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VB.2015.00231 • VG ZH VB.2015.00231 KI-generiert

Farmhouse Delisting and Judicial Impartiality Ruling

Geschäftsnummer VB.2015.00231
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Zürich (CH-ZH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

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The administrative court dismissed an appeal concerning the removal of a farmhouse from an inventory of protected buildings, despite acknowledging the structure's significant contextual value, because its exceptionally poor condition justified the delisting. The court also ruled that the same judges were not required to recuse themselves following a prior remand, even when the reporting judge had authored an expert opinion, reasoning that a judge can still reconsider their views upon deeper engagement with the matter. Finally, the court addressed the quantum of the preceding court's fee and the costs associated with the expert report, upholding the lower instances' decisions.

Legislator-Regeste

Amtlich

Inventarentlassung und Baubewilligung | Die erneute Beschäftigung derselben Richter nach einer Rückweisung begründet keine Ausstandspflicht. Gegenüber dem Regelfall einer Rückweisung liegt hier insoweit eine Besonderheit vor, als der Referent am Baurekursgericht als Richter mit Fachkenntnissen zusätzlich einen Fachbericht verfasst hat. Auch beim Richter, der einen Fachbericht verfasst, ist jedoch davon auszugehen, dass er offen ist, seine Auffassung bei erneuter und vertiefter Auseinandersetzung mit dem Prozessgegenstand zu hinterfragen und auch zu revidieren. Befangenheit verneint (E. 4.2). Beurteilung der Schutzwürdigkeit eines Bauernhauses. Bedeutung des Gebäudes für das Ortsbild. Trotz erheblichem Situationswert ist die Inventarentlassung angesichts des ausserordentlich schlechten Zustandes des Gebäudes gerechtfertigt (E. 12). Verbandsbeschwerde; Höhe der vorinstanzlichen Gerichtsgebühr (E. 15). Kosten für Fachbericht (E. 16). Abweisung.

Schlagwörter

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richterliche Unparteilichkeit Administrativgutachten Abschiebung Verstrickungsbruch Ausweisung aus einer Wohnung begründeter Entscheid

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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§ 238 Abs. II PBG

Cited in relation to the justification for the inventory release concerning the poor condition of the building.

§ 338 Abs. I PBG

Cited in relation to the decision on the inventory release.

§ 338 Abs. II PBG

Cited in relation to the decision on the inventory release.

§ 7 Abs. I VRG

Cited in relation to the decision on the appeal fee.

§ 183 Abs. III ZPO

Cited in relation to the decision on the costs for the expert report.

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Volltext

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2015.00231

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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2015.00231 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 01.10.2015 · Spruchkörper: · 1. Abteilung/1. Kammer · Weiterzug: · Das Bundesgericht hat eine Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten gegen diesen Entscheid am 25.05.2016 abgewiesen. · Rechtsgebiet: · Raumplanungs-, Bau- und Umweltrecht · Betreff: · Inventarentlassung und Baubewilligung · Die erneute Beschäftigung derselben Richter nach einer Rückweisung begründet keine Ausstandspflicht. Gegenüber dem Regelfall einer Rückweisung liegt hier insoweit eine Besonderheit vor, als der Referent am Baurekursgericht als Richter mit Fachkenntnissen zusätzlich einen Fachbericht verfasst hat.

Auch beim Richter, der einen Fachbericht verfasst, ist jedoch davon auszugehen, dass er offen ist, seine Auffassung bei erneuter und vertiefter Auseinandersetzung mit dem Prozessgegenstand zu hinterfragen und auch zu revidieren. Befangenheit verneint (E. 4.2). Beurteilung der Schutzwürdigkeit eines Bauernhauses. Bedeutung des Gebäudes für das Ortsbild. Trotz erheblichem Situationswert ist die Inventarentlassung angesichts des ausserordentlich schlechten Zustandes des Gebäudes gerechtfertigt (E. 12). Verbandsbeschwerde; Höhe der vorinstanzlichen Gerichtsgebühr (E. 15).

Kosten für Fachbericht (E. 16). Abweisung. · --- · Stichworte: · BEFANGENHEIT ENTSCHEIDGEBÜHR FACHBERICHT FACHGERICHT INVENTARENTLASSUNG RÜCKWEISUNG SANIERUNGSKOSTEN SITUATIONSWERT · Rechtsnormen: · § 238 Abs. II PBG § 338 Abs. I PBG § 338 Abs. II PBG § 7 Abs. I VRG § 183 Abs. III ZPO · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3