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VB.2014.00629 • VG ZH VB.2014.00629 KI-generiert

Appeal Regarding Refusal of Post-Marital Residence Permit Due to Lack of Prior Integration

Geschäftsnummer VB.2014.00629
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Zürich (CH-ZH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

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A court considered an appeal regarding the refusal of a residence permit based on successful integration after the dissolution of a marriage, where the appellant had been continuously dependent on social welfare during the marriage, lacked language proficiency, and had a history of criminal offenses during a prior stay. The court reasoned that successful integration, as required by law for post-marital residence permits, must be demonstrably present at the time the marital union ends; therefore, the appellant, due to persistent welfare reliance and past conduct, was clearly not successfully integrated at that critical juncture, and subsequent integration efforts made under the threat of deportation did not alter this initial finding, leading to the dismissal of the appeal.

Legislator-Regeste

Amtlich

Aufenthaltsbewilligung | Erfolgreiche Integration Die erfolgreiche Integration nach Art. 50 Abs. 1 lit. a AuG muss im Zeitpunkt der Auflösung der ehelichen Gemeinschaft vorliegen (E. 3). Begriff der erfolgreichen Integration (E. 4.1 und 4.2). Der Beschwerdeführer war während der Dauer der ehelichen Gemeinschaft ständig von der Sozialhilfe abhängig, beherrscht die Sprache nicht und ist während eines früheren Aufenthalts mehrfach straffällig geworden. Er ist deshalb im Zeitpunkt der Auflösung der ehelichen Gemeinschaft offensichtlich nicht erfolgreich integriert gewesen (E. 4.3). Auch unter Berücksichtigung der nach Auflösung der ehelichen Gemeinschaft und unter dem Druck der drohenden Wegweisung vorgenommenen Integrationsbemühungen kann der Beschwerdeführer nicht als erfolgreich integriert gelten (E. 4.4). Abweisung. Abweichende Meinung einer Minderheit der Kammer.

Schlagwörter

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Aufenthaltsbewilligungen Auflösung der Ehe mangelnde Integration Vorleben Soziale Eingliederung verzögerter Familiennachzug

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Art. 50 Abs. 1 lit. a AuG
· Rechtsgebiet: · Ausländerrecht · Betreff: · Aufenthaltsbewilligung · Erfolgreiche Integration Die erfolgreiche Integration nach Art. 50 Abs. 1 lit. a AuG muss im Zeitpunkt der Auflösung der ehelichen Gemeinschaft vorliegen (E.
Art. 50 Abs. I lit. a AuG
· --- · Stichworte: · AUFENTHALTSBEWILLIGUNG ERFOLGREICHE INTEGRATION NACHEHELICHER HÄRTEFALL · Rechtsnormen: · Art. 50 Abs. I lit. a AuG Art.
Art. 77 Abs. IV VZAE
a AuG Art. 77 Abs. IV VZAE · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 2
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Volltext

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2014.00629

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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2014.00629 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 17.12.2014 · Spruchkörper: · 2. Abteilung/2. Kammer · Weiterzug: · Das Bundesgericht hat eine Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten gegen diesen Entscheid am 30.10.2015 gutgeheissen, den Entscheid aufgehoben und die Sache zur Neubeurteilung an das Verwaltungsgericht zurückgewiesen. · Rechtsgebiet: · Ausländerrecht · Betreff: · Aufenthaltsbewilligung · Erfolgreiche Integration Die erfolgreiche Integration nach Art. 50 Abs. 1 lit. a AuG muss im Zeitpunkt der Auflösung der ehelichen Gemeinschaft vorliegen (E. 3).

Begriff der erfolgreichen Integration (E. 4.1 und 4.2). Der Beschwerdeführer war während der Dauer der ehelichen Gemeinschaft ständig von der Sozialhilfe abhängig, beherrscht die Sprache nicht und ist während eines früheren Aufenthalts mehrfach straffällig geworden. Er ist deshalb im Zeitpunkt der Auflösung der ehelichen Gemeinschaft offensichtlich nicht erfolgreich integriert gewesen (E. 4.3). Auch unter Berücksichtigung der nach Auflösung der ehelichen Gemeinschaft und unter dem Druck der drohenden Wegweisung vorgenommenen Integrationsbemühungen kann der Beschwerdeführer nicht als erfolgreich integriert gelten (E. 4.4).

Abweisung. Abweichende Meinung einer Minderheit der Kammer. · --- · Stichworte: · AUFENTHALTSBEWILLIGUNG ERFOLGREICHE INTEGRATION NACHEHELICHER HÄRTEFALL · Rechtsnormen: · Art. 50 Abs. I lit. a AuG Art. 77 Abs. IV VZAE · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 2