School Safety Trumps Assignment Route
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertA school board assigned a child to a school, but the assigned route was deemed unreasonable due to the danger of crossing two tram tracks without proper safety measures, especially for a first-grader. The court ruled that while school assignments must consider factors like route length, danger, and class composition, the safety of the child is paramount. The court found the specific crossing, with frequent, high-speed trams and no apparent safety features, to be an unacceptable risk for a young child, thus upholding the appeal and remanding the case for a new decision with appropriate measures.
Legislator-Regeste
AmtlichSchulhauszuteilung | [Schulhauszuteilung / zumutbarer Schulweg] Im Rahmen der Zuteilung von Schulkindern an die Schulen hat die Schulpflege auf die Länge und Gefährlichkeit des Schulwegs sowie auf eine ausgewogene Zusammensetzung zu achten. Können Schulkinder den Schulweg aufgrund der Länge oder Gefährlichkeit nicht selbstständig zurücklegen, ordnet die Schulpflege auf eigene Kosten geeignete Massnahmen an (E. 2.1). Die Überquerung zweier Tramgleise, auf denen in hoher Frequenz aus beiden Richtungen Trams mit unverminderter Geschwindigkeit verkehren, ist einem Schulkind der erstem Primarklasse zumindest dann nicht zumutbar, wenn es sich um einen ungesicherten Übergang handelt, der es erfordert, beide Gleise auf einmal zu überqueren (E. 3.3 Abs. 2). Kostenfolgen bei (Sprung-)Rückweisung zur erneuten Entscheidung bei offenem Ausgang (E. 5). Gutheissung und Rückweisung zu ergänzender Sachverhaltsabklärung und neuem Entscheid an die Beschwerdegegnerin.
Schlagwörter
KI-generiertZitierte Gesetzesbestimmungen
KI-generiertVerwandte Entscheide
KI-generiertZentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator
KI-generiertBasis for the right to education, which includes considerations for the school commute.
Constitutional provision concerning the organization of public education, relevant to school assignments.
Regulation concerning the safety of traffic routes, applied to assess the safety of the school commute.
Regulation concerning traffic safety, specifically relevant to the crossing of tram tracks.
Volltext
Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2014.00448
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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2014.00448 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 05.11.2014 · Spruchkörper: · 4. Abteilung/4. Kammer · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Bildung · Betreff: · Schulhauszuteilung · [Schulhauszuteilung / zumutbarer Schulweg] Im Rahmen der Zuteilung von Schulkindern an die Schulen hat die Schulpflege auf die Länge und Gefährlichkeit des Schulwegs sowie auf eine ausgewogene Zusammensetzung zu achten. Können Schulkinder den Schulweg aufgrund der Länge oder Gefährlichkeit nicht selbstständig zurücklegen, ordnet die Schulpflege auf eigene Kosten geeignete Massnahmen an (E. 2.1).
Die Überquerung zweier Tramgleise, auf denen in hoher Frequenz aus beiden Richtungen Trams mit unverminderter Geschwindigkeit verkehren, ist einem Schulkind der erstem Primarklasse zumindest dann nicht zumutbar, wenn es sich um einen ungesicherten Übergang handelt, der es erfordert, beide Gleise auf einmal zu überqueren (E. 3.3 Abs. 2). Kostenfolgen bei (Sprung-)Rückweisung zur erneuten Entscheidung bei offenem Ausgang (E. 5).
Gutheissung und Rückweisung zu ergänzender Sachverhaltsabklärung und neuem Entscheid an die Beschwerdegegnerin. · --- · Stichworte: · ZUMUTBARER SCHULWEG ZUTEILUNG · Rechtsnormen: · Art. 19 BV Art. 62 Abs. II BV Art. 8 Abs. III VerkehrssicherheitsV Art. 25 Abs. I VerkehrssicherheitsV · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 2