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VB.2014.00660 • VG ZH VB.2014.00660 KI-generiert

Procurement Award Overturned Due to Flawed Transparency in Quality and Ecology Scoring

Geschäftsnummer VB.2014.00660
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Zürich (CH-ZH)
Entscheiddatum
Ausgang Gutgeheissen (Allowed)
Kostenauflage zulasten Vorinstanz / Staat

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

A complaint against the awarding of construction contracts was successful because the awarding authority violated the transparency requirement of procurement law by effectively treating quality and ecology criteria as pass/fail requirements, awarding full points merely for acknowledging the specifications while only evaluating the price, rather than applying the stated weighting to all criteria. Since the offers could be adequately assessed without a remand, the court conducted a re-evaluation, which resulted in a better ranking for the complainant's bid concerning quality and ecology, leading to the decision being overturned and the contract awarded to the complainant.

Legislator-Regeste

Amtlich

Submission | Beschwerde gegen Vergabe von Baumeisterarbeiten: Transparenzgebot; Bewertung der Zuschlagskriterien. Die Vergabebehörde wandte die in der Ausschreibung genannten Zuschlagskriterien faktisch wie Eignungskriterien an, indem sie bereits aufgrund der Anerkennung der Vorgaben die volle Punktzahl vergab. Einzig zum Kriterium Preis nahm sie eine Bewertung vor. Dieses Vorgehen verstösst gegen das submissionsrechtliche Transparenzgebot und führt zur Aufhebung des Vergabeentscheids (E. 3). Die Angebote lassen sich vorliegend ausreichend beurteilen. Entsprechend den Begehren beider Parteien wird vorliegend auf eine Rückweisung verzichtet und eine Neubewertung vorgenommen (E. 4). Diese führt zu einer Besserbewertung des Angebots der Beschwerdeführerin in den Kriterien Qualität und Ökologie, welches damit vor dem Angebot der Mitbeteiligten rangiert (E. 5 und 6). Gutheissung und Zuschlagserteilung.

Schlagwörter

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Vergabe von Bauaufträgen Zuschlagskriterien Ablauf der Vergabeverfahren Inspektionsvertrag Antrag zum Vertragsabschluss Erneute Prüfung der Angebote

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 1 Abs. III IVöB

Cited as a legal norm relevant to the finding that the procedure violated the transparency requirement in tendering law.

§ 30 Abs. II SubmV

Cited as a legal norm relevant to the decision.

§ 63 Abs. I VRG

Cited as a legal norm relevant to the decision.

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Volltext

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2014.00660

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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2014.00660 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 06.02.2015 · Spruchkörper: · 1. Abteilung/1. Kammer · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Submissionsrecht · Betreff: · Submission · Beschwerde gegen Vergabe von Baumeisterarbeiten: Transparenzgebot; Bewertung der Zuschlagskriterien. Die Vergabebehörde wandte die in der Ausschreibung genannten Zuschlagskriterien faktisch wie Eignungskriterien an, indem sie bereits aufgrund der Anerkennung der Vorgaben die volle Punktzahl vergab.

Einzig zum Kriterium Preis nahm sie eine Bewertung vor. Dieses Vorgehen verstösst gegen das submissionsrechtliche Transparenzgebot und führt zur Aufhebung des Vergabeentscheids (E. 3). Die Angebote lassen sich vorliegend ausreichend beurteilen. Entsprechend den Begehren beider Parteien wird vorliegend auf eine Rückweisung verzichtet und eine Neubewertung vorgenommen (E. 4). Diese führt zu einer Besserbewertung des Angebots der Beschwerdeführerin in den Kriterien Qualität und Ökologie, welches damit vor dem Angebot der Mitbeteiligten rangiert (E. 5 und 6).

Gutheissung und Zuschlagserteilung. · --- · Stichworte: · INFRASTRUKTUR KAPAZITÄT NEUBEWERTUNG PREIS PREISSPANNE SUBMISSIONSRECHT TERMINE TRANSPARENZGEBOT UMWELT ZUSCHLAG ZUSCHLAGSKRITERIEN · Rechtsnormen: · Art. 1 Abs. III IVöB § 30 Abs. II SubmV § 63 Abs. I VRG · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 4