Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VB.2015.00380 • VG ZH VB.2015.00380 KI-generiert

Historical Building Protection Appeal Dismissed

Geschäftsnummer VB.2015.00380
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Zürich (CH-ZH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

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The court ruled on an appeal concerning the protection of historical buildings and a new construction project. Neighbors appealed the decision to remove a gardener's house and connecting corridor from the inventory of protected historical sites, while keeping a main house and laundry area protected. The court upheld the decision, finding that the expert report, confirmed by an on-site inspection, correctly identified the main house as historically significant while the gardener's house and corridor were not, and that their removal would not negatively impact the historical park and main house. The court also found no requirement to coordinate the protection status of the buildings with the new construction plans.

Legislator-Regeste

Amtlich

Unterschutzstellung und Inventarentlassung | Denkmalschutz; Unterschutzstellung; Inventarentlassung; Neubauprojekt. Legitimation der beschwerdeführenden Nachbarn (E. 1). Keine Koordinationspflicht zwischen der Unterschutzstellung des Wohn- und Wäschehauses und der Inventarentlassung von Gärtnerhaus und Verbindungsgang sowie dem geplanten Neubauprojekt (E. 3). Das von der Gemeinde in Auftrag gegebene Gutachten über die Schutzwürdigkeit der Liegenschaft gelangte zum Schluss, dass das um 1780 und 1820 errichtete Wohn- und Wäschehaus klar schutzwürdig sei, hingegen nicht das 1918 erstellte Gärtnerhaus mit dem Verbindungsgang. Die denkmalschützerische Wirkung von Park und Wohnhaus könnten durch die Entfernung des Verbindungsgangs sogar verbessert werden. Diese Einschätzung bestätigte sich anlässlich des baurekursgerichtlich durchgeführten Augenscheins. Sie erweist sich als vollständig, klar, gehörig begründet und ist widerspruchsfrei, weswegen die Inventarentlassung von Gärtnerhaus und Verbindungsgang zu Recht erfolgte (E. 4). Abweisung.

Schlagwörter

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Denkmalschutz Baukontrolle Gesetzlicher Schutz Bauplan Baubeschränkungsdienstbarkeit geschütztes Ortsbild

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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§ 203 Abs. I lit. c PBG

Cited as the legal basis for the decision regarding the protection of historical monuments.

§ 216 PBG

Cited in relation to the legal framework for protection of historical monuments.

§ 338a PBG

Cited in relation to the legal framework for protection of historical monuments.

Art. 25a RPG

Cited in relation to spatial planning law.

§ 20 Abs. I lit. b VRG

Cited as a procedural provision for administrative court proceedings.

§ 50 Abs. I VRG

Cited as a procedural provision for administrative court proceedings.

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Volltext

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2015.00380

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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2015.00380 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 21.01.2016 · Spruchkörper: · 1. Abteilung/1. Kammer · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Raumplanungs-, Bau- und Umweltrecht · Betreff: · Unterschutzstellung und Inventarentlassung · Denkmalschutz; Unterschutzstellung; Inventarentlassung; Neubauprojekt. Legitimation der beschwerdeführenden Nachbarn (E. 1). Keine Koordinationspflicht zwischen der Unterschutzstellung des Wohn- und Wäschehauses und der Inventarentlassung von Gärtnerhaus und Verbindungsgang sowie dem geplanten Neubauprojekt (E. 3).

Das von der Gemeinde in Auftrag gegebene Gutachten über die Schutzwürdigkeit der Liegenschaft gelangte zum Schluss, dass das um 1780 und 1820 errichtete Wohn- und Wäschehaus klar schutzwürdig sei, hingegen nicht das 1918 erstellte Gärtnerhaus mit dem Verbindungsgang. Die denkmalschützerische Wirkung von Park und Wohnhaus könnten durch die Entfernung des Verbindungsgangs sogar verbessert werden. Diese Einschätzung bestätigte sich anlässlich des baurekursgerichtlich durchgeführten Augenscheins. Sie erweist sich als vollständig, klar, gehörig begründet und ist widerspruchsfrei, weswegen die Inventarentlassung von Gärtnerhaus und Verbindungsgang zu Recht erfolgte (E. 4).

Abweisung. · --- · Stichworte: · DENKMALSCHUTZ DENKMALSCHUTZOBJEKT ENSEMBLE GÄRTNERHAUS INVENTARENTLASSUNG INVENTARTEILENTLASSUNG KOORDINATION KOORDINATIONSPFLICHT NEUBAU PARKANLAGE SCHUTZWÜRDIGKEIT ÜBRIGES PLANUNGS- UND BAURECHT VERBINDUNGSGANG WOHNHAUS · Rechtsnormen: · § 203 Abs. I lit. c PBG § 216 PBG § 338a PBG Art. 25a RPG § 20 Abs. I lit. b VRG § 50 Abs. I VRG · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3