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VB.2015.00262 • VG ZH VB.2015.00262 KI-generiert

Appeal Regarding Social Assistance Conditioned on Claiming Parental Support During Higher Education

Geschäftsnummer VB.2015.00262
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Zürich (CH-ZH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

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The court addressed an appeal against a social assistance directive requiring the applicant, a student over 25 with vocational qualifications, to claim parental support under relevant civil code provisions as a condition for receiving aid. The court reasoned that even though the applicant was older, his continuous studies following vocational training constituted an ongoing necessary education under the relevant article, making the claim against parents permissible; furthermore, given an apparently existing relationship and the parents' apparent ability to pay, the requirement to claim support was deemed admissible, reasonable, and proportionate, leading to the dismissal of the appeal.

Legislator-Regeste

Amtlich

Sozialhilfe | Sozialhilfe: Auflage zur Geltendmachung von elterlichem Unterhalt im Sinn von Art. 277 ZGB. Abgrenzung von anfechtbaren Auflagen und Weisungen zu verfahrensleitenden Anordnungen zur Klärung der persönlichen und finanziellen Verhältnisse, welche nicht anfechtbar sind (E. 2.2). Der damals noch studierende Beschwerdeführer wehrte sich gegen die Auflage der Sozialbehörde, gegenüber seinen Eltern den elterlichen Unterstützungsanspruch im Sinn von Art. 277 ZGB geltend zu machen. Obwohl der Beschwerdeführer bereits älter als 25 Jahre ist und über einen Lehrabschluss und eine Berufsmaturität verfügt, nicht jedoch über eine angemessene Ausbildung im Sinn von Art. 277 ZGB, da das nahtlos daran anschliessende Studium als Ausbildungsziel angesehen werden kann, erweist sich die Auflage als zulässig. Des Weiteren ist nicht von einem völlig zerrütteten Verhältnis zur Mutter auszugehen und deren Leistungsfähigkeit scheint gegeben zu sein, weshalb sich die Auflage auch als zumutbar und verhältnismässig erweist (E. 4). Abweisung der Beschwerde. Abweisung UP-Gesuch.

Schlagwörter

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Sozialhilfe Hochschulbildung Erziehung, Aus- und Fortbildung Qualifikationsrichtlinie Recht auf Bildung Anspruch auf unentgeltliche Rechtspflege

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 277 ZGB

The court confirmed that the appellant was obliged to assert his parental maintenance claim based on this article.

Art. 93 Abs. 1 lit. a BGG

This procedural rule was cited in relation to the appeal lodged before the Federal Supreme Court, which was not admitted.

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Volltext

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2015.00262

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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2015.00262 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 28.07.2015 · Spruchkörper: · 3. Abteilung/Einzelrichter · Weiterzug: · Das Bundesgericht ist auf eine Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten gegen diesen Entscheid am 09.10.2015 nicht eingetreten. · Rechtsgebiet: · Fürsorgerecht · Betreff: · Sozialhilfe · Sozialhilfe: Auflage zur Geltendmachung von elterlichem Unterhalt im Sinn von Art. 277 ZGB. Abgrenzung von anfechtbaren Auflagen und Weisungen zu verfahrensleitenden Anordnungen zur Klärung der persönlichen und finanziellen Verhältnisse, welche nicht anfechtbar sind (E. 2.2).

Der damals noch studierende Beschwerdeführer wehrte sich gegen die Auflage der Sozialbehörde, gegenüber seinen Eltern den elterlichen Unterstützungsanspruch im Sinn von Art. 277 ZGB geltend zu machen. Obwohl der Beschwerdeführer bereits älter als 25 Jahre ist und über einen Lehrabschluss und eine Berufsmaturität verfügt, nicht jedoch über eine angemessene Ausbildung im Sinn von Art. 277 ZGB, da das nahtlos daran anschliessende Studium als Ausbildungsziel angesehen werden kann, erweist sich die Auflage als zulässig. Des Weiteren ist nicht von einem völlig zerrütteten Verhältnis zur Mutter auszugehen und deren Leistungsfähigkeit scheint gegeben zu sein, weshalb sich die Auflage auch als zumutbar und verhältnismässig erweist (E. 4).

Abweisung der Beschwerde. Abweisung UP-Gesuch. · --- · Stichworte: · AUFLAGE AUSBILDUNG AUSBILDUNGSKOSTEN ELTERLICHE BEZIEHUNG ELTERLICHE UNTERHALTSPFLICHT ELTERN ELTERN-KIND-BEZIEHUNG GELTENDMACHUNG KÜRZUNGSANDROHUNG RECHTSKRAFT SOZIALHILFE STIPENDIEN STUDIUM UNTERHALTSBEITRAG UNTERHALTSPFLICHT WEISUNG WIRTSCHAFTLICHE HILFE · Rechtsnormen: · Art. 93 Abs. 1 lit. a BGG § 2 SHG § 14 SHG § 18 Abs. 1 SHG § 21 SHG § 19a Abs. 1 VRG Art. 277 ZGB · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3