zürich

Cited as the main legal provision concerning neighborhood typicality, which led to the dismissal of the appeal.

Art. 24f BZO Zürich

Cited alongside Art. 24e BZO Zürich in relation to the substance of the case.

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Volltext

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2015.00391

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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2015.00391 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 21.01.2016 · Spruchkörper: · 1. Abteilung/1. Kammer · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Raumplanungs-, Bau- und Umweltrecht · Betreff: · Baubewilligung · Geplante Aufstockung eines Gebäudes um ein Dachgeschoss: Auslegung von Art. 24e BZO-Zürich Eine Bauherrschaft darf mehrere alternative Baugesuche einreichen und sich erst nach deren Bewilligung für das eine oder andere Projekt entscheiden. Weiter ist es zulässig, ein Bauvorhaben in Teilgesuche aufzuteilen, um so einen Teil vorzeitig auszuführen oder um den "rekursträchtigen" vom unbestrittenen Teil abzutrennen.

Hierfür muss das Vorhaben sachlich und konstruktiv teilbar sein (E. 2.2). Angesichts seines grossen Kontrasts zu den quartierüblichen Gebäuden bildet das Standortgebäude einen städtebaulichen Solitär. Eine solche Solitärstellung vermag nur schon aus sprachlogischen Gründen keine Quartiertypizität im Sinn von Art. 24e BZO zu begründen (E. 3.3). Abweisung. · --- · Stichworte: · ATTIKAGESCHOSS AUFSTOCKUNG GEBIETSTYPISCHES STRUKTURMERKMAL · Rechtsnormen: · Art. 24e BZO Zürich Art. 24f BZO Zürich · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3