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VB.2015.00266 • VG ZH VB.2015.00266 KI-generiert

Appellants v. Social Assistance Recalculation and Repayment Order

Geschäftsnummer VB.2015.00266
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Zürich (CH-ZH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

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The court upheld the termination of economic assistance for the appellants because the subsequent move-in of their daughter-in-law and grandchild necessitated a review of their support needs, leading to the determination that they constituted a family-like living arrangement; based on this, the recalculated social assistance requirement, treating them as two support units according to established guidelines, demonstrated that the appellants' disability pension now fully covered the basic material security costs, justifying the cessation of aid. Furthermore, because the appellants failed to proactively report the change in living circumstances and could not prove the continued lawfulness of the economic aid received afterward, the ordered repayment was also deemed lawful.

Legislator-Regeste

Amtlich

Sozialhilfe | Sozialhilfe Durch den Einzug der Schwiegertochter und der Enkelin wurde eine Überprüfung der Unterstützung der Beschwerdeführenden unumgänglich. Sowohl die Qualifikation als familienähnliche Wohn- und Lebensgemeinschaft als auch die darauf gestützte Neuberechnung des sozialhilferechtlichen Bedarfs der Beschwerdeführenden nach den Grundsätzen zweier Unterstützungseinheiten entsprechen den SKOS-Richtlinien und sind nicht zu beanstanden. Die Kosten der materiellen Grundsicherung werden nunmehr vollumfänglich von der IV-Rente der Beschwerdeführenden gedeckt, weshalb die Einstellung der wirtschaftlichen Hilfe gerechtfertigt war (E. 4.2). Die Beschwerdeführenden bestreiten nicht, der Beschwerdegegnerin die Veränderung ihrer Wohnverhältnisse nicht von sich aus gemeldet zu haben, und sie unterliessen es, die materielle Rechtmässigkeit des Bezugs der wirtschaftlichen Hilfe in den Monaten nach dem Einzug nachzuweisen. Die angeordnete Rückerstattung erweist sich ebenfalls als rechtmässig (E. 4.3). Abweisung.

Schlagwörter

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Einstellung der Sozialhilfe Neuberechnung der Invalidenrente soziale Sicherheit Wirtschaftsrecht Bedürftigkeitsrente wesentliche Sachverhaltsänderung

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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§ 26 lit. a SHG

This provision justifies the adjustment of support following the change in living situation, leading to the dismissal of the appeal.

§ 18 Abs. I SHG

This provision is related to the obligation to report changes, supporting the finding that the recipients failed to notify the authority, which justifies the ordered reimbursement.

§ 28 SHV

This provision relates to the calculation of support units and was used in the reasoning supporting the dismissal, which is grounded in the dispositive.

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Volltext

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2015.00266

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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2015.00266 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 17.08.2015 · Spruchkörper: · 3. Abteilung/Einzelrichter · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Fürsorgerecht · Betreff: · Sozialhilfe · Sozialhilfe Durch den Einzug der Schwiegertochter und der Enkelin wurde eine Überprüfung der Unterstützung der Beschwerdeführenden unumgänglich. Sowohl die Qualifikation als familienähnliche Wohn- und Lebensgemeinschaft als auch die darauf gestützte Neuberechnung des sozialhilferechtlichen Bedarfs der Beschwerdeführenden nach den Grundsätzen zweier Unterstützungseinheiten entsprechen den SKOS-Richtlinien und sind nicht zu beanstanden.

Die Kosten der materiellen Grundsicherung werden nunmehr vollumfänglich von der IV-Rente der Beschwerdeführenden gedeckt, weshalb die Einstellung der wirtschaftlichen Hilfe gerechtfertigt war (E. 4.2). Die Beschwerdeführenden bestreiten nicht, der Beschwerdegegnerin die Veränderung ihrer Wohnverhältnisse nicht von sich aus gemeldet zu haben, und sie unterliessen es, die materielle Rechtmässigkeit des Bezugs der wirtschaftlichen Hilfe in den Monaten nach dem Einzug nachzuweisen. Die angeordnete Rückerstattung erweist sich ebenfalls als rechtmässig (E. 4.3).

Abweisung. · --- · Stichworte: · AUSKUNFTSPFLICHT EINSTELLUNG DER WIRTSCHAFTLICHEN HILFE FAMILIENÄHNLICHE WOHN- UND LEBENSGEMEINSCHAFT MELDEPFLICHT RÜCKERSTATTUNG UNRECHTMÄSSIGER BEZUG UNTERSTÜTZUNGSEINHEIT WIRTSCHAFTLICHE HILFE · Rechtsnormen: · § 18 Abs. I SHG § 26 lit. a SHG § 28 SHV · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3