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VB.2015.00031 • VG ZH VB.2015.00031 KI-generiert

Revocation of Residency for Organized Crime Convict Upheld

Geschäftsnummer VB.2015.00031
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Zürich (CH-ZH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

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The administrative court upheld the revocation of a permanent residency permit from an individual who was convicted of organized, commercial burglaries and other offenses, resulting in a four-and-a-half-year custodial sentence. Despite the individual's long-term presence in the country and a non-marital relationship with a citizen, the court reasoned that the severity of the committed offenses, the demonstrable culpability, and the prior history of unlawful conduct created an overriding public interest in exclusion that justified the permit's revocation, leading to the rejection of the appeal as prospectless.

Legislator-Regeste

Amtlich

Widerruf der Niederlassungsbewilligung | Widerruf der Niederlassungsbewilligung aufgrund der Verurteilung zu einer längerfristigen Freiheitsstrafe. [Der überwiegend in der Schweiz aufgewachsene, bereits mehrfach verwarnte und einschlägig vorbestrafte Beschwerdeführer wurde wegen gewerbs- und bandenmässig betriebenen Einbruchsdiebstählen sowie weiterer Delikte zu einer 4 1/2-jährigen Freiheitsstrafe verurteilt, worauf seine Niederlassungsbewilligung widerrufen wurde.] Der Beschwerdeführer wurde zu einer längerfristigen Freiheitsstrafe verurteilt. Trotz seiner langen Landesanwesenheit und seiner (nicht eheähnlichen) Beziehung zu einer Schweizerin besteht aufgrund der von ihm begangenen Delikte, seinem Verschulden und seinem bisherigen Legalverhalten ein überwiegendes öffentliches Fernhalteinteresse, welches den Bewilligungswiderruf zu rechtfertigen vermag. Abweisung UP/URB zufolge Aussichtslosigkeit. Abweisung der Beschwerde.

Schlagwörter

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Bewilligungsentzug Überwiegendes öffentliches Interesse Organisiertes Verbrechen Verbrechen gegen Personen Freiheitsstrafe Entlassung aus dem Bürgerrecht

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Art. 30 Abs. I lit. b AuG
· Art. 30 Abs. I lit. b AuG Art.
Art. 62 lit. b AuG
b AuG Art. 62 lit. b AuG Art.
Art. 63 Abs. I lit. a AuG
b AuG Art. 63 Abs. I lit. a AuG Art.
Art. 63 Abs. I lit. b AuG
a AuG Art. 63 Abs. I lit. b AuG Art.
Art. 63 Abs. ii AuG
b AuG Art. 63 Abs. ii AuG Art.
Art. 83 AuG
Art. 96 Abs. I AuG
83 AuG Art. 96 Abs. I AuG Art.
Art. 13 Abs. I BV
I AuG Art. 13 Abs. I BV Art.
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Volltext

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2015.00031

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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2015.00031 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 04.11.2015 · Spruchkörper: · 2. Abteilung/2. Kammer · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Ausländerrecht · Betreff: · Widerruf der Niederlassungsbewilligung · Widerruf der Niederlassungsbewilligung aufgrund der Verurteilung zu einer längerfristigen Freiheitsstrafe. [Der überwiegend in der Schweiz aufgewachsene, bereits mehrfach verwarnte und einschlägig vorbestrafte Beschwerdeführer wurde wegen gewerbs- und bandenmässig betriebenen Einbruchsdiebstählen sowie weiterer Delikte zu einer 4 1/2-jährigen Freiheitsstrafe verurteilt, worauf seine Niederlassungsbewilligung widerrufen wurde.] Der Beschwerdeführer wurde zu einer längerfristigen Freiheitsstrafe verurteilt.

Trotz seiner langen Landesanwesenheit und seiner (nicht eheähnlichen) Beziehung zu einer Schweizerin besteht aufgrund der von ihm begangenen Delikte, seinem Verschulden und seinem bisherigen Legalverhalten ein überwiegendes öffentliches Fernhalteinteresse, welches den Bewilligungswiderruf zu rechtfertigen vermag. Abweisung UP/URB zufolge Aussichtslosigkeit. Abweisung der Beschwerde. · --- · Stichworte: · AUFSCHIEBENDE WIRKUNG EINBRUCHDIEBSTAHL GENERALPRÄVENTION KONKUBINAT KROATIEN LÄNGERFRISTIGE FREIHEITSSTRAFE WIDERRUF DER NIEDERLASSUNGSBEWILLIGUNG · Rechtsnormen:

· Art. 30 Abs. I lit. b AuG Art. 62 lit. b AuG Art. 63 Abs. I lit. a AuG Art. 63 Abs. I lit. b AuG Art. 63 Abs. ii AuG Art. 83 AuG Art. 96 Abs. I AuG Art. 13 Abs. I BV Art. 36 BV Art. 121 Abs. III BV Art. 8 EMRK Art. 66a StGB Art. 139 StGB Art. 144 StGB Art. 146 StGB § 16 VRG § 25 VRG § 55 VRG · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3