Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VB.2015.00011 • VG ZH VB.2015.00011 KI-generiert

Procurement Appeal Admissible Despite Contract Award to Review Excessive Formalism in Scoring

Geschäftsnummer VB.2015.00011
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Zürich (CH-ZH)
Entscheiddatum
Ausgang Teilweise gutgeheissen (Partially Allowed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

A procurement appeal was deemed admissible even after the contract award to determine the illegality of the award decision, where the defending party strictly applied a formal requirement for a scoring criterion related to timelines, refusing points because required documents (a rough schedule and site sketch, ambiguously labeled as Appendix C) were not signed, despite the appellant having otherwise provided written assurance of schedule compliance. The court reasoned that the defending party acted with excessive formalism by disqualifying the appellant based solely on the lack of signatures on documents that lacked signature fields and where written assurance had otherwise been provided, leading to a partial acceptance of the appeal.

Legislator-Regeste

Amtlich

Submission | [Zuschlagskriterien, Formerfordernis, überspitzter Formalismus] Die Submissionsbeschwerde steht auch dafür zur Verfügung, nach Vertragsschluss die Rechtswidrigkeit einer Zuschlagsverfügung feststellen zu lassen (E. 2.3). Die Beschwerdegegnerin machte eine Punktvergabe für das Zuschlagskriterium "Termine" einzig davon abhängig, ob der Grobterminplan sowie eine Baustellenskizze unterzeichnet worden waren. Auf diesen Dokumenten befand sich kein Unterschriftenfeld und sie wurden in den Ausschreibungsunterlagen missverständlich als Beilage C bezeichnet. Die Beschwerdeführerin hat diese Dokumente nicht unterzeichnet, hingegen auf andere Weise die Einhaltung des Terminplans schriftlich zugesichert. Unter diesen Umständen verhielt die Beschwerdegegnerin sich überspitzt formalistisch, indem sie der Beschwerdeführerin wegen fehlender Unterschriften auf Beilage C für die Einhaltung des Terminplans keine Punkte vergab (E. 3.4). Teilweise Gutheissung.

Schlagwörter

KI-generiert
Einhaltung der Formvorschriften Vertragspartei fehlende Unterschrift Ablauf der Vergabeverfahren Vergabe öffentlicher Aufträge Teilentscheid

Zitierte Gesetzesbestimmungen

KI-generiert
§ 33 SubmV
This provision was cited in connection with the finding that the authority acted in an overly formalistic manner regarding the award criterion ('Termine').
§ 24 Abs. 1 SubmV
This provision appears in the section listing the legal norms, suggesting it was relevant to the partial acceptance of the appeal regarding the bid conformity.
KI-generiert

Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

KI-generiert
§ 33 SubmV

This provision was cited in connection with the finding that the authority acted in an overly formalistic manner regarding the award criterion ('Termine').

§ 24 Abs. 1 SubmV

This provision appears in the section listing the legal norms, suggesting it was relevant to the partial acceptance of the appeal regarding the bid conformity.

Fragen Sie sich, wie dieser Entscheid auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Entscheid zusammen mit Bundesrecht, kantonalen Erlassen, Kommentaren und Folgeentscheiden in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →

Volltext

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2015.00011

--- · --- · --- · --- · --- · [Standard Suche](/findinfo/xhtmltemplates/standard.htm) · [Erweiterte Suche](/findinfo/xhtmltemplates/advanced.htm) · [Hilfe](/findinfo/help/index.htm)

Druckansicht

--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2015.00011 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 12.05.2016 · Spruchkörper: · 1. Abteilung/1. Kammer · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Submissionsrecht · Betreff: · Submission · [Zuschlagskriterien, Formerfordernis, überspitzter Formalismus] Die Submissionsbeschwerde steht auch dafür zur Verfügung, nach Vertragsschluss die Rechtswidrigkeit einer Zuschlagsverfügung feststellen zu lassen (E. 2.3). Die Beschwerdegegnerin machte eine Punktvergabe für das Zuschlagskriterium "Termine" einzig davon abhängig, ob der Grobterminplan sowie eine Baustellenskizze unterzeichnet worden waren.

Auf diesen Dokumenten befand sich kein Unterschriftenfeld und sie wurden in den Ausschreibungsunterlagen missverständlich als Beilage C bezeichnet. Die Beschwerdeführerin hat diese Dokumente nicht unterzeichnet, hingegen auf andere Weise die Einhaltung des Terminplans schriftlich zugesichert. Unter diesen Umständen verhielt die Beschwerdegegnerin sich überspitzt formalistisch, indem sie der Beschwerdeführerin wegen fehlender Unterschriften auf Beilage C für die Einhaltung des Terminplans keine Punkte vergab (E. 3.4). Teilweise Gutheissung.

· --- · Stichworte: · TERMINPLAN ÜBERSPITZTER FORMALISMUS UNVOLLSTÄNDIGES ANGEBOT ZUSCHLAGSKRITERIEN ZUSICHERUNG · Rechtsnormen: · § 24 Abs. 1 SubmV § 33 SubmV · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3