Roller Window Addition Illegality and Permit Requirements
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThe court addressed the legality of roller windows added without a permit to an already approved patio roof structure, finding that the existing project-related right to build closer to the boundary did not extend to authorizing subsequent, unapproved modifications. The court reasoned that constructing elements without a required permit or deviating substantially from approved plans constitutes a formally unlawful act, necessitating a subsequent building permit procedure to assess the current structures' permissibility, and rejected the argument that a neighbor's prior silence or tolerance constituted a waiver of their right to demand such a procedure, as doing so would contradict the principle of good faith.
Legislator-Regeste
AmtlichNachträgliches Baubewilligungsverfahren | Ohne Bewilligung an Sitzplatzüberdachung angebrachte Rollfenster im Abstandsbereich: Nachträgliches Baubewilligungsverfahren. Aus dem projektbezogen erteilten Näherbaurecht für den Bau der Sitzplatzüberdachung lässt sich keine Pflicht ableiten, irgendwelchen Änderungen in Form von Umbauten oder Ergänzungen zuzustimmen. Ebenso wenig könnte eine stillschweigende Zustimmung durch das Tolerieren des Zustandes ein Näherbauchrecht begründen (E. 3.1). Baut jemand ohne Bewilligung oder weicht er von den bewilligten Plänen wesentlich ab, so stellt dies eine formell rechtswidrige Handlung dar. Wenn Anhaltspunkte für einen bewilligungspflichtigen Sachverhalt vorliegen, ist im Rahmen eines gesetzlich nicht speziell geregelten, nachträglichen Baubewilligungsverfahrens zu prüfen, ob die bereits erstellten Bauteile bewilligungsfähig sind oder nicht (E. 3.2). Nach der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung kann von einem Nachbarn, welcher durch ein nicht bewilligtes Bauvorhaben auf einem Nachbargrundstück betroffen ist, nach Treu und Glauben erwartet werden, dass er innert nützlicher Frist die Behörde auf den Mangel hinweist und eine Verfügung erwirkt, die ihm Zugang zum Verfahren verschafft (E. 4.3). Aus dem Umstand, dass der Vater der Beschwerdegegnerin in den Monaten vor seinem Tod bei der Behörde keine Einwände gegen die Montage der Rollfenster vorgebracht hatte, zu schliessen, dass er damit sein Recht, ein nachträgliches Baubewilligungsverfahren zu verlangen verwirkt habe, würde zum Grundsatz von Treu und Glauben im Widerspruch stehen (E. 4.5). Abweisung.
Schlagwörter
KI-generiertZitierte Gesetzesbestimmungen
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KI-generiertZentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator
KI-generiertThis provision is related to the substantive assessment of whether the constructed elements are approvable in the subsequent building permit procedure.
This provision is related to the requirement for a building permit, which forms the basis for initiating the subsequent building permit procedure.
This provision is related to the requirement for a building permit, which forms the basis for initiating the subsequent building permit procedure.
Volltext
Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2015.00080
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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2015.00080 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 30.06.2015 · Spruchkörper: · 1. Abteilung/1. Kammer · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Raumplanungs-, Bau- und Umweltrecht · Betreff: · Nachträgliches Baubewilligungsverfahren · Ohne Bewilligung an Sitzplatzüberdachung angebrachte Rollfenster im Abstandsbereich: Nachträgliches Baubewilligungsverfahren. Aus dem projektbezogen erteilten Näherbaurecht für den Bau der Sitzplatzüberdachung lässt sich keine Pflicht ableiten, irgendwelchen Änderungen in Form von Umbauten oder Ergänzungen zuzustimmen.
Ebenso wenig könnte eine stillschweigende Zustimmung durch das Tolerieren des Zustandes ein Näherbauchrecht begründen (E. 3.1). Baut jemand ohne Bewilligung oder weicht er von den bewilligten Plänen wesentlich ab, so stellt dies eine formell rechtswidrige Handlung dar. Wenn Anhaltspunkte für einen bewilligungspflichtigen Sachverhalt vorliegen, ist im Rahmen eines gesetzlich nicht speziell geregelten, nachträglichen Baubewilligungsverfahrens zu prüfen, ob die bereits erstellten Bauteile bewilligungsfähig sind oder nicht (E. 3.2). Nach der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung kann von einem Nachbarn, welcher durch ein nicht bewilligtes Bauvorhaben auf einem Nachbargrundstück betroffen ist, nach Treu und Glauben erwartet werden, dass er innert nützlicher Frist die Behörde auf den Mangel hinweist und eine Verfügung erwirkt, die ihm Zugang zum Verfahren verschafft (E. 4.3).
Aus dem Umstand, dass der Vater der Beschwerdegegnerin in den Monaten vor seinem Tod bei der Behörde keine Einwände gegen die Montage der Rollfenster vorgebracht hatte, zu schliessen, dass er damit sein Recht, ein nachträgliches Baubewilligungsverfahren zu verlangen verwirkt habe, würde zum Grundsatz von Treu und Glauben im Widerspruch stehen (E. 4.5). Abweisung. · --- · Stichworte: · BAUBEWILLIGUNG UND BAUBEWILLIGUNGSVERFAHREN BEWILLIGUNGSFÄHIGKEIT BEWILLIGUNGSPFLICHT NACHTRÄGLICHES BAUBEWILLIGUNGSVERFAHREN NÄHERBAURECHT PROJEKTBEZOGENES NÄHERBAURECHT TREU UND GLAUBEN VERWIRKUNG · Rechtsnormen:
· Art. 2 Abs. II BVV § 315 Abs. I PBG § 316 Abs. I PBG · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3