Appeal Dismissed Regarding Premature Deletion of Police Data
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThe court dismissed an appeal challenging the refusal to prematurely delete police data from the POLIS information system, finding that the prior administrative decision sufficiently weighed the competing interests and did not violate the right to a fair hearing. The court reasoned that for such deletion to be constitutionally warranted, the data must demonstrably remain useful for police work in investigating or solving offenses, requiring a balancing act against the individual's fundamental rights; ultimately, the retained police report, which contained event details and tactical information, was deemed useful, and its limited access and storage until the legally stipulated deletion deadline was considered proportionate and not a severe infringement of the individual's right to informational self-determination.
Legislator-Regeste
AmtlichLöschung von Polizeidaten | Umstrittene vorzeitige Löschung von Polizeidaten aus dem Informationssystem POLIS. Im vorliegenden Fall ist nicht ersichtlich, dass eine mündliche Verhandlung entscheidwesentlich sein könnte (E. 3.2). Die Vorinstanz hat eine ausreichende Abwägung der gegenseitig tangierten Interessen vorgenommen, weshalb keine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör ersichtlich ist (E. 4.3). Rechtsgrundlagen betreffend das Informationssystem POLIS und die Löschung der darin enthaltenen Daten (E. 6). Für die Beurteilung der Frage, ob eine vorzeitige Löschung der Daten verfassungsrechtlich geboten erscheint, ist auf die Gesamtheit der konkreten Umstände abzustellen. Insbesondere ist zu beachten, ob die fraglichen Personendaten für sich genommen der polizeilichen Arbeit bei der Verfolgung oder Aufklärung von Delikten in nachvollziehbarer Weise noch nützlich sein können und die weitere Aufbewahrung im öffentlichen Interesse ist. Bejahendenfalls ist eine Interessenabwägung vorzunehmen, wonach die Schwere des Eingriffs in die Grundrechtspositionen anhand der konkreten Einträge, die Interessen von Geschädigten und Dritten an der Aufklärung von noch immer unbekannten Sachverhalten, der Kreis der zum System Zugangsberechtigten sowie die Interessen an der polizeilichen Aufgabenerfüllung zu beachten sind (E. 7.2). Trotz gewisser Fehler erweist sich der Polizeibericht vom 12. August 2013 als für die Polizeiarbeit nützlich und verwendbar, zumal dieser nicht nur ereignisbezogene, sondern auch polizeitaktische Hinweise enthält (E. 7.3.1). Die in der Beschwerde aufgeführten Verfahrensmängel und die behauptete vorverurteilende Vorgehensweise der Polizei bei der Ermittlungstätigkeit lassen sich nicht erhärten (E. 7.3.2). Unter den gegebenen Umständen erschien es begründet, den Beschwerdeführer über die Vorfälle zu befragen und nach Massgabe von § 12 Abs. 1 PolG darüber einen Bericht zu erstellen (E. 7.3.2). Bei der streitbetroffenen Aufbewahrung der Daten, deren Informationsgehalt beschränktund nur einem fachkundigen sowie begrenzten Personenkreis zugänglich ist, liegt somit kein schwerer Eingriff in das verfassungsrechtlich geschützte informationelle Selbstbestimmungsrecht des Beschwerdeführers vor (E. 7.4.1). Die weitere Aufbewahrung des Polizeiberichts vom 12. August 2013 sowie des Fotobogens im Informationssystem POLIS nach Massgabe der POLIS-Verordnung bis zum Ablauf der in § 18 Abs. 5 lit. p POLIS-V festgesetzten Löschungsfrist erscheint verhältnismässig (E. 7.4.3). Abweisung der Beschwerde.
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KI-generiertThe continued storage of the police report and mugshot in the POLIS information system until the expiry of the retention period set in this provision was deemed proportionate.
This article concerning the right to privacy was considered during the proportionality assessment regarding the continued storage of data.
This article concerning the right to respect for private life was considered during the proportionality assessment regarding the continued storage of data.
This article was considered in the context of the legal basis for the storage of data.
This article concerning the police mandate was considered in the context of the data storage.
The creation of a report about the applicant based on this provision was deemed justified by the court.
This article concerning POLIS data storage was considered in the legal framework.
This article concerning the retention periods for data was considered in the legal framework.
This article concerning data retention was considered in the legal framework.
