Residence Permit for Foreign Spouse Based on Cohabitation vs. Sham Marriage Determination
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertA foreign spouse of a resident foreigner is entitled to a residence permit if they cohabit, unless the claim is abusive, such as in cases of sham marriage, with the court finding that a pre-existing relationship with a third party by one spouse suggests a sham marriage. In this specific case, the court determined that the situation involved a post-marital provision arrangement rather than a sham marriage or bigamy, and therefore ruled in favor of granting the wife of the legally present foreigner a residence permit.
Legislator-Regeste
AmtlichEinreise- und Aufenthaltsbewilligung | Familiennachzug; Scheinehe; Kindsgeburt. Ausländische Ehegatten von in der Schweiz Niedergelassenen haben Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung, wenn sie mit diesen zusammenwohnen und dieser Anspruch nicht rechtsmissbräuchlich (etwa im Fall einer Scheinehe) geltend gemacht wird (E. 1). Ein deutliches Indiz für eine Scheinehe liegt vor, wenn ein Ehepartner mit einer Drittperson eine feste Partnerschaft führt. Im vorliegend zu beurteilenden Fall ist weder von einer Scheinehe noch von bigamischen Verhältnissen, sondern vielmehr von einem blossen nachehelichen Vorsorgeverhältnis auszugehen, weshalb der Ehefrau des hier anwesenheitsberechtigten Ausländers eine Aufenthaltsbewilligung zu erteilen ist (E. 2). Gutheissung.
Schlagwörter
KI-generiertZitierte Gesetzesbestimmungen
KI-generiertVerwandte Entscheide
KI-generiertZentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator
KI-generiertCited in the final orders regarding the general right to residence permits for spouses of settled foreigners.
Cited in the final orders regarding the conditions for granting residence permits in family reunification cases.
Cited in the final orders concerning the procedural basis for the decision.
Volltext
Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2014.00470
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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2014.00470 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 01.09.2015 · Spruchkörper: · 1. Abteilung/1. Kammer · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Ausländerrecht · Betreff: · Einreise- und Aufenthaltsbewilligung · Familiennachzug; Scheinehe; Kindsgeburt. Ausländische Ehegatten von in der Schweiz Niedergelassenen haben Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung, wenn sie mit diesen zusammenwohnen und dieser Anspruch nicht rechtsmissbräuchlich (etwa im Fall einer Scheinehe) geltend gemacht wird (E. 1).
Ein deutliches Indiz für eine Scheinehe liegt vor, wenn ein Ehepartner mit einer Drittperson eine feste Partnerschaft führt. Im vorliegend zu beurteilenden Fall ist weder von einer Scheinehe noch von bigamischen Verhältnissen, sondern vielmehr von einem blossen nachehelichen Vorsorgeverhältnis auszugehen, weshalb der Ehefrau des hier anwesenheitsberechtigten Ausländers eine Aufenthaltsbewilligung zu erteilen ist (E. 2). Gutheissung. · --- · Stichworte: · AUFENTHALTSBEWILLIGUNG BIGAMIE FAMILIENNACHZUG KINDSGEBURT NACHEHELICHES VORSORGEVERHÄLTNIS SCHEINEHE · Rechtsnormen:
· Art. 43 Abs. I AuG Art. 51 Abs. II lit. a AuG § 7 Abs. IV VRG · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 2