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VB.2015.00204 • VG ZH VB.2015.00204 KI-generiert

Welfare Recipient Appeal of Housing Cost Reduction Upheld

Geschäftsnummer VB.2015.00204
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Zürich (CH-ZH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

A welfare recipient appealed a reduction in their housing costs within their support budget, which was based on a requirement to find more affordable accommodation, despite documented health issues. The court upheld the reduction, reasoning that the obligation to seek cheaper housing was lawful even considering the individual's personal circumstances, and because the appellant entirely failed to document any search efforts, justifying the adjustment to the support budget according to the relevant guidelines.

Legislator-Regeste

Amtlich

Sozialhilfe | Sozialhilfe: Kürzung der Wohnkosten Die Auflage zur Suche nach einer günstigeren Wohnung erweist sich auch unter Berücksichtigung der persönlichen Situation der Beschwerdeführerin, insbesondere ihrer gesundheitlichen Probleme, als rechtmässig (E. 4.2). Die Beschwerdeführerin unterliess es gänzlich, Suchbemühungen zu dokumentieren. Die Kürzung der Wohnkosten im Unterstützungsbudget erfolgte deshalb zu Recht (E. 4.3). Abweisung.

Schlagwörter

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Wohnkosten Herabsetzung der Verfahrenskosten Sozialhilfe Recht auf Wohnung persönliche Verhältnisse Kosten der unentgeltlichen Rechtspflege
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Volltext

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2015.00204

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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2015.00204 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 11.06.2015 · Spruchkörper: · 3. Abteilung/Einzelrichter · Weiterzug: · Das Bundesgericht ist auf eine Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten gegen diesen Entscheid am 29.09.2015 nicht eingetreten. · Rechtsgebiet: · Fürsorgerecht · Betreff: · Sozialhilfe · Sozialhilfe: Kürzung der Wohnkosten Die Auflage zur Suche nach einer günstigeren Wohnung erweist sich auch unter Berücksichtigung der persönlichen Situation der Beschwerdeführerin, insbesondere ihrer gesundheitlichen Probleme, als rechtmässig (E. 4.2).

Die Beschwerdeführerin unterliess es gänzlich, Suchbemühungen zu dokumentieren. Die Kürzung der Wohnkosten im Unterstützungsbudget erfolgte deshalb zu Recht (E. 4.3). Abweisung. · --- · Stichworte: · AUFLAGE KÜRZUNG MIETZINS MIETZINSRICHTLINIEN SUCHBEMÜHUNGEN UNTERSTÜTZUNGSBUDGET WEISUNG WIRTSCHAFTLICHE HILFE WOHNKOSTEN WOHNUNGSSUCHE · Rechtsnormen: · § 24 Abs. I lit. a SHG § 24 Abs. I lit. b SHG · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 4