Denial of Conditional Release Upheld Due to Lack of Insight into Serious Crimes
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThe court dismissed an appeal against the denial of conditional release under a statute governing criminal and measures execution, finding that the lower courts were justified in negatively assessing the appellant's legal prognosis due to his lack of insight and inadequate processing of the serious crimes committed, despite good custodial behavior. The court reasoned that favorable life circumstances post-release could not be established, and given the high value of the protected legal interests, the potential benefits of conditional release did not outweigh the risks, leading to the rejection of the release request and the associated applications for free legal aid due to lack of prospect of success.
Legislator-Regeste
Amtlichbedingte Entlassung nach Art. 86 StGB | Bedingte Entlassung nach Art. 86 StGB. Die Vorinstanzen durften die Uneinsichtigkeit des Beschwerdeführers bezüglich der begangenen, schweren Delikte und die fehlende Tataufarbeitung in Bezug auf die Legalprognose negativ werten (E. 4.3). Auch hinsichtlich der nach der Entlassung zu erwartenden Lebensverhältnisse kann keine günstige Prognose gestellt werden (E. 4.4). Trotz des guten Vollzugsverhaltens des Beschwerdeführers ist eine bedingte Entlassung abzulehnen. Zu Recht hat die Vorinstanz ausgeführt, dass die möglichen Vorteile der bedingten Entlassung nicht bestünden, weshalb dieser – angesichts der hier infrage stehenden hochwertigen Rechtsgüter – nicht der Vorzug zu geben sei (E. 4.5). Abweisung der Gesuche um Gewährung der unentgeltlichen Prozessführung und Rechtsverbeiständung wegen Aussichtslosigkeit (E. 5.2). Abweisung.
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KI-generiertThis provision concerns the conditional release, which is the main subject of the dispute decided by the final order.
This provision concerns the conditional release, which is the main subject of the dispute decided by the final order.
This provision relates to the procedural context of the decision on conditional release.
Volltext
Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2015.00378
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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2015.00378 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 21.09.2015 · Spruchkörper: · 3. Abteilung/Einzelrichter · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Straf- und Massnahmenvollzug · Betreff: · bedingte Entlassung nach Art. 86 StGB · Bedingte Entlassung nach Art. 86 StGB. Die Vorinstanzen durften die Uneinsichtigkeit des Beschwerdeführers bezüglich der begangenen, schweren Delikte und die fehlende Tataufarbeitung in Bezug auf die Legalprognose negativ werten (E. 4.3).
Auch hinsichtlich der nach der Entlassung zu erwartenden Lebensverhältnisse kann keine günstige Prognose gestellt werden (E. 4.4). Trotz des guten Vollzugsverhaltens des Beschwerdeführers ist eine bedingte Entlassung abzulehnen. Zu Recht hat die Vorinstanz ausgeführt, dass die möglichen Vorteile der bedingten Entlassung nicht bestünden, weshalb dieser – angesichts der hier infrage stehenden hochwertigen Rechtsgüter – nicht der Vorzug zu geben sei (E. 4.5). Abweisung der Gesuche um Gewährung der unentgeltlichen Prozessführung und Rechtsverbeiständung wegen Aussichtslosigkeit (E. 5.2).
Abweisung. · --- · Stichworte: · ANORDNUNG IM STRAF- UND MASSNAHMENVOLLZUG AUSSICHTSLOSIGKEIT BEDINGTE ENTLASSUNG ERMESSEN LEGALPROGNOSE UNEINSICHTIGKEIT UNENTGELTLICHE PROZESSFÜHRUNG (UP) UNENTGELTLICHE RECHTSPFLEGE (UP/URB) UNENTGELTLICHER RECHTSBEISTAND (URB) VOLLZUGSVERHALTEN · Rechtsnormen: · Art. 86 Abs. I StGB Art. 86 Abs. II StGB Art. 369 Abs. VII StGB · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3