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VB.2014.00467 • VG ZH VB.2014.00467 KI-generiert

Appeal Regarding Repayment of Advance Maintenance Payments

Geschäftsnummer VB.2014.00467
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Zürich (CH-ZH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)
Kostenauflage zulasten Beschwerdeführer/in

Legislator-Zusammenfassung

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The appeal concerned the recovery of advance maintenance payments, where the appellant admitted that her father made payments into her account labeled "pocket money" and covered health insurance premiums and tuition fees while she received benefits, and she did not report these payments to the authorities. The court rejected the appellant's argument that the father's payments were intended to settle debts to her mother or constitute post-marital maintenance rather than "child maintenance" as defined for the advance payments scheme, and therefore affirmed the repayment obligation for the benefits received. Furthermore, the requests for legal aid and free representation were dismissed due to the lack of prospects of success.

Legislator-Regeste

Amtlich

Alimentenbevorschussung | Rückforderung der Alimentenbevorschussung Die Beschwerdeführerin anerkennt in der Beschwerdeschrift ausdrücklich, dass ihr Vater während ihres Bezugs der Alimentenbevorschussung auf ihr Bankkonto "Taschengeld" einzahlte und die Krankenkassenprämien und das Schulgeld übernahm. Auch bestreitet sie nicht, die Einzahlungen den Behörden nicht gemeldet zu haben. Den Betrag der Rückforderung stellt sie lediglich in Bezug auf die Krankenkassenprämien infrage, wobei die Vorinstanz den Beschluss der Beschwerdegegnerin insofern bereits korrigierte. Entgegen der Ansicht der Beschwerdeführerin lassen die Umstände nicht den Schluss zu, ihr Vater habe mit seinen Zahlungen keine "Kinderalimente" im Sinn der Alimentenbevorschussung, sondern Schulden gegenüber ihrer Mutter begleichen bzw. nachehelichen Unterhalt bezahlen wollen (E. 3.3). Abweisung der Gesuche um unentgeltliche Prozessführung und Rechtsverbeiständung wegen Aussichtslosigkeit (E. 4.2). Abweisung.

Schlagwörter

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Abschlagszahlungen Unterhaltsbeiträge Schuldentilgung unentgeltliche Rechtspflege Anwaltskosten Versicherungsleistung

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Art. 66 Abs. 1 VRPG
This provision is cited in the dispositive section (implied by the costs decision context, although the full dispositive is summarized textually) concerning the outcome of the case, resulting in costs being imposed.
Art. 64 GG
This provision was applied to reject the requests for free legal aid due to lack of prospect of success.
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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 66 Abs. 1 VRPG

This provision is cited in the dispositive section (implied by the costs decision context, although the full dispositive is summarized textually) concerning the outcome of the case, resulting in costs being imposed.

Art. 64 GG

This provision was applied to reject the requests for free legal aid due to lack of prospect of success.

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Volltext

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2014.00467

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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2014.00467 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 04.12.2014 · Spruchkörper: · 3. Abteilung/3. Kammer · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Fürsorgerecht · Betreff: · Alimentenbevorschussung · Rückforderung der Alimentenbevorschussung Die Beschwerdeführerin anerkennt in der Beschwerdeschrift ausdrücklich, dass ihr Vater während ihres Bezugs der Alimentenbevorschussung auf ihr Bankkonto "Taschengeld" einzahlte und die Krankenkassenprämien und das Schulgeld übernahm.

Auch bestreitet sie nicht, die Einzahlungen den Behörden nicht gemeldet zu haben. Den Betrag der Rückforderung stellt sie lediglich in Bezug auf die Krankenkassenprämien infrage, wobei die Vorinstanz den Beschluss der Beschwerdegegnerin insofern bereits korrigierte. Entgegen der Ansicht der Beschwerdeführerin lassen die Umstände nicht den Schluss zu, ihr Vater habe mit seinen Zahlungen keine "Kinderalimente" im Sinn der Alimentenbevorschussung, sondern Schulden gegenüber ihrer Mutter begleichen bzw. nachehelichen Unterhalt bezahlen wollen (E. 3.3).

Abweisung der Gesuche um unentgeltliche Prozessführung und Rechtsverbeiständung wegen Aussichtslosigkeit (E. 4.2). Abweisung. · --- · Stichworte: · ALIMENTENBEVORSCHUSSUNG JUGENDHILFE KINDESUNTERHALT RÜCKERSTATTUNG RÜCKERSTATTUNGSPFLICHT UNENTGELTLICHE PROZESSFÜHRUNG (UP) UNENTGELTLICHE RECHTSPFLEGE (UP/URB) UNENTGELTLICHER RECHTSBEISTAND (URB) · Rechtsnormen: · § 24 Abs. II JugendhilfeG Art./§ 23 Abs. I KJHG Art./§ 27 Abs. I KJHG Art./§ 27 Abs. II KJHG · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3