Appeal Against Refusal of Building Permit for Attic Addition Due to Lack of Neighborhood Conformity
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThe case concerned an appeal against the refusal of a building permit for adding an attic story to an existing structure. The court affirmed the lower authority's decision, reasoning that while an applicant may submit alternative or partial building applications to proceed with undisputed parts or offer options, the specific proposed attic addition contradicted the typical structure of the neighborhood, thus failing to meet the requirements for neighborhood conformity under the relevant zoning regulation, as the building's existing solitary nature could not logically establish neighborhood typicality.
Legislator-Regeste
AmtlichBaubewilligung | Geplante Aufstockung eines Gebäudes um ein Dachgeschoss: Auslegung von Art. 24e BZO-Zürich Eine Bauherrschaft darf mehrere alternative Baugesuche einreichen und sich erst nach deren Bewilligung für das eine oder andere Projekt entscheiden. Weiter ist es zulässig, ein Bauvorhaben in Teilgesuche aufzuteilen, um so einen Teil vorzeitig auszuführen oder um den "rekursträchtigen" vom unbestrittenen Teil abzutrennen. Hierfür muss das Vorhaben sachlich und konstruktiv teilbar sein (E. 2.2). Angesichts seines grossen Kontrasts zu den quartierüblichen Gebäuden bildet das Standortgebäude einen städtebaulichen Solitär. Eine solche Solitärstellung vermag nur schon aus sprachlogischen Gründen keine Quartiertypizität im Sinn von Art. 24e BZO zu begründen (E. 3.3). Abweisung.
Schlagwörter
KI-generiertZitierte Gesetzesbestimmungen
KI-generiertVerwandte Entscheide
KI-generiertZentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator
KI-generiertCited as the main legal provision concerning neighborhood typicality, which led to the dismissal of the appeal.
Cited alongside Art. 24e BZO Zürich in relation to the substance of the case.
Volltext
Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2015.00391
--- · --- · --- · --- · --- · [Standard Suche](/findinfo/xhtmltemplates/standard.htm) · [Erweiterte Suche](/findinfo/xhtmltemplates/advanced.htm) · [Hilfe](/findinfo/help/index.htm)
[Druckansicht](/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=215975&W10_KEY=13317085&nTrefferzeile=1&Template=standard/results/printviewdocument.fiw)
--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2015.00391 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 21.01.2016 · Spruchkörper: · 1. Abteilung/1. Kammer · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Raumplanungs-, Bau- und Umweltrecht · Betreff: · Baubewilligung · Geplante Aufstockung eines Gebäudes um ein Dachgeschoss: Auslegung von Art. 24e BZO-Zürich Eine Bauherrschaft darf mehrere alternative Baugesuche einreichen und sich erst nach deren Bewilligung für das eine oder andere Projekt entscheiden. Weiter ist es zulässig, ein Bauvorhaben in Teilgesuche aufzuteilen, um so einen Teil vorzeitig auszuführen oder um den "rekursträchtigen" vom unbestrittenen Teil abzutrennen.
Hierfür muss das Vorhaben sachlich und konstruktiv teilbar sein (E. 2.2). Angesichts seines grossen Kontrasts zu den quartierüblichen Gebäuden bildet das Standortgebäude einen städtebaulichen Solitär. Eine solche Solitärstellung vermag nur schon aus sprachlogischen Gründen keine Quartiertypizität im Sinn von Art. 24e BZO zu begründen (E. 3.3). Abweisung. · --- · Stichworte: · ATTIKAGESCHOSS AUFSTOCKUNG GEBIETSTYPISCHES STRUKTURMERKMAL · Rechtsnormen: · Art. 24e BZO Zürich Art. 24f BZO Zürich · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3