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VB.2015.00163 • VG ZH VB.2015.00163 KI-generiert

Family Reunification Exception for Missed Deadlines

Geschäftsnummer VB.2015.00163
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Zürich (CH-ZH)
Entscheiddatum
Ausgang Gutgeheissen (Allowed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

The court reviewed a case concerning family reunification where the deadlines for applying were missed. The court found that while the statutory deadlines were not met, an exception could be made due to important reasons. These reasons included the lack of viable alternative care for the children and their integration into Switzerland, suggesting that their well-being would be jeopardized by removal. Therefore, the court granted the request for family reunification.

Legislator-Regeste

Amtlich

Familiennachzug | Prozeduraler Aufenthalt. Familiennachzug. Kindeswohl. Bei der Prüfung der Voraussetzungen für einen prozeduralen Aufenthalt hat das Gericht eine Prognose der Erfolgsaussichten in der Hauptsache vorzunehmen. Die Beschwerdeführerin verfügt über eine Aufenthaltsbewilligung und lebt mit ihren beiden Töchtern nun schon seit bald einem Jahr zusammen. Somit wäre bei einer Wegweisung der Töchter Art. 8 EMRK berührt (E. 3.). Im vorliegenden Fall wurden die Fristen für den Familiennachzug gemäss Art. 44 AuG nicht eingehalten. Der nachträgliche Familiennachzug im Sinn von Art. 47 Abs. 4 AuG kann nur bei wichtigen Gründen bewilligt werden (E. 3.3). Im vorliegenden Fall sind solche gegeben: Eine alternative Betreuungssituation für die Kinder liegt nach glaubhafter Darstellung der Beschwerdeführenden nicht vor. Auf der anderen Seite haben sich die Kinder in der Schweiz integriert. Das Kindeswohl erscheint durch eine Wegweisung gefährdet (E. 3.4). Gutheissung.

Schlagwörter

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Familiennachzug gesetzliche Fristen wichtige familiäre Gründe Integration der Kinder verspätetes Asylgesuch Abschiebung

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Art. 8 EMRK
The court considered this provision in relation to the potential impact of the daughters' expulsion.
Art. 44 AuG
The court used this provision to determine that the deadlines for family reunification were not met.
Art. 47 Abs. 4 AuG
The court applied this provision to grant subsequent family reunification due to important reasons.
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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 44 AuG

The court used this provision to determine that the deadlines for family reunification were not met.

Art. 47 Abs. 4 AuG

The court applied this provision to grant subsequent family reunification due to important reasons.

Art. 8 EMRK

The court considered this provision in relation to the potential impact of the daughters' expulsion.

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Volltext

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2015.00163

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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2015.00163 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 21.05.2015 · Spruchkörper: · 1. Abteilung/1. Kammer · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Ausländerrecht · Betreff: · Familiennachzug · Prozeduraler Aufenthalt. Familiennachzug. Kindeswohl. Bei der Prüfung der Voraussetzungen für einen prozeduralen Aufenthalt hat das Gericht eine Prognose der Erfolgsaussichten in der Hauptsache vorzunehmen. Die Beschwerdeführerin verfügt über eine Aufenthaltsbewilligung und lebt mit ihren beiden Töchtern nun schon seit bald einem Jahr zusammen.

Somit wäre bei einer Wegweisung der Töchter Art. 8 EMRK berührt (E. 3.). Im vorliegenden Fall wurden die Fristen für den Familiennachzug gemäss Art. 44 AuG nicht eingehalten. Der nachträgliche Familiennachzug im Sinn von Art. 47 Abs. 4 AuG kann nur bei wichtigen Gründen bewilligt werden (E. 3.3). Im vorliegenden Fall sind solche gegeben: Eine alternative Betreuungssituation für die Kinder liegt nach glaubhafter Darstellung der Beschwerdeführenden nicht vor. Auf der anderen Seite haben sich die Kinder in der Schweiz integriert. Das Kindeswohl erscheint durch eine Wegweisung gefährdet (E. 3.4).

Gutheissung. · --- · Stichworte: · AUFENTHALTSBEWILLIGUNG FAMILIENNACHZUG KINDESWOHL PROZEDURALER AUFENTHALT · Rechtsnormen: · - keine - · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3