Procurement Bid Exclusion for Missing Reference List Upheld
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThe court reviewed a procurement dispute where a bidder was disqualified for failing to include a required reference list with its submission. The court reasoned that while procurement authorities have discretion to allow late submission of missing documents, this must not lead to unequal treatment or favoritism among bidders, and the prohibition against excessive formalism can create a duty for the authority to notify a private party of obvious procedural errors. However, in this case, the absence of the reference list did not appear to be an obvious mistake, but rather suggested overall careless tendering, thus upholding the initial exclusion.
Legislator-Regeste
AmtlichSubmission | Überspitzter Formalismus. Vollständigkeit von Offerten. Fehlende Referenzliste. Es besteht ein gewisser Ermessensspielraum der Vergabestelle, ob sie ein unvollständiges Angebot von der Vergabe im Submissionsverfahren von vornherein ausschliessen oder aber die fehlenden Unterlagen nachträglich noch einholen will. Die Vergabebehörde muss jedoch vermeiden, dass mit der nachträglichen Behebung des Mangels eine Ungleichbehandlung oder Bevorzugung einzelner Anbieter entsteht (E. 2.3.2) Aus dem Verbot des überspitzten Formalismus kann sich eine Pflicht der Behörde ergeben, den Privaten auf Verfahrensfehler hinzuweisen, die er begangen hat. Dies ist vor allem dann der Fall, wenn ein offensichtliches Versehen vorliegt und dies als solches erkennbar ist (E. 2.3.3). Im konkreten Fall hat die Beschwerdeführerin dem Angebot keine Referenzliste beigelegt. Dass ein Versehen vorlag, ist nicht offensichtlich erkennbar. Vielmehr bestehen mehrere konkrete Anzeichen dafür, dass eine insgesamt nachlässige Offertstellung vorliegt (E. 2.3.4). Abweisung.
Schlagwörter
KI-generiertVerwandte Entscheide
KI-generiertVolltext
Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2015.00113
--- · --- · --- · --- · --- · [Standard Suche](/findinfo/xhtmltemplates/standard.htm) · [Erweiterte Suche](/findinfo/xhtmltemplates/advanced.htm) · [Hilfe](/findinfo/help/index.htm)
Druckansicht
--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2015.00113 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 16.04.2015 · Spruchkörper: · 1. Abteilung/1. Kammer · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Submissionsrecht · Betreff: · Submission · Überspitzter Formalismus. Vollständigkeit von Offerten. Fehlende Referenzliste. Es besteht ein gewisser Ermessensspielraum der Vergabestelle, ob sie ein unvollständiges Angebot von der Vergabe im Submissionsverfahren von vornherein ausschliessen oder aber die fehlenden Unterlagen nachträglich noch einholen will.
Die Vergabebehörde muss jedoch vermeiden, dass mit der nachträglichen Behebung des Mangels eine Ungleichbehandlung oder Bevorzugung einzelner Anbieter entsteht (E. 2.3.2) Aus dem Verbot des überspitzten Formalismus kann sich eine Pflicht der Behörde ergeben, den Privaten auf Verfahrensfehler hinzuweisen, die er begangen hat. Dies ist vor allem dann der Fall, wenn ein offensichtliches Versehen vorliegt und dies als solches erkennbar ist (E. 2.3.3). Im konkreten Fall hat die Beschwerdeführerin dem Angebot keine Referenzliste beigelegt. Dass ein Versehen vorlag, ist nicht offensichtlich erkennbar.
Vielmehr bestehen mehrere konkrete Anzeichen dafür, dass eine insgesamt nachlässige Offertstellung vorliegt (E. 2.3.4). Abweisung. · --- · Stichworte: · FORMERFORDERNIS REFERENZ SUBMISSIONSRECHT ÜBERSPITZTER FORMALISMUS · Rechtsnormen: · - keine - · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 4