Domestic Violence Restraining Order Extension Appeal
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThis case concerns an appeal against the extension of a restraining and contact ban against a wife and children following domestic violence. The court found that the wife's account of a domestic violence incident was credible, justifying the extension of the restraining and contact ban against her. However, the court determined that the danger to the children had ceased, leading to the lifting of the contact ban concerning them. The court granted the wife legal aid.
Legislator-Regeste
AmtlichMassnahmen nach Gewaltschutzgesetz GS140025 | Massnahmen nach Gewaltschutzgesetz: Beschwerde gegen die Verlängerung des Rayonverbots und des Kontaktverbots gegenüber der Ehefrau und den Kindern. Rechtsgrundlagen der Gewaltschutzmassnahmen (E. 2). Bei "Aussage gegen Aussage" bezüglich eines behaupteten Gewaltvorfalls ist die Glaubhaftigkeit der Aussagen von entscheidwesentlicher Bedeutung (E. 4.3). Die Vorinstanz hat die Schilderungen der Beschwerdegegnerin zu Recht als glaubhaft erachtet. Die Verlängerung des Rayonverbots und des Kontaktverbots ihr gegenüber erweist sich als rechtmässig (E. 5.4). Eingriff in die Bewegungsfreiheit des Beschwerdeführers durch das Rayonverbot; Anforderungen von Art. 36 BV (E. 5.6). Kinder als gefährdete Personen im Sinn des Gewaltschutzgesetzes. Kein Fortbestand der Gefährdung gegenüber den Kindern, deshalb Aufhebung des Kontaktverbots gegenüber den Kindern (E. 5.8). Gewährung der unentgeltlichen Prozessführung und Rechtsvertretung für die Beschwerdegegnerin (E. 6.2). Teilweise Gutheissung.
Schlagwörter
KI-generiertZitierte Gesetzesbestimmungen
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KI-generiertZentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator
KI-generiertCited as the legal basis for the protection measures granted.
Cited as the legal basis for the protection measures granted.
Cited as the legal basis for the protection measures granted.
Cited as the legal basis for the extension of the protection measures.
Cited regarding the interference with the appellant's freedom of movement.
Cited in relation to the general legal framework.
Cited for the granting of free legal aid.
Cited as the legal basis for the appeal process.
Cited as the legal basis for the appeal process.
Cited for the granting of free legal aid.
Volltext
Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2014.00717
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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2014.00717 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 21.01.2015 · Spruchkörper: · 3. Abteilung/Einzelrichter · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Übriges Verwaltungsrecht · Betreff: · Massnahmen nach Gewaltschutzgesetz GS140025 · Massnahmen nach Gewaltschutzgesetz: Beschwerde gegen die Verlängerung des Rayonverbots und des Kontaktverbots gegenüber der Ehefrau und den Kindern. Rechtsgrundlagen der Gewaltschutzmassnahmen (E. 2). Bei "Aussage gegen Aussage" bezüglich eines behaupteten Gewaltvorfalls ist die Glaubhaftigkeit der Aussagen von entscheidwesentlicher Bedeutung (E. 4.3).
Die Vorinstanz hat die Schilderungen der Beschwerdegegnerin zu Recht als glaubhaft erachtet. Die Verlängerung des Rayonverbots und des Kontaktverbots ihr gegenüber erweist sich als rechtmässig (E. 5.4). Eingriff in die Bewegungsfreiheit des Beschwerdeführers durch das Rayonverbot; Anforderungen von Art. 36 BV (E. 5.6). Kinder als gefährdete Personen im Sinn des Gewaltschutzgesetzes. Kein Fortbestand der Gefährdung gegenüber den Kindern, deshalb Aufhebung des Kontaktverbots gegenüber den Kindern (E. 5.8). Gewährung der unentgeltlichen Prozessführung und Rechtsvertretung für die Beschwerdegegnerin (E. 6.2).
Teilweise Gutheissung. · --- · Stichworte: · ANHÖRUNG BETRETVEBROT EHEFRAU EHEMANN GEWALTSCHUTZ GEWALTSCHUTZGESETZ GEWALTSCHUTZMASSNAHMEN GLAUBHAFTIGKEIT HAFTRICHTER HÄUSLICHE GEWALT KINDER KONTAKTVERBOT POLIZEI POLIZEI-, SICHERHEITS- UND ORDNUNGSRECHT RAYON RAYONVERBOT TÄTLICHKEIT UNENTGELTLICHE RECHTSPFLEGE (UP/URB) VERLÄNGERUNG · Rechtsnormen: · Art. 1 Abs. I GSG Art. 3 Abs. I GSG Art. 6 Abs. III GSG Art. 11a Abs. I GSG Art. 292 StGB § 11 Abs. II VRG § 16 Abs. I VRG § 16 Abs. II VRG § 43 Abs. I lit. a VRG · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 4