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VB.2015.00205 • VG ZH VB.2015.00205 KI-generiert

State v. Property Owner: Contractual Building Restrictions and Demolition Bans

Geschäftsnummer VB.2015.00205
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Zürich (CH-ZH)
Entscheiddatum
Ausgang Gutgeheissen (Allowed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

A state and a property owner agreed in 1994 to a building restriction and demolition ban on certain properties until the end of 2013, in exchange for renovation grants. After the protection period expired, the government required additional protective measures to be implemented before releasing the agreed-upon renovation funds. The court ruled that imposing conservation measures beyond the contractual timeframe violated the agreement, and that the original contract's terms should govern subsidy applications for work done during the contract period, even after its expiry. The court allowed the appeal.

Legislator-Regeste

Amtlich

Subvention / Denkmalpflegefonds | [Der Beschwerdeführer und der Staat Zürich hatten im Jahr 1994 für verschiedene Gebäude eine Baubeschränkung und ein Abbruchverbot bis am 31. Dezember 2013 und im Gegenzug einen Anspruch des Beschwerdeführers auf Renovationsbeiträge des Staats vereinbart. In einer nach Ablauf des Schutzfrist erlassenen Verfügung verknüpfte der Regierungsrat die Auszahlung vertraglich geschuldeter Renovationsbeiträge mit zusätzlichen Schutzmassnahmen.] Dem Beschwerdeführer wird eine in zeitlicher Hinsicht über die vertragliche Regelung hinausgehende denkmalpflegerische Massnahme auferlegt, was den Vertragsbestimmungen widerspricht (E. 2.3). Die vertragliche Regelung bleibt anwendbar auf ein während der Vertragsdauer gestelltes Beitragsgesuch für während der Vertragsdauer ausgeführte Arbeiten auch nach Ablauf der Schutzfrist (E. 2.4). Die zur Sicherung des Schutzzwecks anzuordnenden Massnahmen ergeben sich abschliessend aus der vertraglichen Regelung (E. 2.5). Gutheissung.

Schlagwörter

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Abbruchverbot staatliche Güter Immobilienbesitz Förderung von Baumaßnahmen Staatsschutz Zonenbeschränkungen

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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§ 5 Abs. 1 StaatsbeitragsG
This provision is cited in the context of the court's decision regarding the application of the StaatsbeitragsG (State Contributions Act) to the case.
§ 11 Abs. 1 StaatsbeitragsG
This provision is cited in the context of the court's decision regarding the application of the StaatsbeitragsG (State Contributions Act) to the case.
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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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§ 5 Abs. 1 StaatsbeitragsG

This provision is cited in the context of the court's decision regarding the application of the StaatsbeitragsG (State Contributions Act) to the case.

§ 11 Abs. 1 StaatsbeitragsG

This provision is cited in the context of the court's decision regarding the application of the StaatsbeitragsG (State Contributions Act) to the case.

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Volltext

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2015.00205

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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2015.00205 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 02.09.2015 · Spruchkörper: · 4. Abteilung/4. Kammer · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Submissionsrecht · Betreff: · Subvention / Denkmalpflegefonds · [Der Beschwerdeführer und der Staat Zürich hatten im Jahr 1994 für verschiedene Gebäude eine Baubeschränkung und ein Abbruchverbot bis am 31. Dezember 2013 und im Gegenzug einen Anspruch des Beschwerdeführers auf Renovationsbeiträge des Staats vereinbart.

In einer nach Ablauf des Schutzfrist erlassenen Verfügung verknüpfte der Regierungsrat die Auszahlung vertraglich geschuldeter Renovationsbeiträge mit zusätzlichen Schutzmassnahmen.] Dem Beschwerdeführer wird eine in zeitlicher Hinsicht über die vertragliche Regelung hinausgehende denkmalpflegerische Massnahme auferlegt, was den Vertragsbestimmungen widerspricht (E. 2.3). Die vertragliche Regelung bleibt anwendbar auf ein während der Vertragsdauer gestelltes Beitragsgesuch für während der Vertragsdauer ausgeführte Arbeiten auch nach Ablauf der Schutzfrist (E. 2.4).

Die zur Sicherung des Schutzzwecks anzuordnenden Massnahmen ergeben sich abschliessend aus der vertraglichen Regelung (E. 2.5). Gutheissung. · --- · Stichworte: · DENKMALSCHUTZOBJEKT SCHUTZMASSNAHME SCHUTZOBJEKT SUBVENTION VERWALTUNGSRECHTLICHER VERTRAG · Rechtsnormen: · § 5 Abs. 1 StaatsbeitragsG § 11 Abs. 1 StaatsbeitragsG · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 2