Bidder Standing for Road Drainage Disposal Appeal Dismissed
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertUnsuccessful bidders in a public tender for road drainage sludge and street sweepings disposal are legitimately entitled to appeal a contract award decision if they have a realistic chance of winning the contract with their bid or if the appeal could lead to a retender where they could submit a new bid; otherwise, they lack a protected interest. The grounds for appeal, including the justification for standing, must generally be submitted within the appeal period, though supplementary explanations may be permitted in a reply if prompted by the respondent's submissions. The court found that given the legal, technical, and operational requirements, the disposal service was largely standardized, making an award based solely on the lowest price permissible. The appeal was dismissed.
Legislator-Regeste
AmtlichSubmission | Submissionsverfahren betreffend Entsorgung von Strassenentwässerungsschlamm und Wischgut. Nicht berücksichtigte Anbietende sind zur Beschwerde gegen den Vergabeentscheid legitimiert, wenn sie bei deren Gutheissung eine realistische Chance haben, mit dem eigenen Angebot zum Zug zu kommen oder wenn die Gutheissung der Beschwerde zu einer Wiederholung des Submissionsverfahrens führt, in welchem sie ein neues Angebot einreichen können; andernfalls fehlt ihnen das schutzwürdige Interesse an der Beschwerdeführung (E. 2). Die Begründung der Beschwerde, insbesondere auch der legitimationsbegründenden Umstände, muss grundsätzlich innerhalb der Beschwerdefrist erfolgen. Ausnahmsweise kann die Begründung mit der Replik insoweit ergänzt werden, als die Beschwerdeantwort dazu Anlass gibt (E. 2.1). Aus dem Grundsatz von Treu und Glauben kann sich eine Obliegenheit ergeben, Mängel der Ausschreibungsunterlagen möglichst frühzeitig zu beanstanden (E. 2.2). Im vorliegenden Verfahren wird aufgrund einer Kombination von rechtlichen, technischen und betrieblichen Vorgaben eine weitgehende Standardisierung der nachgefragten Entsorgungsleistung erreicht. Die Vergabe nach dem ausschliesslichen Kriterium des niedrigsten Preises war daher zulässig (E. 3.3). Abweisung.
Schlagwörter
KI-generiertZitierte Gesetzesbestimmungen
KI-generiertVerwandte Entscheide
KI-generiertZentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator
KI-generiertUsed to determine the legitimacy of non-awarded bidders to appeal a tender award.
Used to assess the legitimacy of non-awarded bidders to appeal a tender award.
Used in relation to the grounds for appeal and the timing of the appeal's justification.
Used in relation to the grounds for appeal and the timing of the appeal's justification.
Volltext
Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2014.00701
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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2014.00701 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 07.05.2015 · Spruchkörper: · 1. Abteilung/1. Kammer · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Submissionsrecht · Betreff: · Submission · Submissionsverfahren betreffend Entsorgung von Strassenentwässerungsschlamm und Wischgut. Nicht berücksichtigte Anbietende sind zur Beschwerde gegen den Vergabeentscheid legitimiert, wenn sie bei deren Gutheissung eine realistische Chance haben, mit dem eigenen Angebot zum Zug zu kommen oder wenn die Gutheissung der Beschwerde zu einer Wiederholung des Submissionsverfahrens führt, in welchem sie ein neues Angebot einreichen können; andernfalls fehlt ihnen das schutzwürdige Interesse an der Beschwerdeführung (E. 2).
Die Begründung der Beschwerde, insbesondere auch der legitimationsbegründenden Umstände, muss grundsätzlich innerhalb der Beschwerdefrist erfolgen. Ausnahmsweise kann die Begründung mit der Replik insoweit ergänzt werden, als die Beschwerdeantwort dazu Anlass gibt (E. 2.1). Aus dem Grundsatz von Treu und Glauben kann sich eine Obliegenheit ergeben, Mängel der Ausschreibungsunterlagen möglichst frühzeitig zu beanstanden (E. 2.2). Im vorliegenden Verfahren wird aufgrund einer Kombination von rechtlichen, technischen und betrieblichen Vorgaben eine weitgehende Standardisierung der nachgefragten Entsorgungsleistung erreicht.
Die Vergabe nach dem ausschliesslichen Kriterium des niedrigsten Preises war daher zulässig (E. 3.3). Abweisung. · --- · Stichworte: · ABFALLENTSORGUNG AUSSCHREIBUNGSUNTERLAGEN BESCHWERDEBEGRÜNDUNG PREISKRITERIUM STANDARDISIERTE GÜTER STRASSENENTWÄSSERUNGSSCHLAMM SUBMISSION TREU UND GLAUBEN VEVA-CODES WISCHGUT · Rechtsnormen: · Art. 6 Abs. I lit. b IVöB Art. 15 Abs. I IVöB § 33 Abs. I SubmV § 33 Abs. II SubmV · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3