Marriage of Convenience Denied Due to Immigration Concerns
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThe court denied an application for a short-term residence permit to prepare for marriage, finding that the applicant's actions, including a rushed timeline and prior attempts to marry individuals legally present in Switzerland, suggested a marriage solely for immigration purposes. The court also determined there was no clear indication that the applicant would be permitted to reside in Switzerland after the marriage, thus ruling against the permit.
Legislator-Regeste
AmtlichKurzaufenthaltsbewilligung zur Vorbereitung der Ehe | Kurzaufenthaltsbewilligung zur Vorbereitung der Ehe Die Migrationsbehörden sind gehalten, eine vorübergehende Kurzaufenthaltsbewilligung zu erteilen, wenn keine Hinweise dafür bestehen, dass die ausländische Person rechtsmissbräuchlich handelt und "klar" erscheint, dass sie nach der Heirat rechtmässig mit dem hier über ein gefestigtes Anwesenheitsrecht verfügenden Ehepartner wird leben dürfen (E. 2.1). Vorliegend weisen zahlreiche Indizien, namentlich die drohende Wegweisung, der gedrängte chronologische Ablauf, der Versuch, kurz hintereinander zwei in der Schweiz anwesenheitsberechtigte Ausländer zu heiraten, darauf hin, dass die Beschwerdeführerin nur aus zuwanderungsrechtlichen Überlegungen heiraten möchte. Es ist auch in keiner Art und Weise belegt, inwiefern es "klar" erscheint, dass sie nach der Heirat in der Schweiz wird leben dürfen (E. 2.2). Abweisung.
Schlagwörter
KI-generiertZitierte Gesetzesbestimmungen
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KI-generiertThis provision is cited as the legal basis for the court's decision regarding the issuance of a short-term permit for marriage preparation.
This provision is cited as the legal basis for the court's decision concerning the conditions for granting a short-term permit for marriage preparation.
This provision is cited as the legal basis for the court's rejection of the appeal.
Volltext
Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2014.00688
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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2014.00688 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 28.01.2015 · Spruchkörper: · 2. Abteilung/2. Kammer · Weiterzug: · Das Bundesgericht ist auf eine Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten gegen diesen Entscheid am 14.04.2015 nicht eingetreten. · Rechtsgebiet: · Ausländerrecht · Betreff: · Kurzaufenthaltsbewilligung zur Vorbereitung der Ehe · Kurzaufenthaltsbewilligung zur Vorbereitung der Ehe Die Migrationsbehörden sind gehalten, eine vorübergehende Kurzaufenthaltsbewilligung zu erteilen, wenn keine Hinweise dafür bestehen, dass die ausländische Person rechtsmissbräuchlich handelt und "klar" erscheint, dass sie nach der Heirat rechtmässig mit dem hier über ein gefestigtes Anwesenheitsrecht verfügenden Ehepartner wird leben dürfen (E. 2.1).
Vorliegend weisen zahlreiche Indizien, namentlich die drohende Wegweisung, der gedrängte chronologische Ablauf, der Versuch, kurz hintereinander zwei in der Schweiz anwesenheitsberechtigte Ausländer zu heiraten, darauf hin, dass die Beschwerdeführerin nur aus zuwanderungsrechtlichen Überlegungen heiraten möchte. Es ist auch in keiner Art und Weise belegt, inwiefern es "klar" erscheint, dass sie nach der Heirat in der Schweiz wird leben dürfen (E. 2.2). Abweisung. · --- · Stichworte: · EHEVORBEREITUNG KURZAUFENTHALTSBEWILLIGUNG RECHTSMISSBRAUCH SCHEINEHE · Rechtsnormen:
· Art. 14 Abs. I AuG Art. 17 Abs. II AuG Art. 96 AuG · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3