Although not explicitly stated in the provided text, in Swiss administrative court decisions where an appeal is dismissed, costs are typically awarded based on the relevant cantonal or federal procedural law (which would be Art. 66 LTF/BGG for the Federal Supreme Court, which the text references in the context of the appeal being dismissed by the Federal Supreme Court). Since the dispositive is only partially shown but the outcome is 'Abweisung der Beschwerde' (Dismissal of the appeal), and cost provisions are usually included in the actual dispositive orders, I infer the application of the standard cost provision for the losing party, given that the structure implies a final ruling where costs follow.
Volltext
Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2015.00137
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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2015.00137 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 10.06.2015 · Spruchkörper: · 3. Abteilung/3. Kammer · Weiterzug: · Das Bundesgericht hat eine Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten gegen diesen Entscheid am 08.01.2016 abgewiesen. · Rechtsgebiet: · Übriges Verwaltungsrecht · Betreff: · Löschung von Polizeidaten · Umstrittene vorzeitige Löschung von Polizeidaten aus dem Informationssystem POLIS. Im vorliegenden Fall ist nicht ersichtlich, dass eine mündliche Verhandlung entscheidwesentlich sein könnte (E. 3.2).
Die Vorinstanz hat eine ausreichende Abwägung der gegenseitig tangierten Interessen vorgenommen, weshalb keine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör ersichtlich ist (E. 4.3). Rechtsgrundlagen betreffend das Informationssystem POLIS und die Löschung der darin enthaltenen Daten (E. 6). Für die Beurteilung der Frage, ob eine vorzeitige Löschung der Daten verfassungsrechtlich geboten erscheint, ist auf die Gesamtheit der konkreten Umstände abzustellen. Insbesondere ist zu beachten, ob die fraglichen Personendaten für sich genommen der polizeilichen Arbeit bei der Verfolgung oder Aufklärung von Delikten in nachvollziehbarer Weise noch nützlich sein können und die weitere Aufbewahrung im öffentlichen Interesse ist.
Bejahendenfalls ist eine Interessenabwägung vorzunehmen, wonach die Schwere des Eingriffs in die Grundrechtspositionen anhand der konkreten Einträge, die Interessen von Geschädigten und Dritten an der Aufklärung von noch immer unbekannten Sachverhalten, der Kreis der zum System Zugangsberechtigten sowie die Interessen an der polizeilichen Aufgabenerfüllung zu beachten sind (E. 7.2). Trotz gewisser Fehler erweist sich der Polizeibericht vom 12. August 2013 als für die Polizeiarbeit nützlich und verwendbar, zumal dieser nicht nur ereignisbezogene, sondern auch polizeitaktische Hinweise enthält (E. 7.3.1).
Die in der Beschwerde aufgeführten Verfahrensmängel und die behauptete vorverurteilende Vorgehensweise der Polizei bei der Ermittlungstätigkeit lassen sich nicht erhärten (E. 7.3.2). Unter den gegebenen Umständen erschien es begründet, den Beschwerdeführer über die Vorfälle zu befragen und nach Massgabe von § 12 Abs. 1 PolG darüber einen Bericht zu erstellen (E. 7.3.2). Bei der streitbetroffenen Aufbewahrung der Daten, deren Informationsgehalt beschränktund nur einem fachkundigen sowie begrenzten Personenkreis zugänglich ist, liegt somit kein schwerer Eingriff in das verfassungsrechtlich geschützte informationelle Selbstbestimmungsrecht des Beschwerdeführers vor (E. 7.4.1).
Die weitere Aufbewahrung des Polizeiberichts vom 12. August 2013 sowie des Fotobogens im Informationssystem POLIS nach Massgabe der POLIS-Verordnung bis zum Ablauf der in § 18 Abs. 5 lit. p POLIS-V festgesetzten Löschungsfrist erscheint verhältnismässig (E. 7.4.3). Abweisung der Beschwerde. · --- · Stichworte: · DATEN DATENAUFBEWAHRUNG DATENBANK ERKENNUNGSDIENSTLICHE DATEN INFORMATIONELLES SELBSTBESTIMMUNGSRECHT INFORMATIONSSYSTEM INTERESSENABWÄGUNG LÖSCHUNG POLIS-INFORMATIONSSYSTEM SELBSTBESTIMMUNGSRECHT · Rechtsnormen: · Art. 13 Abs. II BV Art. 8 Ziff. 1 EMRK Art. 21 Abs. I lit. a IDG Art./§ 4 Abs. II POLG Art./§ 12 Abs. I POLG § 13 Abs. I POLIS-V § 18 Abs. I POLIS-V § 18 Abs. III POLIS-V § 18 Abs. V lit. p POLIS-V · Publikationen:
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